Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA): So funktioniert sie in der Praxis

Die Umsatzsteuervoranmeldung (kurz: UStVA) gehört zu den zentralen steuerlichen Pflichten vieler Unternehmer. Sie informiert das Finanzamt regelmäßig darüber, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen und wie viel Vorsteuer du gezahlt hast. Auf dieser Basis wird die sogenannte Zahllast ermittelt, die du dann an das Finanzamt abführen musst, entweder monatlich oder vierteljährlich.

Person bei der Buchhaltung, die mit einem Taschenrechner und Rechnungen arbeitet, um die Mehrwertsteuer zu berechnen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung erfüllt eine wichtige Funktion im deutschen Steuersystem. Sie dient dazu, die Umsatzsteuer nicht erst am Jahresende, sondern laufend und zeitnah an das Finanzamt zu melden und abzuführen. So erhält der Staat regelmäßige Einnahmen und kann Liquiditätsengpässe bei Unternehmen frühzeitig erkennen.

Ein weiterer Vorteil: Unternehmen, die mehr Vorsteuer gezahlt als Umsatzsteuer eingenommen haben, bekommen die Differenz schneller erstattet. Das sichert die eigene Liquidität, vor allem bei Investitionen oder in wachstumsstarken Phasen.

Gleichzeitig verringert die regelmäßige Meldung das Risiko von Zahlungsausfällen durch Insolvenzen, da das Finanzamt frühzeitig Zugriff auf Steuerbeträge hat. Durch die elektronische Übermittlung entsteht zudem eine hohe Transparenz, die steuerliche Prüfungen vereinfacht und beschleunigt.

Die UStVA ist damit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein zentrales Element zur Absicherung des Steueraufkommens und Stabilisierung unternehmerischer Zahlungsflüsse.

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Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer zur Abgabe der UStVA verpflichtet, der umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt. Dazu zählen unter anderem:

  • Einzelunternehmer und Freiberufler
  • Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG
  • Gewerbetreibende mit steuerpflichtigem Umsatz

Ausnahmen gelten für:

  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG, die keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen
  • Unternehmen mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen, z. B. Ärzte, Heilpraktiker oder bestimmte Bildungseinrichtungen

Wie oft muss die UStVA abgegeben werden?

Die Häufigkeit richtet sich nach der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres:

  • Mehr als 7.500 Euro: monatlich
  • Zwischen 1.000 und 7.500 Euro: vierteljährlich
  • Weniger als 1.000 Euro: keine laufende Voranmeldung erforderlich (nur Jahreserklärung)

Hinweis für Gründer: In den ersten zwei Jahren nach der Gründung musst du die UStVA monatlich abgeben, unabhängig von der Zahllast. Diese Regelung wurde jedoch bis Ende 2026 ausgesetzt, sofern die Zahllast unter 7.500 Euro bleibt.

Abgabefristen und Dauerfristverlängerung

Die Voranmeldung muss bis zum 10. Tag nach Ende des jeweiligen Voranmeldezeitraums beim Finanzamt eingehen. Fällt der Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Tipp: Mit einer Dauerfristverlängerung hast du einen Monat länger Zeit. Der Antrag muss elektronisch über ELSTER gestellt werden – in der Regel ist dafür eine Sondervorauszahlung nötig.

Soll- oder Ist-Versteuerung? Der Unterschied ist entscheidend

Die Art der Versteuerung beeinflusst, wann du die Umsatzsteuer abführen musst:

  • Soll-Versteuerung: Die Umsatzsteuer entsteht mit der Rechnungsstellung – unabhängig davon, ob dein Kunde schon gezahlt hat.
  • Ist-Versteuerung: Du musst die Umsatzsteuer erst abführen, wenn der Kunde tatsächlich zahlt.

Die Ist-Versteuerung bietet Vorteile für Selbstständige mit späten Zahlungseingängen oder hohen Außenständen. Voraussetzung für die Ist-Versteuerung ist:

  • Jahresumsatz unter 600.000 Euro
  • oder Tätigkeit als Freiberufler

So funktioniert die Abgabe der UStVA

Die Umsatzsteuervoranmeldung wird heute ausschließlich elektronisch übermittelt – entweder:

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Steuernummer und zuständiges Finanzamt
  • Voranmeldezeitraum (Monat oder Quartal)
  • Umsätze zum regulären und ermäßigten Steuersatz (19 % und 7 %)
  • Abziehbare Vorsteuerbeträge
  • Errechnete Zahllast oder Erstattungsbetrag

Nach einer kurzen Plausibilitätsprüfung kannst du das Formular direkt übermitteln und erhältst eine elektronische Bestätigung.

Vorsteuer korrekt geltend machen

Den Vorsteuerabzug kannst du nur mit ordnungsgemäßen Eingangsrechnungen nutzen. Achte darauf, dass die Rechnungen alle Pflichtangaben enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungserbringers
  • Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt
  • Ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag

Fehlende oder fehlerhafte Angaben führen zum Verlust des Vorsteuerabzugs.

Fehler korrigieren: Berichtigung der UStVA

Hast du einen Fehler in einer bereits abgegebenen Voranmeldung entdeckt, kannst du diese berichtigen. Dazu:

  1. Erstelle eine neue UStVA mit den korrekten Angaben
  2. Aktiviere in ELSTER das Feld “Berichtigung”
  3. Reiche die korrigierte Version elektronisch ein

Wichtig: Häufige Korrekturen können das Finanzamt zu einer Betriebsprüfung veranlassen.

Was tun bei Fristversäumnis?

Versäumst du die Abgabefrist, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge von bis zu 10 % der Zahllast erheben. Kommt auch die Zahlung verspätet, fallen zusätzlich Säumniszuschläge an.

Praktischer Tipp: Eine Einzugsermächtigung für das Finanzamt verhindert, dass du Zahlungstermine versehentlich verpasst.

Software oder Steuerberater? Deine Optionen im Überblick

Steuerberater sind besonders bei komplexen Sachverhalten eine sichere Lösung. Für einfache Buchhaltungsprozesse kannst du auch auf eine digitale Lösung setzen: Mit easybill erstellst du rechtssichere Rechnungen und exportierst deine Belege per DATEV-Schnittstelle direkt an deinen Steuerberater. Die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt anschließend über ELSTER, entweder eigenständig oder durch deinen steuerlichen Berater.

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Jahresabschluss: Die Umsatzsteuerjahreserklärung

Die Umsatzsteuerjahreserklärung fasst alle Voranmeldungen des Jahres zusammen. Sie muss grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht werden. Wird die Erklärung durch einen Steuerberater übermittelt, verlängert sich die Frist in der Regel bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. (Quelle: Abgabenordnung (AO), § 149)

Seit 2025 können Kleinunternehmer unter bestimmten Voraussetzungen von der Abgabepflicht befreit sein, sofern das Finanzamt nicht ausdrücklich zur Abgabe auffordert.

Häufige Fragen zur Umsatzsteuervoranmeldung

Muss ich eine UStVA abgeben, wenn ich keine Umsätze hatte?
Ja, du musst eine sogenannte Nullmeldung abgeben – sofern du generell zur UStVA verpflichtet bist.

Kann ich die UStVA auf Papier einreichen?
Nein, das ist nur noch in Härtefällen erlaubt, etwa bei fehlendem Internetzugang. Ansonsten ist die elektronische Übermittlung Pflicht.

Wie kann ich eine abgegebene UStVA zurückziehen?
Ein Rückzug ist nicht vorgesehen. Du musst eine Berichtigung einreichen, wie oben beschrieben.

Was bedeutet “Umsatzsteuerzahllast”?
Das ist die Differenz zwischen Umsatzsteuer aus Ausgangsrechnungen und der abziehbaren Vorsteuer. Ergibt sich ein negativer Betrag, erhältst du eine Erstattung.

Gilt die UStVA auch für ausländische Unternehmen?
Ja, sobald ein ausländisches Unternehmen in Deutschland steuerpflichtige Umsätze erzielt, ist es ebenfalls zur Abgabe verpflichtet.

Kann ich mehrere Voranmeldungen zusammenfassen?
Nein. Jeder Voranmeldezeitraum muss einzeln und fristgerecht gemeldet werden. Die Jahreserklärung dient lediglich der Gesamtübersicht.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
Vor allem:

  • Ausgangs- und Eingangsrechnungen
  • Buchungsbelege
  • ggf. Verträge zu steuerpflichtigen Leistungen

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