Kleinunternehmer ja oder nein?

von Philipp Gesell

Kaum macht man sich selbständig, wird man nach erfolgter Gewerbeanmeldung bei der Stadt mit einem Fragebogen des Finanzamtes konfrontiert.
In diesem Fragebogen werden unter anderem allgemeine Informationen wie die Anschrift oder Kontaktdaten abgefragt.
Insbesondere muss mit diesem Fragebogen jedoch eine wichtigte Entscheidung getroffen werden:

Sog. Kleinunternehmer, also Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben

oder

Sog. Regelbesteuerrer, also Rechnungen mit Umsatzsteuer schreiben.

 

Für die Entscheidung, sich der Kleinunternehmerregelung zu bedienen, sind unter anderem folgende Faktoren von Bedeutung:

  • Ihre Kunden sind ausschließlich Privatpersonen.
    (Wenn ja, sind Sie konkurrenzfähiger, denn Ihre Kunden brauchen nicht zusätzlich 19% oder 7% Umsatzsteuer zu zahlen.)
  • Sie haben wenig Kosten (Betriebsausgaben) in denen Mehrwertsteuer enthalten ist.

Die Wahl der Regelbesteuerung ist insbesondere in folgenden Fällen durchaus sinnvoll:

  • Ihre Kunden sind überwiegend andere Unternehmer, welche die von Ihnen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer
    vom Finanzamt erstattet bekommen.
  • Sie haben viele Kosten (Betriebsausgaben), in denen Mehrwertsteuer enthalten ist.
    Diese können Sie dann ebenfalls vom Finanzamt erstatten lassen. (Umsatzsteuer-Voranmeldung)

Letztendlich sollten Sie diese Entscheidung jedoch einem fachkundigen Dritten, zum Beispiel einem Steuerberater überlassen. Zwar ist guter Rat nicht immer günstig, jedoch können Sie sich durch eine kompetente steuerliche Beratung eine Menge an Arbeit, Zeit, und Nerven ersparen. Denn…. die falsche Wahl kann Sie unter Umständen für einen längeren Zeitraum an Ihre vorherige Entscheidung binden!

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