Behalten Sie Ihre Lieferschwellen mit easybill immer im Blick

Wussten Sie bereits, dass Sie Lieferschwellen mit easybill verfolgen können?
Lieferschwellen sind für Versandhändler ein äußerst wichtiges Thema. Oft ist es schwierig, den Überblick darüber zu behalten ob man einen Schwellenwert bereits überschritten hat. Durch die Überschreitung einer Lieferschwelle werden Sie in einem anderen EU-Land steuerpflichtig.

Eine neue Funktion im Import Manager bietet Ihnen nun die Möglichkeit die relevanten Zahlen stets im Blick zu halten.

Rufen Sie die Übersicht der Auslandsumsätze auf, indem Sie in Ihrem Import Manager den Menüpunkt Tools > Lieferschwellenüberwachung verwenden.

Übersicht je EU-Ausland

Auf Basis der über den Import Manager erstellten Rechnungen und Gutschriften errechnet Ihnen easybill den Umsatz, den Sie in ein anderes EU-Land getätigt haben. Außerdem zeigt das System Ihnen an wieviel Prozent die Lieferschwelle bereits ausgeschöpft wurde. Eine zusätzliche Hochrechnung pro Land gibt Ihnen Aufschluss darüber, ob und wann im laufenden Jahr ggf. der Schwellenwert überschritten wird. Natürlich setzt dies voraus, dass sich der Umsatz im weiteren Verlauf des Jahres genauso entwickeln wird wie bisher zu diesem Zeitpunkt.

E-Mail Benachrichtigung nutzen

Ist eine Lieferschwelle zu 90% erreicht, informiert der Import Manager Sie hierüber per E-Mail. Sie haben dann ausreichend Zeit, um die notwendigen weiteren Schritte zu veranlassen. Beantragen Sie beispielsweise beim Finanzamt des betroffenen Landes Ihre Umsatzsteuer ID. Oder halten Sie Rücksprache mit Ihrem Steuerberater über notwendige weitere Schritte.

Sollten Sie keine Benachrichtigung wünschen, kann die Funktion deaktiviert werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier dargestellten Zahlen lediglich um Richtwerte handelt. Diese stellen kein exaktes Ergebnis dar. Manuelle Eingriffe in die Dokumente über easybill werden nicht berücksichtigt. Legen Sie in easybill also von Hand Rechnungen oder Gutschriften an, bzw. stornieren eine Rechnung, berücksichtigt die Auswertung diesen Schritt nicht. Ebenso werden nachträgliche Änderungen an den Rechnungen, wie das Hinzufügen oder Entfernen von Positionen oder das Umschreiben einer Rechnung zu einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung, nicht eingerechnet.

Dennoch erhalten Sie hier bereits eine wichtige Kennzahl, die Ihnen darüber Aufschluss gibt, ob Sie sich in einem weiteren Land steuerlich registrieren und dort Umsatzsteuer abführen müssen.

Eine detaillierte Erklärung, was es mit dem Thema Lieferschwellen generell auf sich hat und was in easybill zu tun ist, wenn eine Lieferschwelle überschritten wurde, erklären wir übrigens in einem separaten Blogpost.