BREXIT – der endgültige Ausstieg

BREXIT? Ausstieg? Die EU verlassen? Seit dem 01.01.2020 ist nun klar: Großbritannien ist kein Mitglied mehr in der Europäischen Union. Das Entscheidende für Sie? Rein steuerlich gesehen, gab es bisher keiner Auswirkungen. Warum?

Übergangsphase bis Jahresende 2020

Ein Ausstieg aus der EU ist eine Sache. Alle Konsequenzen umzusetzen und Lösungen vor allem auch für den Handel zu finden, eine ganz Andere. Viele Onlinehändler sind vom Ausstieg Großbritanniens nun betroffen. Der britische Markt ist riesig. Nicht nur Amazon hat dies erkannt. Durch das PAN-EU Programm für FBA (Fullfilment by Amazon/Versand durch Amazon) konnte jeder Onlinehändler auf einmal die Lagerung in UK nutzen und diesen Markt zusätzlich erschließen.

Bis zum 31.12.2020 bleibt vorerst alles wie es ist. Ein sogenanntes „Abtrittsabkommen“ zwischen der EU und Großbritannien gewährt den Briten weiterhin das Recht der Europäischen Union. Aber danach ist Schluss.

Was passiert ab dem 01.01.2021?

Genaue Details werden noch ausgearbeitet. Aber eine Sache ist sicher: Großbritannien muss ab dem 01.01.2021 als Drittland behandelt werden. Einfuhrzölle werden sicherlich erhoben werden und steuerbegünstigte Versandmöglichkeiten entfallen. Der Versand von und nach UK wird umsatzsteuerlich ab dem BREXIT eine Steuerfreie Ausfuhrlieferung. Man kennt es bereits von der Schweiz. Weitere Details werden noch folgen.

Was ändert sich für easybill-Nutzer durch den endgültigen BREXIT?

Komplizierte Frage, aber dennoch einfache Antwort: nichts! Nicht, weil nichts passiert, sondern weil Sie als Onlinehändler nichts tun müssen. Durch den gewohnten Support werden auch zum Thema BREXIT nach Möglichkeit alle Änderungen voll automatisch vollzogen werden.

Die Erkennung von UK als Drittland übernimmt der Import Manager. Sollte es dennoch Änderungen Ihrerseits geben müssen, beispielsweise im Bereich der jetzigen Lieferschwellen, werden wir Sie zeitnah informieren.