Mehrwertsteuer-Rechner:
Brutto und Netto berechnen

Ganz einfach Mehrwertsteuer, brutto und netto ausrechnen mit dem praktischen Mwst-Rechner von easybill, dem einfachen Rechnungsprogramm.

Mehrwertsteuerrechner

Gib deine Werte ein und ermittle mit dem MwSt.-Rechner ganz einfach die Mehrwertsteuer für Produkte und Dienstleistungen.

Hinweis: Die Angaben des Rechners sind ohne Gewähr.

Welche Mehrwertstäuersätze in Deutschland gelten

In Deutschland gelten zwei Umsatzsteuersätze: der Regelsatz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 UStG, Stand 2026). Von netto zu brutto rechnest du, indem du den Steuersatz aufschlägst. Von brutto zu netto teilst du durch 1,19 oder 1,07. Der Mehrwertsteuer-Rechner oben nimmt dir beide Wege ab. Amtlich heißt die Steuer Umsatzsteuer, im Alltag sagen fast alle Mehrwertsteuer. Auf der Rechnung weist du Steuersatz und Steuerbetrag getrennt aus (§ 14 UStG).

Was giltDetailStand
Regelsteuersatz19 % auf die meisten Lieferungen und Leistungen (§ 12 UStG)2026
Ermäßigter Steuersatz7 % für bestimmte Umsätze (§ 12 UStG)2026
Amtliche BezeichnungUmsatzsteuer. „Mehrwertsteuer“ ist der umgangssprachliche Begriff für dieselbe Steuer2026
Ausweis auf der RechnungSteuersatz und Steuerbetrag getrennt angeben, dazu Netto- und Bruttobetrag (§ 14 UStG)2026
KleinunternehmerKeine Umsatzsteuer ausweisen, stattdessen Hinweis nach § 19 UStGab 2025
B2B-Rechnung in die EUUmsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden angeben, bei Reverse Charge Hinweis nach § 13b UStG2026
Änderung der SätzeSteuersätze legt der Gesetzgeber fest und kann sie ändern.

So funktioniert der Mwst-Rechner von easybill

Mehrwertsteuer ganz einfach rausrechnen:

1. Betrag eingeben: Trage den Nettobetrag oder Bruttobetrag deiner Ware oder Dienstleistung in das entsprechende Feld ein.

2. Mehrwertsteuersatz auswählen: Wähle den passenden Steuersatz (19% oder 7%) aus.

3. Mehrwertsteuer berechnen: Der Mwst-Rechner zeigt automatisch Brutto, Netto und Mehrwertsteuer separat an.

4. Ergebnisse überprüfen: Nutze die detaillierten Berechnung, um deine Rechnung zu schreiben. Unsere kostenlosen Rechnungsvorlagen helfen dir dabei, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Oder teste das Rechnungsprogramm easybill kostenlos und unverbindlich.

Einfache Beispiele zur präzisen Berechnung der Mehrwertsteuer (MwSt.)

1. Mehrwertsteuer aus dem Nettobetrag berechnen:

Formel: MwSt. = Nettobetrag × MwSt.-Satz

Beispiel: Bei einem Nettobetrag von 100 Euro und MwSt.-Satz von 19%:

MwSt. = 100 Euro × 0,19 = 19 Euro

2. Nettobetrag aus dem Bruttobetrag berechnen:

Formel: Nettobetrag = Bruttobetrag ÷ (1 + MwSt.-Satz)

Beispiel: Bei einem Bruttobetrag von 119 Euro (inklusive 19% MwSt.):

Nettobetrag = 119 Euro ÷ 1,19 = 100 Euro

3. Mehrwertsteuer aus dem Bruttobetrag berechnen:

Formel: MwSt. = Bruttobetrag − Nettobetrag

Beispiel: Für denselben Bruttobetrag von 119 Euro:

MwSt. = 119 Euro − 100 Euro = 19 Euro

Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen

Der berechnete Betrag gehört nicht als Summe auf die Rechnung, sondern aufgeschlüsselt. § 14 UStG verlangt bei Rechnungen über 250 Euro den Nettobetrag, den angewendeten Steuersatz, den darauf entfallenden Steuerbetrag und den Bruttobetrag als getrennte Angaben. Dazu kommen die übrigen Pflichtangaben wie Rechnungsnummer, Leistungsdatum und Steuernummer. Bei Rechnungen bis 250 Euro brutto gilt die Kleinbetragsrechnung mit reduzierten Pflichtangaben (§ 33 UStDV). Welche zehn Angaben insgesamt auf eine Rechnung gehören, steht im Ratgeber zu den Bestandteilen einer Rechnung.

Kleinunternehmerregelung

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du keine Umsatzsteuer aus. Auf die Rechnung gehört stattdessen ein Hinweis auf die Regelung, zum Beispiel: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Alle Beträge gelten dann als Bruttobeträge, die übrigen Pflichtangaben bleiben unverändert. Die Regelung greift, solange dein Vorjahresumsatz höchstens 25.000 Euro und dein laufender Jahresumsatz höchstens 100.000 Euro beträgt (Stand 2025). Wie die Kleinunternehmerregelung im Detail funktioniert, liest du in unserem Ratgeber für Kleinunternehmer.

Wann 19 % und 7 % nicht gelten

Nicht auf jeder Rechnung steht ein deutscher Steuersatz. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weist du gar keine Umsatzsteuer aus. Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Leistungsempfänger die Steuer: Auf die Rechnung gehört dann der Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG“, ein Steuerbetrag wird nicht ausgewiesen. Bei B2B-Rechnungen an Kunden in der EU kommt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden dazu. Welche Regel in deinem Fall greift, solltest du im Zweifelsfall mit deinem Steuerberater klären.

Kostenlose Rechnungsvorlagen: Mit und ohne Mehrwertsteuer

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Mit Mehrwertsteuer: Nutze unsere Vorlage, um die Mehrwertsteuer korrekt auszuweisen und alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ideal für Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtig sind und sicherstellen möchten, dass ihre Rechnungen vollständig und rechtssicher sind.

Rechnungsvorlage mit Mehrwertsteuer


Ohne Mehrwertsteuer: Wenn du als Kleinunternehmer tätig bist oder aus anderen Gründen keine Mehrwertsteuer ausweisen musst, haben wir auch dafür die passende Vorlage. Diese Rechnungsvorlage ist speziell darauf ausgelegt, dir die Arbeit zu erleichtern und rechtliche Anforderungen zu berücksichtigen.

Rechnungsvorlage ohne Mehrwertsteuer

Häufige Fragen & Antworten zum Mehrwertsteuerrechner

Der Mehrwertsteuerrechner hilft dabei, Beträge schnell und einfach von Brutto in Netto oder von Netto in Brutto umzurechnen. Du kannst damit die Mehrwertsteuer berechnen, abziehen oder aufschlagen, je nachdem, ob du den Nettopreis oder Bruttopreis ermitteln möchtest und das ohne den Taschenrechner zu bemühen.

Nein. In Deutschland gilt zwar der Regelsteuersatz von 19 %, jedoch unterliegen bestimmte Waren und Dienstleistungen dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (z. B. Bücher, Lebensmittel, kulturelle Leistungen).
Welche Leistungen konkret begünstigt sind, regelt § 12 UStG. Im Zweifel sollte geprüft werden, welcher Steuersatz tatsächlich anwendbar ist.

In Rechnungen wird die Umsatzsteuer grundsätzlich auf zwei Nachkommastellen (Cent-Beträge) gerundet.
Wichtig: Die Rundung erfolgt kaufmännisch (ab 0,5 aufrunden).
Bei mehreren Rechnungspositionen sollte die Steuer erst pro Position berechnet und anschließend addiert werden, nicht umgekehrt. Das vermeidet Differenzen bei Betriebsprüfungen.

Wenn zu viel Umsatzsteuer ausgewiesen wird, schuldest du diesen Betrag dem Finanzamt (§ 14c UStG), auch wenn er eigentlich nicht geschuldet war.
Wenn zu wenig ausgewiesen wird, drohen Nachzahlungen, ggf. Zinsen und steuerliche Konsequenzen. Daher ist die korrekte Berechnung besonders wichtig.

Nein, wenn du die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) anwendest. Dann darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen, auch nicht versehentlich. Auf der Rechnung muss stattdessen ein Hinweis stehen wie: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Zahlungseingang. Das bedeutet: Auch für Teilbeträge muss die Steuer korrekt berechnet und ausgewiesen werden.

Beim Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) schuldet nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger. In diesem Fall darf auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Stattdessen ist ein entsprechender Hinweis erforderlich. Typisch ist das z. B. bei bestimmten Bauleistungen oder bei Leistungen aus dem EU-Ausland.

Cent-Abweichungen entstehen häufig durch:

  • unterschiedliche Rundungszeitpunkte
  • Brutto- statt Nettobasis
  • Summen- statt Positionsberechnung

Rechnungsprogramme berücksichtigen die steuerlich korrekte Berechnungslogik automatisch.

Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in der Regel nicht, da sie die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückerhalten (§ 15 UStG). Für Privatpersonen hingegen ist die Mehrwertsteuer ein echter Kostenbestandteil.

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