Archiv der Kategorie ‘Existenzgründung‘

 
 

Für alle überarbeiteten Unternehmer

Ich habe gestern ein Buch in einem Rutsch aufgesaugt, das ich allen Unternehmern ans Herz legen möchte: „Der Weg zum erfolgreichen Unternehmer“ von Stefan Merath.

Als selbstständiger Unternehmer, der selbst und vor allem ständig arbeitet, ist mir beim Lesen gleich mehrmals die Erleuchtung gekommen. Einerseits muss es im kleinen Unternehmen ab 5 Mitarbeitern aufwärts einen Rollenwechsel beim Inhaber geben, sonst arbeitet man 24 Stunden am Tag und wird den Problemen nicht mehr Herr. Und zweitens liegt jedem Problem in einem Unternehmen nur eine einzige zentrale Ursache zugrunde.

Also die finden und lösen – dann löst sich der Rest von selbst und das Rumdoktern an mehreren Fronten hat ein Ende!

Das Buch erklärt, wie man diesen Rollenwechsel von der Fachkraft zum Unternehmer hinbekommt und welche Aufgaben für den Unternehmer wirklich wichtig sind. Obendrauf gibt’s ein selbst entwickeltes Zeitmanagement-System, damit man wirklich ans Ziel kommt.

Das Buch ist übrigens als unterhaltsame Geschichte geschrieben, also keine staubtrockene Theorie – mir hats Spaß gemacht! Daumen hoch!

 

Stefan Merath, Der Weg zum erfolgreichen Unternehmer, Gabal Verlag, 464 Seiten, 4. Auflage 2008, ISBN 978-3897497931, 29,90 Euro, auch als Hörbuch erhältlich. http://www.unternehmercoach.com/

 

Neue Referenzen unserer Designwerkstatt (02/2011)

Auch in den vergangenen Wochen hat unser Designerteam wieder einigen unserer Kunden ein neues Firmenlogo nebst Briefpapier erstellt.
Nachfolgend sehen Sie einige der neu hinzugekommenen Werke. Klicken Sie auf die Logos um sämtliche Referenzen anzusehen.



Verfügen Sie bereits über ein eigenes, individuelles Firmenlogo? Schreiben Sie Ihre Rechnungen immernoch mit Word, Excel oder sind mit Ihrer bisherigen Software zur Erstellung von Rechnungen nicht zufrieden? Läßt Sie der Support Ihres bisherigen Anbieters ständig mit Ihren Problemen alleine? Dann wechseln Sie jetzt zu easybill.de und überzeugen Sie sich davon, das bei uns sämtliche Kunden tatsächlich wie Könige behandelt werden! Unter www.easybill.de können Sie sich informieren, kostenlos und absolut unverbindlich anmelden. Gerne rufen wir Sie auch kostenlos zurück und beraten Sie unverbindlich!

Wußten Sie schon? Unsere Neukunden erhalten Ihr individuelles Logo- und Briefpapierdesign ab der PLUS-Mitgliedschaft vollkommen kostenlos!

Ein Feedback auf das wir ganz besonders Stolz sind!

Eine Kunden-Email vom 23.02.2009:

“Sehr geehrter Herr Gesell,

erstmal danke für die schnelle Umsetzung der Kopierfunktion. Diese war uns wirklich wichtig, das das so schnell übers Wochenende geklappt hat, wird Herrn Dieckmann Montag sicher freuen.

Wir nutzen Easybill mittlerweile ja sehr intensiv für 123cards.de. Es ist uns damit möglich geworden, sehr schnell auf Kundenanfragen zu reagieren. Das ist mit Sicherheit auch ein wichtiger Baustein für das mittlerweile umwerfende Feedback, welches wir von unseren Kunden bezüglich unserer Servicequalität bekommen. Sie haben ja sicher selbst schon einmal erlebt, wie lange es dauern kann, ein ordentliches Angebot einer Druckerei zu bekommen. Nicht so bei uns: Dank easybill geht das Erstellen von Angeboten ruckzuck und neue Mitarbeiter können sich auch superschnell einarbeiten, ist halt super easy :-)

Deshalb möchten wir uns an dieser Stelle mal für Ihren guten Support bedanken. Auch wenn mal das ein oder andere nicht funktioniert hat (vor allem während des Relaunchs), hatten wir doch immer das Gefühl nicht allein mit unseren Problemen gelassen zu werden. Und dass wir selbst am Wochenende Supportanfragen stellen konnten und diese prompt beantwortet wurden, erlebt man auch nicht alle Tage.

Okay, genug des Lobes ;-) Wir hoffen, dass es Easybill noch lange geben wird und wünschen Ihnen und Ihrem Team alles Gute, weiterhin viel Erfolg und natürlich viele neue Premium-Accounts…

Viele Grüße nach Kaarst
Christian Oldorf“

123Cards.de

Da bedanken wir uns doch recht herzlich und möchten der Vollständigkeit halber erwähnen, dass 123CARDS eine Spezialdruckerei für Plastikkarten ist.

Das Handelsregister

Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis der Kaufleute eines Amtsgerichtsberzirks oder mehrerer Amtsgerichtsbezirke, das vom Registergericht des zuständigen Amtsgerichts geführt wird (§ 8 HGB). Sein Hauptzweck liegt in der Erhöhung der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr.

 

Das Handelregister wird in 2 Abteilungen unterteilt.

 

Die Abteilung A umfasst alle Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Einzutragende Inhalte sind hier:

 

Firma

Sitz der Gesellschaft

Gegenstand der Unternehmung

Namen der Geschäftsinhaber des Unternehmens

Namen der persönlich haftenden Gesellschafter

Namen der Prokuristen

Rechtsverhältnisse (bezogen auf die Unternehmensform)

 

 

In der Abteilung B werden die Kapitalgesellschaften eingetragen. Außer den oben genannten Daten, wird hier auch die Höhe des gezeichneten Kapitals erfasst.

 

Mit der Eintragung ins Handelsregister erwirbt der Unternehmer die Kaufmannseigenschaft. Er unterliegt damit den strengen Vorschriften des HGB.

Die Eintragung, aber auch alle Änderungen, werden im Bundesanzeiger und einer örtlichen Zeitung veröffentlicht. Die Löschung von Daten erscheint im Handelsregister durch Unterstreichen.

 

Die Eintragung ins Handelsregister kann unterschiedliche Wirkungen haben:

 

Sie ist konstitutiv (= rechtserzeugend), wenn die Rechtswirkung erst durch die Eintragung eintritt. Das gilt beispielsweise für die Kaufmannseigenschaft der Kannkaufleute und die Rechtsform der Kapitalgesellschaften.

 

Beispiel: Eine GmbH wird am 12.05. gegründet und am 25.05. eingetragen. Die Rechtswirkung tritt am 25.05. ein.

 

Sie ist deklaratorisch (= rechtsbezeugend), wenn die Rechtswirkung bereits vor der Eintragung eintritt. Das gilt beispielsweise für die Kaufmannseigenschaft der Istkaufleute, die Rechtsstellung der Prokuristen, die Rechtsform der Personengesellschaften.

 

Beispiel: Ein Prokurist einer ins Handelsregister eingetragenen GmbH wird am 01.08. ernannt, aber erst am 30.08. eingetragen. Die Rechtswirkung beginnt am 01.08.

 

 

 

 

Das Gründungsmanagement hat so zu entscheiden, dass ein Unternehmenserfolg eintritt. Das setzt voraus, dass schon vor der Gründung ausgewogene und gründliche Überlegungen erfolgen. Falsche Überlegungen können für ein Unternehmen bereits frühzeitig zu einer negativen Entwicklung führen.

Die Firma

Die Firma

 

Nach §17 HGB ist die Firma der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Der Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

 

Man unterscheidet firmenbezogen unter Firmengrundsätzen, Arten einer Firma und der Anmeldung einer Firma

 

Firmengrundsätze (nach §§18, 21, 22, 30, 37 HGB)

 

Wahrheit

Der Firmenkern muss bei der Gründung wahr sein (z. B. Hubert Kranz OHG). Irreführende Angaben sind nicht zulässig.

 

Beständigkeit

Beim Wechsel in der Person des Inhabers kann die bisherige Firma beibehalten werden.

 

Ausschließlichkeit

Jede Firma muss sich von allen an demselben Ort bereits bestehenden und ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen unterscheiden.

 

Arten einer Firma

 

Personenfirma

Sie enthält einen oder mehrere Namen vollhaftender Personen mit notwendigem Zusatz (z. B. Huber Kranz e. K. oder Meier und Müller OHG).

 

Sachfirma

Sie ist vom Gegenstand des Unternehmens abgeleitet (z. B. Deutsche Bank AG).

 

Phantasiefirma

Sie enthält eine häufig von Markenzeichen abgeleitete Bezeichnung (Coca Cola GmbH).

 

Gemischte Firma

Sie enthält neben einem sachbezogenen Teil entweder Personennamen (z. B. Photo Porst AG) oder Phantasienamen (z. B. Sakrimista Fertigteile AG).

 

Anmeldung einer Firma (muss bei verschiedenen Institutionen erfolgen)

 

Krankenkasse (Mitarbeiter)

Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung)

Ortsbehörde (Geschäftsbetrieb)

Gewerbeaufsichtsamt (Arbeitsschutzüberwachung)

Finanzamt (Steuernummer)

IHK (Pflichtmitgliedschaft)

Arbeitsamt (Betriebsnummer)

Post (Anschrift, Postfach)

Amtsgericht (Handelsregister-Eintragung)

Telefongesellschaft (Telefon, Fax)

 

Die Voraussetzungen zur Unternehmensgründung

Diese sind das A und O bei einer Unternehmensgründung – ohne Geschäftsfähigkeit, fachliche Kenntnisse und/oder Erfahrungen und die richtige Einstellung zur unternehmerischen Aufgabe ist die Gründung jedoch fast unmöglich. Tugenden wie Wagemut, Entschlusskraft, Urteilsfähigkeit, Wendigkeit und Menschenkenntnis gehören aber genauso dazu wie das Know-How eines Einzelnen.

 

Man unterscheidet bei den Voraussetzungen aber nicht nur die persönlichen Voraussetzungen, sondern auch die örtlichen, sachlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen.

 

Örtliche Voraussetzungen – diese betreffen den Standort der zukünftigen Unternehmung

 

Materialorientierung

Arbeitsorientierung

Abgabenorientierung

Verkehrsorientierung

Energieorientierung

Landschaftsorientierung

Umweltorientierung

Absatzorientierung

Auslandsorientierung

 

Sachliche Voraussetzungen

 

Bestimmung des Geschäftszweiges

Festlegung der Kapitalbeschaffung

Klärung der Investitionsmöglichkeiten

Bestimmung der Bankverbindungen

Beschaffung der Informationen

Knüpfung von Kontakten

 

Rechtliche Voraussetzungen

 

Wahl der Rechtsform

Wahl, ob als Kaufmann oder als Freiberufler agiert werden soll

Anmeldung des Gewerbes

Anmeldung zum Handelsregister-Eintrag

 

Betriebswirtschaftliche Voraussetzungen

 

Grundsätzlich steuerliche Überlegungen sind anzustellen

Erforderliches Kapital ist zu beschaffen

Notwendige Betriebsmittel und Materialien sind zu besorgen

Erforderliches Personal ist einzustellen

Grundsätzliche Organisationsentscheidungen sind zu treffen

Absatzpolitische Entscheidungen sind zu fällen.

 

 

Was versteht man unter einem Gewerbe?

 

Ein Gewerbe ist jede auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit. Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden beginnt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§14Abs.1GewO). Diese Behörde stellt dem Gewerbetreibenden daraufhin eine Empfangsbescheinigung aus (§15GewO).

 

Für zahlreiche Gewerbe benötigt der Gründer keine Erlaubnis bzw. keinen Nachweis einer Qualifikation – hier reicht dann eine Gewerbeanmeldung zum Betreiben des Gewerbes aus.

 

 

Davon abweichende Sonderregelungen sind bei folgenden Unternehmen zu beachten:

 

Handwerksunternehmen

 

Hier gelten besonders strenge Vorschriften. In der Regel wird der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung verlangt.

 

Handelsunternehmen

 

Für den Handel mit Waffen/Munition, frei verkäuflichen Arzneimitteln, loser Milch, speziellen Tierarten bzw. giftigen Stoffen ist ein besonderer Sachkundenachweis erforderlich.

Der Handel mit Edelmetallen, Altmetallen und Gebrauchtwagen ist zwar nicht erlaubnispflichtig, es gelten hier jedoch besondere Anforderungen an die betriebliche Buchführung.

 

Verkehrsunternehmen

 

Im Beförderungsgewerbe sind alle Tätigkeiten erlaubnispflichtig:

 

Beim Nahverkehr mit 50 km Radius ab Ortsmitte des Betriebes benötigt man eine Erlaubnis der Stadt- oder Kreisverwaltung.

 

Für den Fernverkehr ist eine Konzession erforderlich, die beim zuständigen Regierungspräsidium beantragt werden muss.

 

Auch die Inbetriebnahme eines Taxis erfordert eine Konzession der Ordnungsbehörde. Nähere Auskünfte erteilt hier die IHK.

 

Dienstleistungsunternehmen

 

Auskunfteien, Bauträger, Bewachungsgewerbe, Ehevermittler, Makler bzw. Versteigerer zählen zu den „Vertrauensgewerben“, die an die Zuverlässigkeit des Inhabers besondere Anforderungen stellen.

 

Bei der Anmeldung eines solchen Gewerbes wird ein polizeiliches Führungszeugnis beim Bundeszentralregister eingeholt. Negative Auskünfte können dazu führen, dass die Ausübung des Gewerbes untersagt wird.

 

Wer ein gastronomisches Unternehmen eröffnen will, muss an einem Unterrichtungsverfahren bei der zuständigen IHK über hygiene- und lebensmittelrechtliche Vorschriften teilgenommen haben. Außerdem gelten zusätzlich raumbezogene Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter.

 

 

Wer sich nicht ins Handelsregister eintragen lässt (z. B. kleine Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige, BGB-Gesellschaften) kann eine Geschäftsbezeichnung ohne Rechtsformzusatz führen, z. B. Personaltraining Hans Müller.

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Gründung einer Unternehmung

 Alle Maßnahmen zur Errichtung einer Unternehmung werden als Gründung einer Unternehmung verstanden, wobei diese wohl überlegt sein muss, denn meist übersteigt das dann folgende Arbeitspensum das Vorherige extrem. Jedenfalls kurz- oder mittelfristig.

 

Weitere Merkmale einer Gründung sind beispielsweise

 

·     das nicht vorherbestimmbare Einkommen

·     das Risiko eines Kapitalverlustes

·     die Anpassungsfähigkeit & Lernbereitschaft im Wettbewerb

·     die Kontaktfreudigkeit

 

Ist die Entscheidung dann gefallen, am Markt aufzutreten kann die Gründung einer Unternehmung erfolgen. Die erfolgreiche Errichtung eines Unternehmens in einer marktwirtschaftlichen Ordnung ist hier unumgänglich.

 

Motive für die Unternehmensgründung können vielfältig und überzeugend sein

 

·     Selbstständigkeit und Unabhängigkeit

·     leistungsgerechteres Einkommen

·     Reputation & Geltungsbedürfnis

·     die Durchsetzung eigener Ideen

·     Umgehung des Kündigungsrisikos

·     Vermeidung von Arbeitslosigkeit

·     Nutzung steuerlicher Vorteile

·     Wirtschaftlich sinnvolle Investitionen

·     Übernahme einer anderen Unternehmung

·     Ausnutzung von Marktchancen

·     Nutzung von öffentlichen Förderungen

 

Eine eventuelle Unternehmensübernahme kann mit in die Überlegung der Existenzgründung mit einbezogen werden.

 In die Überlegungen des Gründungsmanagements sollte einfließen, dass sich der Markt (Angebot und Nachfrage) zügig ändern können. Die Bedürfnisse der Kunden und auch die Anforderungen des Marktes können binnen ein paar Monaten ein bewährtes Geschäftskonzept zunichte machen. Hier ist Flexibilität und Motivation gefragt.

Je nach Innovationsgrad, Flexibilität, Können und Risikofreude werden Ideen am Markt unterschiedlich verwirklicht. Manche Unternehmen bestehen sehr lange, andere geraten innerhalb kürzester Zeit in eine Krise.

 

 

Basics der Unternehmensgründung

 

Man hat eine Idee für eine bestimmte Marktleistung oder eine Vision. Das ist schon einmal der erste Schritt, wobei damit aber noch lange keine Unternehmung gegründet und gar der Durchbruch geschafft ist.

 

Zuerst einmal muss man sich bewusst werden, was genau eine Unternehmung ist und unter welchen Gesichtspunkten sie zu betrachten ist.

 

Der erste Schritt zur Gründung eines Unternehmens ist die Eröffnung eines Gewerbes. Danach kann ein Unternehmen unterschiedliche Phasen durchlaufen, die positive Entwicklungen darstellen, aber auch negative Entwicklungen beinhalten können und damit zu Unternehmenskrisen führen können. In diesem Falle spricht man von einer Organisationsentwicklung.

 

Zu Beginn steht meistens die Idee für eine bestimmte Leistung auf dem Markt und hier muss zunächst geprüft werden, ob sich diese Idee am Markt durchsetzen kann bzw. ob sich dafür eine Marktlücke finden lässt.

 

Kleinunternehmer ja oder nein?

Kaum macht man sich selbständig, wird man nach erfolgter Gewerbeanmeldung bei der Stadt mit einem Fragebogen des Finanzamtes konfrontiert.
In diesem Fragebogen werden unter anderem allgemeine Informationen wie die Anschrift oder Kontaktdaten abgefragt.
Insbesondere muss mit diesem Fragebogen jedoch eine wichtigte Entscheidung getroffen werden:

Sog. Kleinunternehmer, also Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben

oder

Sog. Regelbesteuerrer, also Rechnungen mit Umsatzsteuer schreiben.


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