Correctly depict the special tax features of the Amazon PAN-EU program with easybill

Amazon PAN-EU Programm? CEE? Grundsätzlich haben Sie hiervon schon einmal gehört, dennoch aber keine konkrete Ahnung worum es geht?

Seit geraumer Zeit ist es für Amazon-Händler, die Ihre Ware bei Amazon einlagern und über das sog. Fulfillment by Amazon (FBA) von Amazon versenden lassen, möglich die Ware auch im Ausland einzulagern. Entweder Sie nutzen das sog. CEE Programm, bei dem die Ware neben Deutschland auch in Polen und Tschechien gelagert wird. Oder aber Sie registrieren sich für das Amazon PAN-EU Programm. Hier kommen zusätzliche zu Polen und Tschechien noch Italien, Frankreich, Spanien und Großbritannien als Lagerorte hinzukommen. Insgesamt erlaubt Amazon somit eine Lagerung und einen Versand aus 7 Ländern der EU.

Viele Händler sind sich jedoch leider nicht bewusst, dass Sie hierdurch umgehend in den Ländern, in denen Ware lagert, steuerpflichtig werden. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die möglichen Besonderheiten und zeigen Ihnen, welche Einstellungen in easybill notwendig sind, um Ihre Rechnungen korrekt zu erstellen.

Welche Regelungen greifen hier? Was ist steuerrechtlich zu beachten?

Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Mehrwertsteuer an dem Ort entsteht, von dem aus die Ware versendet wird. Ware, die also z. B. in Polen lagert und von dort versendet wird, muss grundsätzlich mit dem polnischen Steuersatz berechnet werden. Es gibt hierzu jedoch zwei Ausnahmen:

Sie haben die Lieferschwelle in das Zielland überschritten.

Geht die Lieferung also z.B. von Polen nach Österreich und Sie haben bereits Ware im Wert von mehr als 35.000 EUR (Lieferschwelle Österreich Stand Juni 2017) im aktuellen Kalenderjahr aus dem EU-Ausland nach Österreich gesendet, dann muss die österreichische Steuer anstelle der Polnischen berechnet werden.

Sie haben für den Verzicht auf die Lieferschwellenregelung optiert.

Sie können bei den Steuerbehörden melden, dass Sie den Steuersatz eines Ziellandes ansetzen, obwohl Sie die Lieferschwelle noch nicht überschritten haben. Ein typischer Anwendungsfall hierzu ist ein deutscher Unternehmer, der in Polen und Tschechien lagert, für die Lieferungen nach Deutschland (im Regelfall der überwiegende Teil der Bestellungen) aber direkt den günstigeren deutschen Steuersatz ansetzen möchte und nicht erst sobald aus Polen und Tschechien Ware im Wert von mehr als 100.000 EUR (Lieferschwelle Deutschland Stand Juni 2017) geliefert wurde. Somit würden Lieferungen nach Deutschland dann den deutschen Steuersatz erhalten.

Details zur Lieferschwellenregelung, haben wir für Sie übrigens in diesem Blogpost zusammengefasst.

Amazon PAN-EU Programm bringt Steuerpflicht mit sich

Nutzen Sie also nun das Amazon PAN-EU Programm oder CEE und lagern in bis zu sieben Ländern, sind Sie auch in all diesen Ländern direkt umsatzsteuerpflichtig und nicht erst wenn ein Schwellenwert überschritten worden ist. Das bedeutet, dass Sie sich in all diesen Ländern steuerlich registrieren müssen und dort auch Steuer abführen sowie Steuererklärungen abgeben müssen. Da viele deutsche Steuerberater dies nicht leisten können, gibt es Anbieter wie z.B. countX.com, taxdoo.com, hellotax.com die sich um diese Aufgaben kümmern.

Als Nutzer des Amazon PAN-EU Programm, der in allen sieben Ländern einlagert, müsste zum korrekten Ansetzen des Steuersatzes zunächst geprüft werden, in welches Land die Ware gesendet wird. Ist für das Zielland die Lieferschwelle bereits überschritten oder wurde auf diese verzichtet, dann gilt der dortige Steuersatz. Ist das nicht der Fall muss geprüft werden, aus welchem Land die Ware versendet wurde, da dann wiederum der Satz des Absenderlandes gelten würde.

Sonderfall: Großbritannien

Nun kommt es aber noch zu weiteren Sonderfällen, da es trotz einem EU weit vereinheitlichten Umsatzsteuerrecht doch noch einige Regelungen gibt. Diese sind im nationalen Recht erfasst.

Ein Sonderfall ist hier z.B. Großbritannien:
Gemäß dem dortigen Verfahrensrecht muss ein Versandhändler alle Lieferungen nach Großbritannien auch in Großbritannien versteuern, wenn er dort steuerlich registriert ist. Das bedeutet, dass wenn Sie sich dort registriert haben, weil Ihre Ware u.a. in britischen Lagern liegt, dann müssen Sie für alle Lieferungen nach Großbritannien auch britische Steuer abführen, auch wenn diese z.B. aus Deutschland geliefert wurden und die Lieferschwelle nach Großbritannien weder überschritten noch auf diese verzichtet wurde.

Sie sehen, das Thema ist ganz schön komplex. Wir raten daher jedem Amazon-Händler, der PAN EU oder CEE in Erwägung zieht, dringend vorher schon den Kontakt zu einem Experten. Wenden Sie sich für dieses Thema an Ihren Steuerberater oder beispielsweise an unseren Partner countX.com.

Wie stelle ich meine Rechnungen gemäß Amazon PAN-EU Programm korrekt ein?

Zunächst einmal muss die Besteuerung nach Lagerland im Import Manager unter dem Menüpunkt “Einstellungen” > “Amazon” > “PAN-EU Unterstützung” aktiviert werden. Hierzu setzen Sie einfach den Haken im entsprechenden Feld und klicken auf “Speichern”:

Sollten Sie Lieferschwellen überschritten oder auf solche verzichtet haben, erfassen Sie das bitte unter dem Menüpunkt “Tools” > “Lieferschwellen”:

Ausländische Umsatzsteuer IDs aufnehmen

Zum Abschluss müssen nun die Rechnungstexte angepasst werden, damit nicht nur der korrekte Steuersatz genutzt, sondern auch Ihre UStID des jeweiligen Landes auf die Rechnung gedruckt wird. Für Rechnungen, die den polnischen oder tschechischen Satz erhalten ist es zusätzlich notwendig, dass auch der Anteil der MwSt. umgerechnet in polnische Zloty, bzw. tschechische Kronen auf die Rechnung aufgedruckt wird. All das erfolgt bei easybill automatisch durch eine Abfrage, die Sie unter dem Menüpunkt “Einstellungen” > “Amazon” > “Rechnungstexte” z.B. im Abschlusstext hinterlegen:

Amazon PAN-EU Programm Steuer IDs

Diese Abfrage wäre ein Beispiel für Händler, die am Amazon PAN-EU Programm teilnehmen und in Österreich über der Lieferschwelle liegen. Kopieren Sie einfach die folgende Abfrage und passen diese nach Ihrem Bedarf an, indem Sie z.B. Ihre UStID-Nummern ergänzen, Länder entfernen, in denen Sie nicht steuerpflichtig sind (z.B. wenn Sie nur am CEE, nicht aber am PAN-EU Programm teilnehmen) oder Länder hinzufügen, in denen Sie über der Lieferschwelle sind:

{% case tax_country %}
{% when 'PL' %}In dieser Rechnung wird polnische MwSt. {{ amount_vat | currency: "PLN" }} ausgewiesen. Es gilt die folgende UStID: PLXXXXXXXX
{% when 'CZ' %}In dieser Rechnung wird tschechische MwSt. {{ amount_vat | currency: "CZK" }} ausgewiesen. Es gilt die folgende UStID: CZXXXXXXXX
{% when 'GB' %}In dieser Rechnung wird britische MwSt. ausgewiesen. Es gilt die folgende UStID: GBXXXXXXXXX
{% when 'FR' %}In dieser Rechnung wird französische MwSt. ausgewiesen. Es gilt die folgende UStID: FRXXXXXXXX
{% when 'ES' %}In dieser Rechnung wird spanische MwSt. ausgewiesen. Es gilt die folgende UStID: ESXXXXXXXXX
{% when 'IT' %}In dieser Rechnung wird italienische MwSt. ausgewiesen. Es gilt die folgende UStID: ITXXXXXXX
{% when 'AT' %}In dieser Rechnung wird österreichische MwSt. ausgewiesen. Es gilt die folgende UStID: Ist beantragt
{% endcase %}

Unser Support-Team steht Ihnen bei Fragen zur Einrichtung natürlich gerne zur Verfügung.