Anforderungen an eine ordnungemäße Rechnung
von Philipp GesellCheckliste für Rechnungen
Eine Rechnung ist nicht einfach nur eine Rechnung. Auch wenn es auf den ersten Blick einfach nur ein Stück Papier ist, gibt es einige wichtige gesetzliche Anforderungen, die bei einer Rechnung beachtet werden müssen. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte, die beachtet werden müssen, zusammengefasst.
- Namen und Anschriften des leistenden Unternehmers und des Kunden
Damit ist die vollständige Anschrift des Rechnungsausstellers sowie des Rechnungsempfängers gemeint: Name und Vorname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Bei einer Rechnung an eine juristische Person, z. B. eine GmbH oder AG tritt an die Stelle des Vor- und Nachnamens der Firmenname. Z. B. Mustermann GmbH. - Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr) des leistenden Unternehmers
Die übliche Steuernummer wird von der für den Unternehmer zuständigen Finanzbehörde ausgestellt und sieht Deutschlandweit in etwa so aus: 123/4567/9810. Anstelle der zuvor genannten Nummer kann jedoch auch die sog. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwenden werden. Diese wird dem Unternehmer auf Antrag vom Bundes-Zentralamt für Steuern ausgestellt. Eine Beantragung dieser Nummer ist jedoch auch über das Internet möglich. - Bei Leistungen zwischen verschiedenen EU-Staaten die USt-IdNr des leistenden Unternehmens und des Kunden
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Nummer, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird
Die Darstellung der Rechnungsnummer kann nach einem individuellen System erfolgen. Wichtig ist, dass sie grundsätzlich fortlaufend ist. Ziel dieser Regelung ist es unter Anderem dem Finanzamt eine Prüfungsmöglichkeit zu schaffen. - Menge und handelsübliche Bezeichnung der Waren oder Leistungen
- Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung oder bei Anzahlungen den Zeitpunkt der Zahlung, sofern der Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum identisch ist
- Anzuwendender Umsatzsteuersatz
- Aufschlüsselung des Nettobetrages nach einzelnen Umsatzsteuersätzen, wenn die Umsätze verschiedenen Steuersätzen unterliegen oder steuerbefreit sind
Nettobetrag ist immer das Entgelt ohne Mehrwertsteuer. Bruttobetrag ist immer der Zahlungsbetrag, welcher die Mehrwertsteuer beinhaltet.Stellt man eine Rechnung beispielsweise über die Lieferungvon Speisen und Getränken aus, dann sind auf dieser Rechnung auch jeweils ein Nettobetrag darzustellen. - Jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (Nettobetrag), sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
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22. Oktober 2007 um 01:33
Das ist ja mal super! Man findet im Netz zwar eine Masse an Info´s, aber durch die zusätzlichen Erläuterungen leuchtet mir der “Steuerwirrwarr” jetzt auch mal ein. Herlichen Dank!
Euer easybill ist übrigens der knaller! 1. Sahne! Weiter so!