Update: innergemeinschaftliche Dienstleistung
von Philipp Gesell17.12.2009 – Updateinformationen
- Neue Umsatzart > Nicht steuerbar mit UStID-Nummer
Sowohl Unternehmer mit Sitz innerhalb der EU, als auch schweitzer Unternehmer müssen ab dem 01.01.2010 für Zwecke sogenannter innergemeinschaftlicher Dienstleistungen weitere Rechnungsvoraussetzungen erfüllen. Fortan muss zwingend auch die UStID-Nummer des Leistungsempfängers auf der Rechnung mit angegeben werden, sofern dieser Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht. Die UStID des Kunden wird bei dieser Umsatzart automatisch aus den Kundendaten in der Rechnung ergänzt, sofern Sie dort erfasst ist!
Tags: innergemeinschaftliche Dienstleistung, Mehrwertsteuerpaket 2010, nicht steuerbar, Reverse-Charge

