Wenn du in Deutschland ein Gewerbe betreibst, kommst du an einem Thema nicht vorbei: der Gewerbesteuer. Was auf den ersten Blick kompliziert wirkt, lässt sich mit den richtigen Informationen leicht entschlüsseln. Dieser Beitrag und unser Video erklärt dir Schritt für Schritt, wer Gewerbesteuer zahlen muss, wie sie berechnet wird und wann die Zahlungen fällig sind.
Was ist die Gewerbesteuer?
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Steuern in Deutschland, die auf kommunaler Ebene erhoben wird. Sie ist eine sogenannte Realsteuer und besteuert den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer sind eine wesentliche Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Die Gewerbesteuer wird nach dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt.
Wer muss Gewerbesteuer zahlen?
Der Name verrät es bereits: Die Gewerbesteuer trifft alle Gewerbetreibenden. Das sind alle Unternehmen, die ein beim zuständigen Finanzamt ein Gewerbe anmelden.
Ausnahme: Freiberufler Von der Gewerbesteuer befreit sind Freiberufler. Sie müssen kein Gewerbe anmelden und unterliegen daher nicht dieser Steuer. Zu den Freiberuflern zählen zum Beispiel:
- Ärzte
- Anwälte
- Künstler
- Architekten
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (so lange sie keine Produkte verarbeiten und verkaufen)
Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG sind immer gewerbesteuerpflichtig, auch wenn sie freiberufliche Tätigkeiten ausüben würden.
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Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Die Berechnung der Gewerbesteuer folgt einer klaren Formel und besteht aus mehreren Schritten.
Schritt 1: Ermittlung des Gewerbeertrags
Die Basis für die Berechnung ist der Gewerbeertrag. Dieser entspricht in der Regel dem Gewinn deines Unternehmens, der auch für die Einkommen- oder Körperschaftssteuer herangezogen wird. Allerdings gibt es hier ein paar Besonderheiten:
- Hinzurechnungen: Bestimmte Beträge, wie zum Beispiel Zinsen, müssen zum Gewinn addiert werden.
- Kürzungen: Bestimmte Beträge, wie zum Beispiel Gewinne aus dem Ausland, dürfen vom Gewinn abgezogen werden.
Schritt 2: Abzug des Freibetrags
Vom ermittelten Gewerbeertrag wird nun ein Freibetrag abgezogen, falls du dazu berechtigt bist.
- Für Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG) und Einzelunternehmen liegt der Freibetrag bei 24.500 €.
- Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) gibt es keinen Freibetrag.
Schritt 3: Anwendung der Steuermesszahl
Der Betrag, der nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt, wird nun mit der Gewerbesteuermesszahl multipliziert. Diese ist in ganz Deutschland einheitlich und beträgt 3,5 %.
(Gewerbeertrag−Freibetrag)×3,5%=Steuermessbetrag
Schritt 4: Multiplikation mit dem Hebesatz
Der so berechnete Steuermessbetrag wird anschließend mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert.
- Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt.
- Er muss mindestens 200 % betragen.
- Die Höhe des Hebesatzes ist für viele Unternehmen ein wichtiger Faktor bei der Wahl des Standortes, da er maßgeblich die Höhe der Steuerlast bestimmt.
- Großstädte wie München oder Frankfurt haben deutlich höhere Hebesätze (z. B. 490 %), während kleine Gemeinden oft unter 350 % liegen.
Steuermessbetrag×Hebesatz=Endgültiger Gewerbesteuerbetrag
Ein Rechenbeispiel
Nehmen wir an, du betreibst eine Personengesellschaft mit den folgenden Zahlen:
- Gewinn: 80.000 €
- Hinzurechnungen: 15.000 €
- Kürzungen: 2.000 €
- Hebesatz deiner Gemeinde: 440 % (wie in Düsseldorf)
- Gewerbeertrag: 80.000€+15.000€−2.000€=93.000€
- Freibetrag abziehen: 93.000€−24.500€=68.500€
- Steuermesszahl anwenden: 68.500€×3,5%=2.397,50€
- Hebesatz anwenden: 2.397,50€×4,40=10.549€
In diesem Beispiel beträgt die fällige Gewerbesteuer 10.549 €.
Wann wird die Gewerbesteuer gezahlt?
Der fällige Betrag wird nicht von dir selbst berechnet, sondern vom Finanzamt festgelegt und dir mitgeteilt. Die Zahlung erfolgt in der Regel durch vierteljährliche Vorauszahlungen. Die endgültige Gewerbesteuer wird im Rahmen des Gewerbesteuerbescheids nach der Steuererklärung festgesetzt. Überzahlungen oder Nachzahlungen sind dann möglich.
Die Fälligkeitstermine für diese Vorauszahlungen sind immer in der Mitte eines Quartals:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ist besonders interessant, dass die gezahlte Gewerbesteuer teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann (§ 35 EStG). Die Anrechnung erfolgt maximal in Höhe des 3,8‑fachen des Gewerbesteuermessbetrags. Dadurch wird die Doppelbelastung aus Einkommen- und Gewerbesteuer gemindert. Kapitalgesellschaften profitieren hiervon allerdings nicht, da sie Körperschaftsteuer zahlen und keine Einkommensteueranrechnung möglich ist.
Häufige Fragen zur Gewerbesteuer
Ab wann muss ich Gewerbesteuer zahlen?
Gewerbesteuer wird erst fällig, wenn dein Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen und Kürzungen den Freibetrag von 24.500 € übersteigt. Für Kapitalgesellschaften fällt die Steuer ab dem ersten Euro Gewinn an, da es keinen Freibetrag gibt.
Kann ich die Gewerbesteuer von der Einkommensteuer absetzen?
Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die gezahlte Gewerbesteuer teilweise auf ihre Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht anrechnen.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in meiner Stadt?
Das hängt vom Hebesatz deiner Gemeinde ab. In kleinen Gemeinden liegt er häufig zwischen 200 % und 350 %, in Großstädten wie München oder Frankfurt bei rund 490 %. Den genauen Hebesatz findest du auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde.
Muss ich als Kleinunternehmer Gewerbesteuer zahlen?
Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Sie profitieren aber vom Freibetrag von 24.500 €, wenn sie als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft tätig sind.
Was passiert, wenn ich keine Gewerbesteuer zahle?
Wenn du Vorauszahlungen oder die festgesetzte Gewerbesteuer nicht fristgerecht begleichst, erhebt das Finanzamt Säumniszuschläge und kann Mahn- oder Vollstreckungsverfahren einleiten.
Wie gebe ich die Gewerbesteuer in der Steuererklärung an?
Die Gewerbesteuer wird in der Gewerbesteuererklärung angegeben, die du jährlich beim Finanzamt einreichst. Für Kapitalgesellschaften ist sie verpflichtend, für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ab Überschreiten des Freibetrags.