10 häufige Fragen zum Thema Kleinunternehmen

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Sie haben eine gute Geschäftsidee und möchten sich selbstständig machen oder nebenberuflich Geld hinzuverdienen? Möchten Sie zunächst im Kleinen starten und Ihre Geschäftstätigkeit mit wenig behördlichen Aufwand ausprobieren? Dann ist der Start als Kleinunternehmer eine gute und unkomplizierte Möglichkeit, Ihrer Geschäftsidee nachzugehen! 

Wir haben für Sie die 10 am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Kleinunternehmen zusammengestellt und helfen Ihnen durch den Dschungel der Definitionen und Spezifikationen. 

Q1: Wann ist man Kleinunternehmer?

Sie gelten als Kleinunternehmer, wenn ihre Umsätze aus dem vorherigen Kalenderjahr nicht höher als 22.000 Euro waren und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich unter 50.000 Euro liegen werden.

Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Mit dieser Regelung können Unternehmen mit geringem Umsatz ihren bürokratischen und administrativen Aufwand verringern, da sie keine Umsatzsteuer ausweisen müssen und die monatliche Umsatzsteueranmeldung entfällt.

Q2: Wie meldet man ein Kleingewerbe an?

Um ein Kleingewerbe anzumelden, benötigen Sie einen Gewerbeschein. Dieser kann entweder beim Gewerbeamt oder dem Ordnungsamt Ihrer Gemeinde angefordert werden. Nachdem Sie Ihren Gewerbeschein ausgefüllt haben, können Sie ihn an selbiger Stelle wieder abgeben. Einige Städte bieten mittlerweile auch Online-Registrierungen an.

Q3: Was kostet ein Kleingewerbe?

Die Gründung eines Kleingewerbes ist relativ günstig, es fallen jedoch Bearbeitungsgebühren bei der Anmeldung an. Die Kosten zur Anmeldung werden von der zuständigen Gemeinde festgelegt und schwanken meist zwischen 20 und 65 Euro.

Q4: Wie viel darf ich als Kleinunternehmer verdienen?

Um als Kleinunternehmer von der Kleinunternehmerregelung zu profitieren, dürfen Sie die Umsatzgrenze von 22.000 Euro nicht überschreiten. Sollte Ihr Umsatz diese Grenze überschreiten, müssen Sie zum Anfang des nächsten Geschäftsjahres zur Regelbesteuerung wechseln.

Q5: Hat die Kleinunternehmerregelung Nachteile?

Ein Nachteil der Kleinunternehmerregelung ist der Verzicht auf das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies bedeutet, dass Sie gezahlte Mehrwertsteuer nicht geltend machen, also nicht vom Finanzamt wiederbekommen können. Gerade zu Beginn einer Tätigkeit stehen oft hohe Investitionen an – also auch hohe Mehrwertsteuerbeträge, die Sie nicht zurückbekommen können.

Q6: Habe ich als Kleinunternehmer eine Steuernummer?

Ja. Sobald Sie die Gewerbeanmeldung vollzogen haben und Kleingewerbetreibender sind, meldet sich das Finanzamt automatisch und teilt Ihnen Ihre Steuernummer zu. Sollten Sie Kleinunternehmer in einem freien Beruf, also Freiberufler sein, müssen Sie selbst auf das Finanzamt zugehen, um Ihre Steuernummer zu beantragen. 

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist für einen Kleinunternehmer, der ausschließlich Geschäfte im Inland betreibt, i.d.R. nicht relevant. Für bestimmte Geschäfte im EU-Ausland ist allerdings eine USt-ID auch für Kleinunternehmer erforderlich. 

Kleinunternehmer, die auf einem Online-Marktplatz, wie Amazon oder eBay verkaufen, benötigen seit Juli 2021 auch eine USt-ID. Dies dient dazu, Steuerausfälle zu vermeiden, die durch Verkäufer entstehen, die kein Gewerbe beim Finanzamt angemeldet haben.  Da das Finanzamt in diesem Fall die Plattformen in die Haftung nimmt, überprüfen diese genau, ob ein Verkäufer steuerlich registriert ist – das geht am einfachsten über die USt-ID. Sollten Sie also als Kleinunternehmer auf einem Online-Marktplatz aktiv sein, sollten Sie sich um die Zuteilung einer USt-ID kümmern. An Ihrem Kleinunternehmerstatus ändert sich dadurch nichts.

Q7: Welche Steuern muss ein Kleinunternehmer zahlen?

Es gibt keine speziellen Steuern für Kleinunternehmer, diese sind zu den gleichen Steuerzahlungen wie andere selbstständige Unternehmen verpflichtet.

Allerdings wird bei Kleinunternehmern, welche die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, keine Umsatzsteuer erhoben.

Die Gewerbesteuer wird i.d.R. auch nicht erhoben, da selbst gewerbliche Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von 22.000 Euro unter dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro liegen.

Kleinunternehmer bezahlen in der Regel also nur die Einkommenssteuer.

Q8: Wie hoch ist die Einkommensteuer für Kleinunternehmer?

Die Einkommensteuer wird auf Ihr gesamtes Einkommen erhoben. Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer ist bei Selbstständigen der Gewinn

Bei Kleinunternehmern gilt der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben als Gewinn. Diesen können Sie vereinfacht mithilfe der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. 

Wie hoch die Steuer auf Ihren Gewinn sein wird, lässt sich nicht verallgemeinern, da diese von verschiedenen Faktoren abhängig ist:

  • Gesamtsumme des steuerpflichtigen Einkommens
  • Familienstand
  • Vorsorgeaufwendungen und anderen Sonderausgaben
  • Außergewöhnliche Belastungen und Spenden

Sollten Ihre Gesamteinkünfte nicht höher als der aktuelle Grundfreibetrag sein, können Sie auch als Kleinunternehmer von der Einkommensteuer befreit werden. Für das Jahr 2022 liegt der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 10.347 Euro und für Ehepaare bei 19.968 Euro. Bis zu diesem Freibetrag müssen Sie als Kleinunternehmer also keine Steuern bezahlen. 

Falls Sie die Summe Ihrer steuerpflichtigen Gesamteinkünfte kennen, können Sie mit dem amtlichen Steuerrechner Ihre ungefähre Steuerbelastung berechnen.

Q9: Welche Steuerformulare muss ich als Kleinunternehmer ausfüllen?

Als Kleinunternehmer halten sich Ihre Steuerpflichten in Grenzen. Sie können sich auf folgende Aufgaben konzentrieren:

  • Belegsammlung laufender Einnahmen und Ausgaben
  • Regelmäßige Überwachung des Umsatzes (Einhaltung der Umsatzgrenze)
  • Jahresumsatzsteuererklärung*
  • Gewinnermittlung (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung, „EÜR“) 
  • (private) Einkommensteuererklärung

*Da Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer-Einnahmen vorweisen, müssen Sie hier lediglich bestätigen, dass Sie keine Umsatzsteuer eingenommen haben.

Q10: Muss ein Kleinunternehmer Rechnungen schreiben?

Ja. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sind Sie wie jeder andere Unternehmer dazu verpflichtet, eine Rechnung für die erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen zu schreiben.

Die Rechnung eines Kleinunternehmers unterscheidet sich im Wesentlichen nicht von regulären Rechnungen. Die Pflichtangaben auf einer Rechnung müssen Sie auch als Kleinunternehmer beachten – lediglich den Umsatzsteuersatz müssen Sie nicht angeben. Hierbei müssen Sie nur den Zusatz aufnehmen, dass Ihre Rechnung keine Umsatzsteuer ausweist, da Sie durch die Kleinunternehmerregelung davon befreit sind. 

Nur weil Sie als Kleinunternehmer agieren, heißt das noch lange nicht, dass Sie sich viel Zeit für die Rechnungserstellung nehmen können. Im Gegenteil, häufig ist gerade als Kleinunternehmer die Zeit knapp.

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