Elektronische Rechnungen aus dem Ausland

von Philipp Gesell

Frage des Unternehmens:

Wir bekommen auch Rechnungen (ohne Ausweis der Umsatzsteuer) aus dem Ausland in elektronischer Form. Müssen diese Rechnungen mit einer elektronischen Signatur versehen sein?

Antwort aus der Finanzverwaltung:

Das inländische Umsatzsteuergesetz gilt nur für im Inland ansässige Unternehmer. Aus den Rechnungen aus dem Ausland kann der inländische Unternehmer wegen des fehlenden Steuerausweises keine Vorsteuer ziehen. Für die Einkommensteuer benötigt er die Eingangsrechung in der Regel als Nachweis für seinen Betriebsausgabenabzug. Eine elektronische Signatur fordert das EStG nicht. Deshalb sehen wir kein Problem mit der nicht signierten Eingangsrechnung

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