XRechnung: Definition, Anwendung und gesetzliche Pflicht ab 2025

Die XRechnung ist ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat im XML-Standard. Sie wurde auf Grundlage der EU-Richtlinie 2014/55/EU entwickelt und ist seit dem 27. November 2020 verpflichtend bei der Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Ihr Ziel ist die vollautomatisierte, medienbruchfreie Verarbeitung von Rechnungsdaten in Verwaltungsprozessen.

Person arbeitet an einem Laptop mit einer XML-Datei zur Erstellung einer XRechnung
XRechnung ganz einfach und ohne Vorkenntnisse erstellen mit easybill.

Die Begriffe E-Rechnung und XRechnung werden häufig im gleichen Atemzug genannt, meinen aber nicht dasselbe. Die E-Rechnung ist der übergeordnete Begriff – sie bezeichnet eine elektronische Rechnung. Entscheidend ist dabei: Eine E-Rechnung muss strukturierte, maschinenlesbare Daten enthalten, die eine automatisierte Verarbeitung ermöglichen. Eine einfache PDF-Rechnung reicht dafür nicht aus.

Die XRechnung ist hingegen ein spezielles Datenformat für E-Rechnungen. Sie wurde in Deutschland entwickelt und ist seit November 2020 für die Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber auf Bundesebene verpflichtend. Die XRechnung besteht ausschließlich aus einer XML-Datei – sie enthält keine visuelle Darstellung wie ein PDF, sondern nur strukturierte Daten, die von Computersystemen gelesen werden können.

Kurz gesagt:
Jede XRechnung ist eine E-Rechnung, aber nicht jede E-Rechnung ist eine XRechnung. Neben der XRechnung gibt es z. B. auch das ZUGFeRD-Format, das ebenfalls als E-Rechnung anerkannt ist, aber zusätzlich ein visuell lesbares PDF enthält.

Warum ist die XRechnung wichtig?

XRechnungen ermöglichen:

  • die automatisierte Verarbeitung ohne manuelle Eingriffe,
  • eine Reduktion von Fehlerquellen und Bearbeitungszeiten,
  • mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit,
  • die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung.

Besonders für Unternehmen, die mit Behörden arbeiten, ist sie bereits Pflicht. Doch auch im B2B-Bereich gewinnt sie an Bedeutung – nicht zuletzt wegen der kommenden E-Rechnungspflicht.

XRechnung rechtskonform erstellen mit easybill

Wer ist zur XRechnung verpflichtet?

Seit 2020 müssen alle Lieferanten und Dienstleister, die Leistungen an öffentliche Auftraggeber des Bundes erbringen, ihre Rechnungen im Format XRechnung übermitteln. Ab 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zur Ausstellung folgt stufenweise:

  • ab 1. Januar 2026: verpflichtend für größere Unternehmen,
  • ab 1. Januar 2027: verpflichtend auch für kleinere Unternehmen,
  • bis 31. Dezember 2027: Übergangsregelung für bestimmte Fälle.

So erstellst du eine XRechnung – Schritt für Schritt

  1. Registrierung bei einem E-Rechnungsanbieter wie z. B. easybill.
  2. Rechnungsdaten eingeben
  3. XRechnungs-Format wählen
  4. Daten prüfen
  5. Rechnung generieren und speichern
Auswahl der E-Rechnungsformate in easybill: Standard PDF, XRechnung 3.0.2 XML, ZUGFeRD 2.2 PDF

Versand einer XRechnung

XRechnungen werden nicht als PDF, sondern als XML-Dateien übermittelt, entweder per E-Mail, über die zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE), über das OZG-RE-Portal oder das PEPPOL-Netzwerk.

Vergleich: XRechnung, ZUGFeRD und PDF

FormatMaschinenlesbarBelegbild enthaltenGesetzeskonform ab 2025Anwendung
XRechnungjaneinjaB2G (Behörden)
ZUGFeRDjajaja (bei Version 2.2)B2B
PDFneinjaneinNur vorübergehend im B2B

Bedeutung von XML für die XRechnung

XML ist das technische Rückgrat der XRechnung. Es handelt sich um ein textbasiertes, strukturiertes Datenformat, das sowohl von Maschinen verarbeitet als auch von Menschen lesbar gemacht werden kann mit entsprechender Software.

Warum PDF-Rechnungen künftig nicht mehr reichen

PDF-Rechnungen sind digitale Dokumente, aber keine gesetzlich anerkannten E-Rechnungen. Sie können nicht automatisch verarbeitet werden und sind daher langfristig nicht mehr zulässig im B2B-Bereich.

GoBD-Konformität

Elektronische Rechnungen müssen GoBD-konform archiviert werden. Das bedeutet insbesondere:

  • Unveränderbarkeit
  • Nachvollziehbarkeit
  • Ordnungsgemäße Aufbewahrung

Jetzt auf E-Rechnung umstellen

Die Zukunft der Rechnungsstellung ist digital. Die XRechnung ist für viele bereits heute Pflicht und wird bald für alle relevant. Wer frühzeitig umstellt, profitiert von Effizienz, Kostenersparnis und Rechtssicherheit.

Tipp: Mit einer Software wie easybill lässt sich die Umstellung unkompliziert umsetzen, inklusive Formatwahl, Validierung und Versand.

Was passiert, wenn ich ab 2025 keine E-Rechnungen empfangen kann?

Ab dem 1. Januar 2025 bist du gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Wenn dein Unternehmen dazu nicht in der Lage ist, riskierst du Verzögerungen in der Rechnungsabwicklung und mögliche Vertragsverstöße. Es ist ratsam, rechtzeitig die technische Infrastruktur anzupassen.

Welche Pflichtangaben müssen in einer XRechnung enthalten sein?

Zu den Pflichtangaben zählen u. a.:

  • Leitweg-ID (bei öffentlichen Auftraggebern)
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Zahlungsbedingungen
  • Bankverbindung
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Lieferdatum und Leistungsbeschreibung

easybill unterstützt dich dabei, XRechnungen korrekt und rechtskonform zu erstellen.

Muss ich jede Rechnung im XML-Format versenden?

Nur wenn es sich um eine Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber handelt oder wenn dein Geschäftspartner dies explizit verlangt. Für rein interne oder informelle Vorgänge sind weiterhin andere Formate möglich – rechtlich relevant ist jedoch die Pflicht im B2G- bzw. künftig auch B2B-Bereich.

Wie finde ich heraus, ob mein Auftraggeber XRechnungen akzeptiert?

Öffentliche Auftraggeber müssen XRechnungen akzeptieren. Für private Geschäftspartner gilt: Rücksprache halten oder technische Dokumentationen des Partners einsehen. Viele Unternehmen veröffentlichen Informationen zum bevorzugten Rechnungsformat auf ihrer Website oder im Onboarding-Prozess.

Wie lange muss ich XRechnungen archivieren?

Elektronische Rechnungen unterliegen denselben Aufbewahrungsfristen wie Papierrechnungen: In Deutschland beträgt diese 10 Jahre. Wichtig ist, dass die Rechnungen während der gesamten Zeit GoBD-konform und unveränderbar gespeichert werden.