OSS? Uns steht Großes bevor! Wie bereits in unserem Blog-Beitrag vom 16.09.2020 zum Thema Jahressteuergesetz 2020 – E-Commerce – Teil 2 aufgegriffen, erfolgt dieses Jahr die einheitliche Umstellung auf den One Stop Shop. Die steuerliche Neuregelung wird zum 01.07.2021 in Kraft treten.