Wie definiert sich die Bezeichnung des Freiberuflers?

Was ist der Unterschied zur Selbstständigkeit?
Im Grunde ist die Selbstständigkeit der Oberbegriff für beides. Auch ein Freiberufler ist natürlich jemand, der selbstständig arbeitet. Jedoch muss ein Freiberufler keine Gewerbeanmeldung vornehmen und somit auch keine Gewerbesteuer abführen.
Dennoch meldet er sich selbstverständlich beim Finanzamt, um anfallende Steuern ordnungsgemäß abzuführen.
Rechnungserstellung: mit oder ohne
Steuernummer für Freiberufler?
Ein häufiger Irrglaube ist, dass eine Rechnung ohne Steuernummer erstellt werden kann. Wir erläutern dies gerne.
Die Steuernummer für Freiberufler
Auch für Freelancer gilt hier der Grundsatz jeder Rechnungserstellung:
eine Nummer zur Identifizierung der Steuer ist immer eine Pflichtangabe auf der Rechnung.
Ob also eine Steuernummer oder eine Steuer ID oder eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer (sofern man Umsatzsteuer abführen muss) aufgeführt wird, spielt keine Rolle. Nur eine von diesen drei Nummern müssen Sie definitiv mit einbringen.
Hinzukommt, dass ein Beleg für Ihre Leistung nicht zwingend Rechnung heißen muss. Genauso geläufig sind beispielsweise die Honorarnote oder Honorarrechnung.
Freiberufler
- keine Gewerbeanmeldung – keine Gewerbesteuer
- Anmeldung beim Finanzamt
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreichend
Gewerbebetrieb
- Gewerbesteuer muss gezahlt werden
- Registrierung im Handelsregister
- ist zur doppelten Buchführung verpflichtet
Ausnahmeregel: Kleinbetragsrechnung

Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Als einzige Ausnahme für Rechnungen ohne Angabe einer Steuernummer gelten Rechnungsdokumente mit einem Gesamtbetrag von bis zu 250 Euro.
Der steuerliche Anteil ist hier bereits enthalten. In diesen besonderen Fällen ist es zulässig, dass Sie keine Angabe zur Steuernummer oder Umsatzsteuer ID machen. Die geltenden Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnung:
Der vollständige Name sowie die Anschrift des Unternehmens (Rechnungsadresse)
Vollständiger Name und Anschrift des Kunden
Rechnungsdatum
Umfang und Art der Leistung
Entgelt, Umsatzsteuer, Steuersatz und eventuelle
Hinweise auf eine Steuerbefreiung
Aufbewahrungsfristen von Rechnungen
Haben Freiberufler dieselben Aufbewahrungsfristen?
Ja, hier gibt es keinen Unterschied zu anderen Rechnungen.
Auch die Rechnungen oder Honorarnoten von Freiberuflern unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Hinzukommt, dass Sie sicherstellen sollten, dass alle Pflichtangaben einer Rechnung aufgeführt sind, damit das Finanzamt Ihre Dokumente einwandfrei anerkennt. Lesen Sie hier mehr: