Rechnungen schreiben ohne Gewerbe – Geht das überhaupt?

Beitragsbild Rechnungen schreiben ohne Gewerbe auf deutsch

Eine Frage, die sich viele immer wieder stellen. Auch bei easybill im Support kommt häufig die Frage auf, ob man beispielsweise als Privatperson eine Rechnungssoftware benötigt und ob man überhaupt Rechnungen schreiben darf. Wir nehmen uns der Thematik „Rechnungen schreiben ohne Gewerbe“ gerne für Sie an und erläutern einmal die Hintergründe.

Rechnungen schreiben ohne Gewerbe – wer ist betroffen?

Grundsätzlich kommt die Thematik nur für zwei Bereiche, bzw. Personenkreise in Frage: betroffen sind entweder Privatpersonen oder aber Freiberufler. Alle anderen Personen würden als Unternehmen auftreten und hier stellt sich natürlich nicht die Frage nach einer legitimen Rechnungserstellung. Wie unterscheiden sich also die beiden betroffenen Bereiche voneinander? Eine ausführliche Darstellung zum Thema Freiberufler finden Sie auch in der Branchenübersicht auf der easybill-Website.

Freiberufler

Als Freiberufler sind Sie in folgenden Bereichen tätig:

  • Ärzte und Therapeuten (z. B. auch Heilpraktiker)
  • Kreative und publizistische Berufe: Autoren, Lektoren, Journalisten
  • Rechts- und steuerberatende Berufe

Im Grunde unterscheidet sich ein solches Unternehmen von anderen Unternehmen dadurch, dass hierfür kein Gewerbe angemeldet werden muss. Klappt es denn ganz ohne Registrierung? Nein, selbstverständlich müssen Sie sich als Freiberufler/Freelancer beim Finanzamt registrieren lassen, um eine Steuernummer zu erhalten, die einen Pflichtbestandteil auf Ihren Rechnungen darstellt. Aber Sie müssen keine Gewerbesteuer abführen. Keine Gewerbeanmeldung – keine Gewerbesteuer!

Privatperson

Die andere Option zum Thema „Rechnungen schreiben ohne Gewerbe“ ist die Privatperson. Sie verfügen also weder über ein Gewerbe, noch führen Sie einen der sogenannten „Katalogberufe“ eines Freiberuflers aus. Als Privatperson verkaufen Sie jedoch einmalig einen Gegenstand und möchten hierfür eine Rechnung erstellen? Wichtig ist natürlich, dass Sie darauf achten müssen, dass es sich auch wirklich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Verkaufen Sie z. B. den gleichen Gegenstand mehrere Male, könnte das Finanzamt hier bereits ein gewerbliches Handeln unterstellen. Hinsichtlich der Rechnung gelten für Sie dieselben Pflichtangaben wie für einen Freiberufler, jedoch dürfen Sie die Angabe einer Rechnungsnummer und einer Steuernummer (weil Sie hierüber nicht verfügen) verzichten.

easybill-Rechnung ohne Mehrwertsteuer-Ausweis

Ganz wichtig! Sollten Sie zu einer der oben genannten Kategorien zählen und Sie möchten natürlich easybill als Rechnungssoftware einsetzen, so aktivieren Sie in Ihrem Account, über die steuerrechtlichen Stammdaten, dass Sie keinen Mehrwertsteuer-Ausweis wünschen. Es wird automatisch ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung in Ihre Dokumente eingefügt, den Sie aber natürlich editieren können, wenn der Umstand auf Ihre Situation nicht zutrifft.

Exkurs: Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG

Wo wir schon bei Rechnungen ohne Mehrwertsteuer sind, starten wir noch einen kleinen Exkurs in den Bereich Kleinunternehmerregelung. Wie der Name schon sagt, sprechen wir hierbei über eine Regelung, die die Person des Unternehmers betrifft und nicht das Unternehmen selbst. Es wäre also nicht zulässig für einen Unternehmer mehrere Unternehmen zu führen und in jedem die Kleinunternehmerregelung zu nutzen, da alle Umsätze in Summe zählen. In den Rechnungen des Kleinunternehmers wird keine Steuer ausgewiesen. Er muss zusätzlich auf die Anwendung der Kleinunternehmerregel nach §19 UStG hinweisen.

Fazit zu Rechnungen schreiben ohne Gewerbe

Es ist grundsätzlich möglich, solange die oben genannten Kriterien erfüllt sind. Die Umsetzung in easybill ist für Sie als Freiberufler oder Privatperson selbstverständlich möglich und kann mit nur wenigen Klicks eingerichtet werden.


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