Lieferschwellen – Was ist das genau? Und wie kann easybill mir helfen?

Ein oft diskutiertes und noch häufiger missverstandenes Thema – die Lieferschwellen in Europa. Ein Hexenwerk und total kompliziert? Bei Weitem nicht. easybill unterstützt Sie mit all unserer Erfahrung im Bereich der Lieferschwellen-Berechnungen. Aber dennoch sollte man verstanden haben, was genau eine Lieferschwelle ist und ob man selbst betroffen ist.

Was genau sind Lieferschwellen eigentlich?

Bei der Versandhandelsregelung (§3c UStG) handelt es sich um ein umsatzsteuerrechtliches Prinzip innerhalb der EU, das dem Bestimmungslandprinzip einen Vorrang vor dem Herkunftslandprinzip einräumt.

Vereinfacht gesagt, bedeutet dies, dass wenn Warenlieferungen an Privatpersonen im EU-Ausland einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, nicht mehr die Umsatzsteuer berechnet werden darf, die im Land des Händlers gilt, sondern die des Ziellandes berechnet und diese auch dort abgeführt werden muss.
Diese Regelung betrifft, wie bereits erwähnt nur Privatpersonen, bzw. alle Lieferungen ins EU-Ausland, die nicht als innergemeinschaftliche Lieferung behandelt werden und somit hierdurch von der USt befreit sind.

Aus der Praxis für die Praxis

Ein Beispiel:
Ein Händler aus Deutschland sendet im laufenden Kalenderjahr Waren im Wert von mehr als 35.000 EUR (Netto-Warenwert) an Privatpersonen in Österreich.
Da die Lieferschwelle für Österreich bei 35.000 EUR liegt, muss er nun ab dem Moment der Überschreitung den Umsatz mit dem österreichischen Steuersatz (z.B. also mit 20% anstelle von 19%) versteuern. Diese Umsatzsteuer muss nun auch nicht mehr in Deutschland, sondern in Österreich abgeführt werden. Hierzu ist es u.a. zwingend notwendig über eine österreichische Umsatzsteuer-Identfikationsnummer zu verfügen.

Wurde die Lieferschwelle für ein Land im laufenden Kalenderjahr überschritten, muss übrigens auch im Folgejahr – unabhängig vom tatsächlichen Umsatz – die Steuer in diesem Land abgeführt werden.
Alternativ ist es auch möglich, sich gemäß §3c Abs. 4 UStG freiwillig der Besteuerung des Ziellandes zu unterwerfen. Trifft man eine solche Entscheidung ist diese für zwei Jahre bindend.

Welche Lieferschwellen gelten für die einzelnen EU-Staaten?

In jedem Staat gilt eine eigene Lieferschwelle. Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der aktuell gültigen Schwellenwerte (Stand Januar 2016):

StaatLieferschwelle in Landeswährungca. in EUR
Belgien35.000 EUR 
Bulgarien70.000 BGN35.791 EUR
Dänemark280.000 DKK37.551 EUR
Deutschland100.000 EUR 
Estland35.151 EUR 
Finnland35.000 EUR 
Frankreich35.000 EUR 
Griechenland35.000 EUR 
Irland35.000 EUR 
Italien35.000 EUR 
Kroatien270.000 HRK36.060 EUR
Lettland24.000 LVL34.052 EUR
Litauen125.000 LTL36.203 EUR
Luxemburg100.000 EUR 
Malta35.000 EUR 
Niederlande100.000 EUR 
Österreich35.000 EUR 
Polen160.000 PLN40.923 EUR
Portugal35.000 EUR 
Rumänien118.000 RON28.012 EUR
Schweden320.000 SEK36.232 EUR
Slowakei35.000 EUR 
Slowenien35.000 EUR 
Spanien35.000 EUR 
Tschechien1.140.000 CZK46.570 EUR
Ungarn8.800.000 HUF32.257 EUR
Vereinigtes Königreich70.000 GBP81.843 EUR
Zypern35.000 EUR 

Was ist bei Überschreiten der Lieferschwellen zu beachten?

Da Sie ab dem Umsatz, mit dem die Lieferschwelle überschritten wurde, direkt im Zielland umsatzsteuerpflichtig werden, sollten Sie Ihre Umsätze in den einzelnen Ländern stets im Blick halten, um ggf. bereits vorab die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Landes beantragen zu können.

Wenn die Schwelle überschritten wurde, muss zum einen nicht mehr der inländische Steuersatz berechnet werden, sondern der des Ziellandes, ebenso muss sich die USt-ID des Ziellandes auch auf Ihrer Rechnung befinden.

Auch sollten Sie sich mit Ihrem Steuerberater besprechen, inwiefern Sie selbst oder Ihr Steuerberater, die Steuererklärung für das Zielland erstellen können.
In einigen Ländern ist das nicht möglich. Hier muss die Abgabe der Erklärung durch einen sogenannten Fiskalvertreter erfolgen, dies kann beispielsweise ein Steuerberater aus dem Zielland sein.

Wie kann mir easybill bei diesem Prozess helfen?

Wenn Sie als Versandhändler Ihren Online-Shop oder die Marktplätze auf denen Sie handeln über den easybill Import Manager angebunden haben, können Sie über ein nützliches Feature den Steuersatz an das Zielland einer Sendung anpassen.

Hierzu nutzen Sie im Import Manager den Menüpunkt “Tools” > “Lieferschwellen”:

Lieferschwelle aufrufen

Hier können Sie nun das Land auswählen, für das Sie die Lieferschwelle überschritten haben und auch den nun zu nutzenden Steuersatz. Die Regelsätze der einzelnen Länder sind in easybill hinterlegt und werden Ihnen als “empfohlen” dargestellt. Bitte prüfen Sie jedoch genau, welcher Steuersatz für Ihre Produkte zum Tragen kommt.

Lieferschwellen Aktivierung
Lieferschwelle Land auswählen

Um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ziellandes auf die Rechnung aufzudrucken, müssen Sie diese nicht aufwendig erfassen und auf jedem Dokument ausweisen, sondern Sie können in den Rechnungstexten Ihrer Shops und Marktplätze eine Abfrage hinterlegen, so dass nur bei bestimmten Rechnungen auf die ausländische USt-ID hingewiesen wird.

eBay-Rechnungstexte Import Manager

Ein Beispiel:
Sie haben die Lieferschwelle für Frankreich und Österreich überschritten und wollen nun bei Rechnungen für Kunden, deren Lieferadresse in einem der beiden Länder liegt, auf die Berechnung der ausländischen USt und Ihrer USt-ID hinweisen. Hierzu könnten Sie folgende Abfrage in Ihre Rechnungstexte einfügen:

{% case tax_country %}
{% when 'FR' %}
In this invoice, we operate under our French VAT identification number FRXX XXXXXXXXX. According to art. 33 and 34 of the EU-directive 2006/112/EG, the invoice includes French VAT.
{% when 'AT' %}
Im Rahmen dieser Rechnungsstellung treten wir Ihnen gegenüber unter unserer österreichischen Steuernummer ATUXXXXXXXX auf und weisen gemäß Art. 33 und 34 der EU-Richtlinie 2006/112/EG österreichische Umsatzsteuer aus.
{% endcase %}

Der Import Manager fragt hier also ab ob das Steuerland Frankreich (FR) oder Österreich (AT) ist und würde, falls eines der beiden zutreffen sollte, den entsprechenden Text auf die Rechnung aufdrucken.

Für Fragen zur technischen Umsetzung steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis:
Da es sich bei dieser Thematik um ein sehr komplexes Themenfeld handelt, empfehlen wir Ihnen Kontakt mit Ihrem Steuerberater aufzunehmen, falls Sie eine Lieferschwelle überschritten haben oder die Vermutung haben das dies bereits der Fall ist, bzw. in Zukunft der Fall sein könnte.

In einem separaten Blogpost stellen wir Ihnen übrigens auch unser Tool zur Überwachung der Lieferschwellen vor.