Einkaufspreise jetzt auch für Dienstleistungen verfügbar

In manchen Fällen kann es notwendig sein, zur Erfüllung von Kundenaufträgen Freelancer zu beauftragen oder bestimmte Dienstleistungen auszulagern.
Damit Sie die Kosten, die Ihnen hier entstehen, auswerten können, haben wir nun die Möglichkeit geschaffen, für Dienstleistungen einen Einkaufspreis definieren zu können.

Wenn Sie eine Dienstleistung als Rechnungsposten in easybill anlegen, können Sie unter dem Menüpunkt „Preise“ nun auch den Einkaufspreis hinterlegen:

In den Auswertungen, z.B. im Rechnungsausgangsbuch, wird dieser dann genutzt, um Ihren Rohgewinn zu errechnen.

Sollten Sie Fragen zu dieser Funktion haben, steht Ihnen unser Support-Team gerne zur Verfügung.