Unternehmer, die die sogenannte Kleinunternehmerregelung fallen, bleiben unter einer bestimmten Umsatzgrenze im Steuerjahr. Um die Abrechnung zu vereinfachen und den Aufwand für die Buchhaltung gering zu halten, können sie die Umsatzsteuer streichen.
Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im Umsatzsteuergesetz (UStG). Übrigens müssen Kleinunternehmer auf Rechnungen darauf hinweisen, dass Sie gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer erheben.
Der Vorteil der Kleinunternehmerregelung: So sparen Sie sich die zusätzliche Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt – und das kann durchaus eine Erleichterung sein.
Auf der anderen Seite können Sie aber auch nicht von dem Vorsteuerabzug profitieren. Und der Abzug der Vorsteuer kann sich gerade in den ersten Zeit mit dem neuen Business lohnen. Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung sollten Sie also gut durchdenken.
Übrigens: Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden heißt das noch lange nicht, dass Sie keine Umsatzsteuerjahreserklärung machen müssten. Im Gegenteil, die müssen Sie trotzdem abgeben. Die gute Nachricht: Mit dem Service von easybill gelingt Ihnen das mit nur wenigen Klicks.
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung anwenden, ist die Rechnungserstellung etwas einfacher als bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Trotzdem sollten sie darauf achten, eine professionelle Rechnungssoftware zu nutzen.
Unser Service nimmt Ihnen nicht nur eine Menge Arbeit ab, Sie können damit auch an einer professionellen Außendarstellung Ihres Unternehmens arbeiten.
Gerade Kleinunternehmer haben hin und wieder das Problem, als etabliertes und professionelles Unternehmen wahrgenommen zu werden. Das liegt eben daran, dass die anderen Marktteilnehmer wissen, dass die Kleinunternehmerregelung an einen bestimmten Jahresumsatz gebunden ist.
Glücklicherweise gibt es uns von easybill. Denn mit unserer Rechnungssoftware müssen Sie sich nicht vor großen Unternehmen verstecken. Wenn Sie unser Angebot nutzen, können Sie von den gleichen Vorteilen und Funktionen profitieren, die auch Großkunden nutzen.
So stellen Sie zwar eine Rechnung ohne Umsatzsteuer aus, machen aber trotzdem einen Eindruck, der sich sehen lassen kann.
Bei Rechnungen, die nach der Kleinunternehmerregelung erstellt werden, fehlt die Angabe der Umsatzsteuer. Davon abgesehen, müssen diese Rechnungen aber allen Anforderungen gemäß GoBD genügen.
Und das geht am einfachsten, wenn Sie unsere Rechnungssoftware nutzen. Denn unser Angebot sorgt dafür, dass die Angaben enthalten sind, die Ihre Rechnungen rechtssicher machen. So gibt es weder Probleme mit Kunden und Lieferanten, noch mit dem Finanzamt.
Nur weil Sie als Kleinunternehmer agieren, heißt das noch lange nicht, dass Sie sich viel Zeit für die Rechnungserstellung und Buchhaltung nehmen könnten. Im Gegenteil, häufig ist gerade als Kleinunternehmer die Zeit knapp.
Genau aus diesem Grund können Sie auch mit der Kleinunternehmerregelung von unserem umfangreichen Angebot profitieren: