Archiv der Kategorie ‘Rechnungen‘

 
 

Update: Zeiten aus mite. in easybill importieren

 

Neben dem Zeiterfassungsmodul von easybill können nun auch Zeiteinträge, welche mit Hilfe von mite. erfasst wurden, komfortabel in eine Rechnung integriert werden.

Aufgrund der in easybill nahezu 1:1 erfolgten Umsetzung der von mite. zur Verfügung gestellten Filtermöglichkeiten, lassen sich einzelne oder projektbezogene Zeiten mit nur wenigen Schritten in eine aussagekräftige und vor allem finanzamtskonforme Rechnung verwandeln.

Selbstverständlich kann auch die in easybill integrierte Mitarbeiterverwaltung in vollem Umfang mit den Möglichkeiten von mite. genutzt werden. Der in mite. für jeden User generierbare API-Schlüssel kann in easybill individuell zu dem jeweiligen Mitarbeiter hinterlegt werden, weshalb auf Wunsch des Accountbesitzers gewährleistet ist, dass ein Mitarbeiter wahlweise alle oder nur seine eigenen Zeiteinträge für Rechnungen verwenden kann.

Weitere Details zur Umsetzung sind auch im Blog vom mite. zu finden.

Abschließend noch ein paar Screenshots im Zusammenhang mit der einmaligen Einrichtung sowie der weiteren Verwendung der mite. Schnittstelle in easybill.de:

Hinterlegung des API-Schlüssels in der Mitarbeiterverwaltung
(auch für Kunden ohne Mitarbeiter)

Import von Zeiten in eine Rechnung (in 2 Schritten)

Bei Rückfragen steht das easybill TEAM gerne zur Verfügung!

Anleitung: Rechnungsimport in das neue Kanzlei-Rechnungswesen pro der DATEV

Selbstverständlich können mit easybill erstellte Rechnungen seit jeher komfortabel in das Buchführungsprogramm Ihres Steuerberaters importiert werden. Die unter den Steuerberater am meisten eingesetzte Software ist die der DATEV eG. Zum 01.01.2011 setzen hier nahezu sämtliche Kanzleien auf die neue Version Kanzlei-Rechnungswesen pro, bei welcher der Importvorgang geringfügig geändert wurde. Die nachfolgenden 3 Import-Schritte geben eine kurze, jedoch völlig ausreichende Anleitung darüber, wie der Import durch Ihren Steuerberater vorzunehmen ist. Stellen Sie diese Anleitung einfach Ihrem Steuerberater zur Verfügung. Für etwaige Rückfragen dürfen Sie Ihren Steuerberater oder dortigen Sachbearbeiter gerne auch unter Angabe Ihrer Kundennummer direkt an unseren Support verweisen.

1. Schritt:

Öffnen Sie den Buchführungsbereich und klicken Sie im dortigen Bereich “vorbereitende Tätigkeiten” auf “ASCII-Daten importieren”. (siehe ScreenShot)

2. Schritt:

Suchen Sie das Verzeichnis, in welches Sie die Exportdatei Ihres Mandanten abgespeichert haben und selektieren diese. Anschließend wählen Sie in der Formatauswahl unter “bisherige Rechnungswesen-Formate” / “Buchungssätze” “Ex/Import (Buchungssätze) aus. Zuletzt klicken Sie unten rechts im Fenster auf “Verarbeiten & schließen”. (siehe ScreenShot) – Die Buchungsdaten werden nun geprüft und für den Import vorbereitet.

3. Schritt:

Abschließend müssen die importierten Buchungssätze noch einem Vorlauf zugeordnet werden. Sofern bereits ein Vorlauf für den entsprechenden Export-Monat existiert, klicken Sie diesen Doppelt an und die Daten werden sofort importiert. Existiert noch kein Vorlauf, können die über den Klick auf “Neuen Buchungsstapel anlegen” diesen hinzufügen. In diesem Zusammenhang sollte beachtet werden, dass das Buchungsdatum “von” und “bis” dem Zeitraum entspricht, für den Ihr Mandant Ihnen die Daten bereitgestellt hat.

Abschließender Hinweis:

Es ist grundsätzlich möglich, dass Kanzlei-Rechnungswesen pro nach dem erfolgten Import auf Fehler hinweist. Verarbeiten Sie jedoch trotzdem stets die Daten und wählen ggf. “Fehlerhafte Buchungssätze trotzdem importieren”, da Sie diese anschließend noch punktuell berichtigen können. Mögliche und leider aktuell nicht vermeidbare Fehler können z. B. dann auftreten, wenn sich unter den exportierten Rechnungen auch solche befinden, die keinen positiven oder negativen Rechnungsbetrag enthalten. (z. B. weil im Rahmen einer Endabrechnung nach Abzug von Vorauszahlungen exakt auf 0 abgerechnet wurde).

Für jegliche Rückfragen stehen Ihnen sämtliche Support-Mitarbeiter gerne zur Verfügung. Unseren Support erreichen Sie an 7 Tagen in der Woche von 10:00 Uhr morgens bis 01:00 Uhr nachts.

Individuelles Firmenlogo und Briefpapier kostenlos für PLUS-Mitglieder!

Ab sofort erstellt Ihnen unser Designerteam auf Wunsch ein individuelles und speziell auf Ihre Firma zugeschnittenes Logo sowie Briefpapier. Als neues PLUS-Mitglied ist dieses Angebot sogar absolut Kostenlos! Neben Ihrem den ersten Entwürfen, unter welchen Sie sich Ihre finale Version aussuchen können, erhalten Sie selbstverständlich kompetente Beratung!

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Designwerkstatt unter folgendem Link:  http://www.easybill.de/designwerkstatt.html

Firmenlogos

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Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in einer Rechnung für Zwecke des Vorsteuerabzugs

Um den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können, ist u. a. der Gegenstand der Lieferung oder Leistung präzise zu beschreiben. Ungenaue Angaben können zum Verlust des Vorsteuerabzugs führen, wie eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt.Ein Unternehmen hatte eine Rech-nung „für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996“ ausgestellt.


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Ein Feedback auf das wir ganz besonders Stolz sind!

Eine Kunden-Email vom 23.02.2009:

“Sehr geehrter Herr Gesell,

erstmal danke für die schnelle Umsetzung der Kopierfunktion. Diese war uns wirklich wichtig, das das so schnell übers Wochenende geklappt hat, wird Herrn Dieckmann Montag sicher freuen.

Wir nutzen Easybill mittlerweile ja sehr intensiv für 123cards.de. Es ist uns damit möglich geworden, sehr schnell auf Kundenanfragen zu reagieren. Das ist mit Sicherheit auch ein wichtiger Baustein für das mittlerweile umwerfende Feedback, welches wir von unseren Kunden bezüglich unserer Servicequalität bekommen. Sie haben ja sicher selbst schon einmal erlebt, wie lange es dauern kann, ein ordentliches Angebot einer Druckerei zu bekommen. Nicht so bei uns: Dank easybill geht das Erstellen von Angeboten ruckzuck und neue Mitarbeiter können sich auch superschnell einarbeiten, ist halt super easy :-)

Deshalb möchten wir uns an dieser Stelle mal für Ihren guten Support bedanken. Auch wenn mal das ein oder andere nicht funktioniert hat (vor allem während des Relaunchs), hatten wir doch immer das Gefühl nicht allein mit unseren Problemen gelassen zu werden. Und dass wir selbst am Wochenende Supportanfragen stellen konnten und diese prompt beantwortet wurden, erlebt man auch nicht alle Tage.

Okay, genug des Lobes ;-) Wir hoffen, dass es Easybill noch lange geben wird und wünschen Ihnen und Ihrem Team alles Gute, weiterhin viel Erfolg und natürlich viele neue Premium-Accounts…

Viele Grüße nach Kaarst
Christian Oldorf“

123Cards.de

Da bedanken wir uns doch recht herzlich und möchten der Vollständigkeit halber erwähnen, dass 123CARDS eine Spezialdruckerei für Plastikkarten ist.

Anforderung an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Rechnungen, die zum Vor steuerabzug berechtigen, grundsätzlich den richtigen Namen und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers enthalten müssen. Dies gilt sowohl für Personenunternehmen als auch für Kapitalgesellschaften. Das Finanzamt müsse die Daten des leis-tenden Unternehmens leicht nachprüfen können. Ein Unternehmen, das die Vorsteuer abziehen will, trägt die Feststellungslast und muss sich deshalb über die Richtigkeit der An-gaben in einer Rechnung vergewissern.Im entschiedenen Fall hatte ein Autohändler Rechnungen von einem anderen Händler erhalten, der in den Rechnungen eine Scheinadresse angegeben hatte. Das Finanzamt versagte deshalb den Vorsteuerabzug.

Die neue Kleinbetragsregelung ab 2007

Umsatzsteuer: Zur Anwendung der neuen Kleinbetragsregelung

Zum 1.1.2007 ist die Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge von 100 EUR auf 150 EUR angehoben worden. D.h. für immer mehr betrieblich veranlasste Einkäufe ist nur noch ein „vereinfachter Rechnungsbeleg“ erforderlich, der mindestens folgende Angaben enthalten muss:

- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers,

- das Ausstellungsdatum,

- die Menge und die Art der Lieferung oder einen Hinweis auf Umfang und Art der sonstigen Leistung,

- den Bruttobetrag und die Angabe des Steuersatzes und bei einer Steuerbefreiung einen Hinweis auf die entsprechende Vorschrift.

Der separate Ausweis des Umsatzsteuerbetrags und die Angabe der Steuernummer des Leistenden sowie Kundenangaben müssen nicht enthalten sein.

Hinweis: Diese neue Regelung ist in allen Fällen anwendbar, in denen die zugrunde liegende Lieferung oder sonstige Leistung nach dem 31.12.2006 ausgeführt wird. Damit kann man von der Erleichterung bereits in den Fällen Gebrauch machen, in denen die Umsätze nach dem 31.12.2006 ausgeführt werden, für die aber bereits vor dem Jahreswechsel das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt worden ist (BMF, IV A 5 – S 7285 – 7/06).

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Elektronische Rechnungen aus dem Ausland

Frage des Unternehmens:

Wir bekommen auch Rechnungen (ohne Ausweis der Umsatzsteuer) aus dem Ausland in elektronischer Form. Müssen diese Rechnungen mit einer elektronischen Signatur versehen sein?

Antwort aus der Finanzverwaltung:

Das inländische Umsatzsteuergesetz gilt nur für im Inland ansässige Unternehmer. Aus den Rechnungen aus dem Ausland kann der inländische Unternehmer wegen des fehlenden Steuerausweises keine Vorsteuer ziehen. Für die Einkommensteuer benötigt er die Eingangsrechung in der Regel als Nachweis für seinen Betriebsausgabenabzug. Eine elektronische Signatur fordert das EStG nicht. Deshalb sehen wir kein Problem mit der nicht signierten Eingangsrechnung

Anforderungen an eine ordnungemäße Rechnung

Checkliste für Rechnungen

Eine Rechnung ist nicht einfach nur eine Rechnung. Auch wenn es auf den ersten Blick einfach nur ein Stück Papier ist, gibt es einige wichtige gesetzliche Anforderungen, die bei einer Rechnung beachtet werden müssen. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte, die beachtet werden müssen, zusammengefasst.


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