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Neue Zollpflicht ab Juli 2026: Pakete aus Drittländern werden ab sofort teurer

DHL Kleinpaket replaces Warenpost

Seit dem 1. Juli 2026 gelten für Onlinekäufe aus Nicht-EU-Ländern neue Zollregeln. Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro ist abgeschafft. Wer bei Temu, Shein, AliExpress oder anderen Plattformen außerhalb der EU bestellt, zahlt künftig für jede Sendung Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und in vielen Fällen eine Servicepauschale des Paketdienstes.

Ab dem Juli 2026 ist die EU-Zollfreigrenze für Pakete bis 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern abgeschafft. Stattdessen gilt ein Pauschalzoll von 3 Euro pro Warengruppe, nicht pro Paket. Zusätzlich fällt Einfuhrumsatzsteuer (19 % oder 7 %) an, und Paketdienste berechnen eine Servicepauschale (DHL: 7,50 Euro). Die Regelung ist eine Übergangslösung bis 2028, wenn reguläre Zollsätze die Pauschale ersetzen.

Was das im Einzelfall bedeutet, wie viel ein Kauf wirklich kostet und was du als Online-Händler beachten musst, erklärt dieser Beitrag.

Warum die EU die 150-Euro-Zollfreigrenze abschafft

Die Zollfreigrenze von 150 Euro gab es, um den Verwaltungsaufwand bei kleinen Sendungen zu begrenzen. Im Jahr 2024 kamen rund 4,6 Milliarden Kleinsendungen in die EU, davon 91 % aus China. Automatisierte Zollsysteme machen die Abwicklung dieser Masse heute praktisch möglich. Gleichzeitig hatte die Freigrenze eine Nebenwirkung: Plattformen, die aus Drittländern versenden, waren gegenüber EU-Händlern systematisch im Vorteil. EU-Händler zahlten auf jede Ware volle Abgaben, Konkurrenten aus Fernost lieferten zollfrei.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform am 11. Februar 2026 beschlossen. Das Ziel ist fairer Wettbewerb und eine bessere Kontrolle des Onlinehandels.

Wichtig für den Kontext: Die 150-Euro-Grenze betraf immer nur den Zoll, nicht die Umsatzsteuer. Die Mehrwertsteuerfreigrenze von 22 Euro wurde bereits im Juli 2021 abgeschafft. Seitdem sind Importe unter 150 Euro zwar mehrwertsteuerpflichtig, blieben aber zollfrei. Damit ist jetzt Schluss.

So funktioniert der neue 3-Euro-Zoll

Für Sendungen mit einem Warenwert bis 150 Euro aus Drittländern gilt ab sofort eine Zollabgabe von 3 Euro pro Warengruppe. Warengruppe meint hier eine Zolltarif-Unterposition nach dem EU-Zolltarif (TARIC): Alle Artikel mit derselben Tarifnummer zählen als eine Gruppe.

Entscheidend ist die Anzahl der Warengruppen in der Sendung, nicht die Stückzahl. Drei identische T-Shirts kosten einmal 3 Euro Zoll. Ein Paket mit einem T-Shirt, einer Sonnenbrille und einem Lippenstift enthält drei Warengruppen und kostet 9 Euro Zoll.

Die Regelung gilt zunächst als Übergangslösung bis zum 1. Juli 2028. Bis dahin soll eine zentrale EU-Zolldatenplattform ihren Betrieb aufnehmen. Ab 2028 werden für alle Importe aus Drittländern reguläre Zollsätze nach TARIC erhoben, und die 150-Euro-Freigrenze fällt vollständig weg.

Was Bestellungen bei Temu, Shein oder AliExpress jetzt wirklich kosten

Der neue Zoll ist nur eine von drei Kostenkomponenten. Dazu kommen die Einfuhrumsatzsteuer (kurz: EUSt) und die Servicepauschale des Paketdienstes.

Die Einfuhrumsatzsteuer berechnet sich auf den Gesamtbetrag aus Warenwert und Zoll: bei den meisten Waren 19 %, bei bestimmten Produkten (z.B. Bücher, bestimmte Lebensmittel) 7 %. Bei DHL und der Deutschen Post kostet die Zollabwicklung pauschal 7,50 Euro pro Sendung. Andere Paketdienste legen ihre Gebühren selbst fest.

Drei Rechenbeispiele zeigen, wie sich das zusammensetzt:

BestellungWarenwertPauschalzollEUSt (19 %)Service­pauschaleGesamt­kosten
Ein Sommerkleid14,79 Euro3,00 Euro (1 Gruppe)3,38 Euro7,50 Euro28,67 Euro
Sonnenbrille + Make-up-Set31,68 Euro6,00 Euro (2 Gruppen)7,16 Euro7,50 Euro52,34 Euro
Drei Badeanzüge (gleiche Art)36,00 Euro3,00 Euro (1 Gruppe)7,41 Euro7,50 Euro53,91 Euro

Quelle Rechenbeispiele: steuertipps.de (24.06.2026), eigene Berechnung nach EU-Regelung.

Das Sommerkleid für 14,79 Euro kostet am Ende fast 29 Euro. Das ist fast das Doppelte des ursprünglichen Preises. Je mehr unterschiedliche Warengruppen in einem Paket stecken, desto teurer wird der Gesamtzoll.

Für die Kalkulation vor dem Kauf gilt: Warenwert plus 3 Euro je Warengruppe, dann 19 % EUSt auf diese Summe, dann 7,50 Euro Servicepauschale.

IOSS: Wann du beim Kauf nichts extra zahlst

Viele große Plattformen sind im Import-One-Stop-Shop-Verfahren registriert, kurz IOSS. Über IOSS führt die Plattform die Mehrwertsteuer bereits beim Kauf an die zuständige EU-Behörde ab. In diesem Fall siehst du beim Kauf einen Preis, der die Steuer schon enthält, und beim Empfang des Pakets fällt in der Regel keine weitere Steuerzahlung an.

Laut EU deckt IOSS über 90 % der E-Commerce-Importe ab. Temu, Shein und AliExpress sind registriert. Bei Sendungen von kleineren, wenig bekannten Anbietern ohne IOSS-Registrierung kann hingegen beim Empfang eine nachträgliche Zahlung entstehen: Der Paketdienst legt Steuer und Gebühren vor und rechnet sie mit dir ab.

Wie die neue 3-Euro-Abgabe in das IOSS-Verfahren integriert wird, ist nach aktuellem Stand noch nicht abschließend geregelt. Ob der Zoll direkt beim Kauf oder separat beim Empfang fällig wird, können die Plattformen noch nicht einheitlich beantworten. Hier lohnt ein zweiter Blick im Sommer, wenn sich die Praxis eingespielt hat.

Ein weiterer häufiger Irrtum: Ein deutschsprachiger Shop mit .de-Adresse bedeutet nicht automatisch, dass die Ware aus der EU kommt. Entscheidend ist der tatsächliche Versandort. Lange Lieferzeiten von vier bis sechs Wochen, fehlende Pflichtangaben im Impressum und auffällig niedrige Preise sind Hinweise darauf, dass die Ware aus einem Drittland versendet wird.

Rücksendungen und der richtige Bestellzeitpunkt

Zwei praktische Punkte, die in der öffentlichen Diskussion oft untergehen: Erstens das Einfuhrdatum. Maßgeblich für die Zollpflicht ist nicht, wann du bestellt hast, sondern wann die Ware die EU-Grenze überschreitet. Wer kurz vor dem 1. Juli 2026 bei einer asiatischen Plattform bestellt und Standardversand wählt, wartet in der Regel vier bis sechs Wochen auf die Lieferung. Die Ware kommt dann nach dem Stichtag an und wird trotzdem nach den neuen Regeln verzollt.

Zweitens Rücksendungen. Gezahlte Zollbeträge werden bei Rücksendungen nicht automatisch erstattet. Wer ein Kleidungsstück zurückschickt, weil es nicht passt, verliert den Zoll. Das macht Fehlkäufe auf Plattformen mit hohen Retourenquoten teurer als bisher, weil der Zollverlust als versteckter Kostenfaktor dazukommt.

Was Onlinehändler jetzt prüfen müssen

Wer Waren aus Drittländern bezieht und in der EU weiterverkauft, betrifft die Reform auf einer zweiten Ebene. Nicht als Käufer, sondern als Importeur.

Für die Kalkulation gilt: Die neuen Zollkosten beim Warenbezug aus China oder anderen Drittländern sind Mehrkosten, die entweder die Marge senken oder an den Kunden weitergegeben werden müssen. Wer die eigene Unit Economics noch nicht neu gerechnet hat, sollte das jetzt tun.

Außerdem ist die Zoll-Compliance zu prüfen: Sind HS-Codes (Harmonisiertes System der Zolltarifnummern) für alle importierten Waren sauber hinterlegt? Welche Warengruppen lösen wie viele Zollpositionen aus? Für Online-Händler, die easybill Connect für ihre Rechnungsstellung nutzen, ist auch die korrekte Dokumentation der Einfuhrumsatzsteuer in der vorbereitenden Buchhaltung relevant.

Die Reform zwingt zu einer Überprüfung der gesamten Lieferkette und der Bezugsquellenstrategie. Anbieter innerhalb der EU oder aus Ländern mit Freihandelsabkommen können jetzt wirtschaftlich attraktiver sein als bisher, auch wenn der Listenpreis zunächst höher wirkt.

Was ab November 2026 und 2028 noch kommt

Die 3-Euro-Abgabe ist nicht das Ende der Reform, sondern der Anfang.

Ab November 2026 plant die EU eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen. Genaue Höhe noch nicht quantifiziert; die EU-Kommission legt sie noch fest. Diese Gebühr ist ein separater Posten, kein Teil des Zolls. Für Verbraucher bedeutet das eine zweite Kostenwelle ab Herbst.

Ab dem 1. Juli 2028 tritt die eigentliche Reform in Kraft. Dann nimmt die zentrale EU-Zolldatenplattform den Betrieb auf, und reguläre Zollsätze nach TARIC ersetzen die Pauschale. Die 150-Euro-Zollfreigrenze entfällt vollständig. Je nach Produktkategorie können die regulären Zollsätze dann höher oder niedriger als die heutige 3-Euro-Pauschale ausfallen. Klar ist nur die Richtung: Zollfreies Kleinshopping aus Drittländern ist dauerhaft Geschichte.

Wer Waren aus der EU bezieht, ist von all dem nicht betroffen. Für Einkäufe innerhalb des EU-Binnenmarkts gilt weiterhin kein Zoll.

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