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Was ist SKR03/SKR04 und warum musst du das eigentlich nicht mehr wissen?

Frau verwendet Laptop zur digitalen Belegerfassung

Der Begriff SKR03 oder SKR04 fällt fast immer beim ersten ernsthaften Gespräch mit dem Steuerberater. Was dahintersteckt, welche Rolle dieser Begriff in deiner Buchhaltung spielt und warum du mit easybill nicht tiefer in das Thema einsteigen musst, das klärt dieser Beitrag.

SKR03 und SKR04: Was dahintersteckt

SKR steht für Standardkontenrahmen. Die DATEV hat davon mehrere entwickelt, allgemeine und branchenspezifische. SKR03 und SKR04 sind die zwei verbreitetsten. Beide sind für Unternehmen jeder Größe und Rechtsform nutzbar und decken keine branchenspezifischen Besonderheiten ab.
Hinter einem Kontenrahmen steckt eine überschaubare Idee: Jeder Beleg, den dein Unternehmen empfängt oder erzeugt, muss einem Konto zugeordnet werden. Die Telefonrechnung geht auf „Telefonkosten“, der Laptop auf „Betriebsausstattung“, die Büromiete auf „Miete“. Der Kontenrahmen legt fest, welche vierstellige Nummer dieses Konto hat. Das ist das Grundprinzip der doppelten Buchführung: Jeder Geschäftsvorfall wird einem Konto belastet und einem anderen gutgeschrieben. SKR03 und SKR04 liefern dafür das Nummernschema.
Daneben gibt es branchenspezifische Varianten: SKR49 für Vereine, SKR70 für Gaststätten und Hotels, SKR80 für Zahnärzte. Für Selbstständige, Freiberufler und die meisten kleinen Unternehmen sind SKR03 und SKR04 der relevante Rahmen.

Der Unterschied zwischen SKR03 und SKR04

Beide Kontenrahmen decken denselben Inhalt ab. Der einzige Unterschied liegt in der Anordnung der Konten. SKR03 folgt dem Prozessgliederungsprinzip: Die Reihenfolge orientiert sich an den typischen Abläufen eines Unternehmens, von der Beschaffung über die Leistungserbringung bis zur Abrechnung. SKR04 folgt dem Abschlussgliederungsprinzip: Die Konten sind nach der Struktur von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung geordnet.

SKR03SKR04
GliederungsprinzipProzessgliederungAbschlussgliederung
LogikKonten nach GeschäftsabläufenKonten nach Bilanz und GuV
Typisch fürFreiberufler, kleine GmbHs, KMUMittelstand mit Bilanzbedarf

In der Praxis bedeutet das: „Telefonkosten“ hat im SKR03 die Kontonummer 4920, im SKR04 die Nummer 6805. Gleicher Inhalt, andere Nummer. Beide Kontenrahmen erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.

Wer den Kontenrahmen festlegt

Die Entscheidung zwischen SKR03 und SKR04 stimmst du in der Regel mit deinem Steuerberater ab. Ihr legt den Kontenrahmen bei der Einrichtung deiner Buchhaltung fest, meist zum Unternehmensstart oder beim Wechsel des Steuerberaters. Das geschieht einmalig.

Ein späterer Wechsel ist aufwändig. Alle bestehenden Buchungen müssten auf neue Kontonummern übertragen werden. Auch Exportvorlagen, Bankregeln und Automatisierungen in der Buchhaltungssoftware wären betroffen. In der Praxis bleibt der Kontenrahmen deshalb stabil, häufig für die gesamte Lebensdauer des Unternehmens.

Was du wissen musst: Frag deinen Steuerberater, welchen Kontenrahmen er nutzt. Als grobe Orientierung: Die meisten Freiberufler und kleine GmbHs arbeiten mit SKR03. SKR04 kommt häufiger bei mittelständischen Unternehmen vor, bei denen regelmäßige Bilanz- und GuV-Auswertungen im Vordergrund stehen.

Arbeitest du ohne Steuerberater und buchst selbst, wählst du den Kontenrahmen beim Einrichten deiner Buchhaltungssoftware. SKR03 ist für die meisten kleinen Unternehmen der sinnvolle Einstieg. Im Zweifel: kurze Rückfrage beim Finanzamt.

Warum du Kontonummern nicht kennen musst

Wenn ein Steuerberater von „Konto 4920“ spricht, klingt das nach Pflichtlektüre. Das ist ein Missverständnis. Kontierung ist ein Zuordnungsproblem, kein Wissensproblem. Du musst wissen, dass du eine Telefonrechnung erhalten hast. Welche vierstellige Nummer dafür zuständig ist, entscheidet der Kontenrahmen. Das kannst du nachschlagen, oder du lässt es automatisch erledigen.

Was du als Unternehmer brauchst: Belege vollständig und rechtzeitig erfassen. Die Zuordnung zu einem Sachkonto ist die Aufgabe der Buchhaltungssoftware oder des Steuerberaters.

Wichtig zur GoBD-Konformität: Falsch kontierte Belege liefern deinem Steuerberater fehlerhaftes Datenmaterial. Das verursacht Korrekturen, Rückfragen und kann bei einer Betriebsprüfung zum Problem werden. Richtige Kontierung ist kein Komfort, sie ist buchführungspflichtiger Standard.

Dahinter steckt auch ein Kommunikationsproblem zwischen Steuerberater und Mandant. Der Steuerberater denkt in Kontonummern. Du denkst in Kategorien wie „Betriebsausstattung“ oder „Reisekosten“. Beide meinen dasselbe. Eine Software, die beides gleichzeitig zeigt, schließt diese Lücke, ohne dass eine Seite umdenken muss.

Belege vorkontieren lassen: Wie KI das übernimmt

Genau hier setzt die automatische KI-Vorkontierung von easybill an. Du lädst einen Beleg hoch: als PDF, Foto oder E-Rechnung. easybill liest nicht nur Zahlen aus, sondern erkennt den Geschäftsvorgang. Eine Rechnung von einem Cloud-Anbieter wird als Hosting-Rechnung eingeordnet. Eine Quittung vom Bürofachhandel als Büroausstattung. Diese Einordnung entsteht aus dem Kontext des Belegs, nicht nur aus dem Betrag.

Daraus entsteht ein automatischer Buchungsvorschlag: Sachkonto und Alltagskategorie in einem. Du siehst „Konto 4920“ und direkt daneben „„Telefonkosten“. Kein Nachschlagen, keine Übersetzungsarbeit zwischen deiner Alltagssprache und der Fibu-Sprache deines Steuerberaters.

Welchen Kontenrahmen du nutzt, legst du einmalig in den Einstellungen fest: SKR03 oder SKR04. Danach berücksichtigt die Software deine Wahl für jeden weiteren Beleg automatisch. Du kannst jeden Vorschlag prüfen und anpassen, bevor du ihn bestätigst. Vorkontierte Belege gehen direkt in den DATEV-Export. Dein Steuerberater bekommt korrekt zugeordnete Sachkonten statt unkontierter Dateien, die er nachbearbeiten muss. Das spart beiden Seiten Zeit.

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