Kleinunternehmerregelung

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Viele Startups starten mal klein

Vorteile der Kleinunternehmerregelung nutzen


  • Wann bin ich ein
    Kleinunternehmer?

    „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“
    „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“
    „Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG.“
    „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

  • Die Angabe dieses Paragraphen ist für die Dokumente unabdingbar. Mit easybill müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn wir übernehmen den Ausweis der Pflichtangaben auf Ihrer Rechnung oder Ihrer Gutschrift ganz automatisch.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?


Diese Regelung erlaubt es Unternehmen mit geringen Umsätzen den bürokratischen und administrativen Aufwand deutlich zu verringern, da

  1. keine Umsatzsteuer auszuweisen ist und
  2. die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung entfällt.

Als weiterer Vorteil kann die Weitergabe der ersparten Umsatzsteuer an den Kunden in Form von günstigeren Preisen angesehen werden.

 Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer

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Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?


Unabhängig von der Rechtsform, kann jedes Unternehmen die Kleinunternehmerregelung nutzen. Ausschlaggebend sind allein die generierten Umsätze, die die vorgegebene Grenzen nicht überschreiten dürfen. Es gilt eine Grenze von 22.000 Euro für den Vorjahresumsatz. Zusätzlich gilt, dass Sie für das laufende Jahr einen zu erwartenden Umsatz von 50.000 Euro tatsächlich nicht überschreiten dürfen.

Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer

Was bedeutet dies für Rechnungen,

die Sie mit easybill schreiben?


Durch die Befreiung der Umsatzsteuer dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Da Sie keinem Vorsteuerabzug unterliegen, darf weder ein Umsatzsteuerbetrag, noch ein Umsatzsteuersatz auf der Rechnung aufgeführt werden.

Einen Hinweis sollten Sie dennoch sichtbar aufführen, dass Sie gemäß §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) keine Umsatzsteuer ausweisen. Einen vorgeschriebenen Wortlaut gibt es hier jedoch nicht.

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