OSS? Uns steht Großes bevor! Wie bereits in unserem Blog-Beitrag vom 16.09.2020 zum Thema Jahressteuergesetz 2020 – E-Commerce – Teil 2 aufgegriffen, erfolgt dieses Jahr die einheitliche Umstellung auf den One Stop Shop. Die steuerliche Neuregelung wird zum 01.07.2021 in Kraft treten.
Was genau bedeutet aber nun OSS für den Onlinehandel?
In einfachen Worten zusammengefasst: Unternehmen werden zukünftig ihre zu versteuernden Umsätze nicht mehr in jedem Land, in das sie Ware exportieren, selbst abführen. Die Umsätze werden ab Juli 2021 an eine zentrale Stelle zur Verwaltung der Steuern im eigenen Land gemeldet. Diese zentrale Registrierungsstelle (OSS) führt anschließend die Steuern im Bestimmungsland ab.
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