Steuerberater-Kosten: Womit muss ich rechnen?

Steuerberater_Kosten

Steuerberater-Kosten werden oftmals von vielen Unternehmern (und auch abhängig Beschäftigten) als zu hoch empfunden. Das Problem hierbei besteht darin, dass wir häufig die steuerlichen Fragen nicht selbst lösen können. Deshalb brauchen wir die Unterstützung eines Fachmanns oder einer Fachfrau. Mit welchen Kosten man dabei rechnen sollte und wie man einen guten Steuerberater findet, erfahren Sie hier. 

Brauche ich überhaupt einen Steuerberater?

Die Dienstleistung, die ein Steuerberater erbringt, ist in der Regel mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Daher fragen sich viele Steuerzahler, ob sie überhaupt einen Steuerberater brauchen oder die Steuererklärung nicht gleich selbst übernehmen können. Unter Umständen können Sie sich dadurch nämlich viel Geld sparen. Tatsächlich kann es sein, dass Sie ohne einen Steuerberater auskommen. Wenn Sie im Angestellten-Verhältnis beschäftigt sind und keine sonstigen Einnahmen (beispielsweise Einnahmen aus Vermietungen oder Verpachtungen) haben, können Sie Ihre Steuererklärung häufig selbst erstellen. Dazu können Sie das ELSTER-Formular oder eine andere Steuer-Software nutzen. Die Auswahl am Markt ist mittlerweile beeindruckend umfangreich. 

Doch auch als Arbeitnehmer gibt es Fälle, in denen sich die Kosten, die ein Steuerberater für sich veranschlagt, lohnen.

Ausnahmefälle für Arbeitnehmer

  1. Grenzgänger: Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen, aber in Frankreich, Luxemburg oder einem anderen angrenzenden Land arbeiten, nennt man Grenzgänger. Für diese Beschäftigten gelten häufig Sonderregelungen, die mit einem Steuerberater abgeklärt werden sollten.
  2. Solaranlage: Hausbesitzer, die eine Solaranlage auf dem Dach haben und regelmäßig Strom in das Netz einspeisen, sollten sich ebenfalls überlegen, einen Steuerberater zu beauftragen. Unter Umständen müssen diese Personen nicht nur eine Einkommenssteuererklärung, sondern zusätzlich eine Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung einreichen. 
  3. Kapitalanlage: Anleger, die sich die Quellensteuer für Investments im Ausland erstatten lassen möchten, sollten ebenfalls darüber nachdenken, die Kosten für einen Steuerberater aufzubringen. Auch bei geschlossenen Fonds oder einer Investition in ein Denkmalschutzprojekt, kann sich ein versierter Steuerberater auszahlen. 
  4. Schenkungen und Erbe: Eltern, die bereits zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens an ihre Kinder verschenken möchten und/oder Personen, die geerbt haben, können ebenfalls von einem Steuerberater profitieren. Vor allem dann, wenn der Steuerberater auf diese Themen spezialisiert ist. 

Selbstständige besser mit Steuerberater

Unternehmer, Freiberufler und andere Selbstständige sollten jedoch in jedem Fall über einen Steuerberater nachdenken. Vor allem bei folgenden Fragen rund um Steuer und Finanzen kann ein Steuerberater ein verlässlicher Ansprechpartner sein und vor allem dafür sorgen, dass man sich rechtssicher verhält und keine Scherereien mit dem Finanzamt erwarten muss:

  • Jahresabschluss 
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Lohnbuchhaltung
  • Finanzbuchhaltung 
  • Liquiditätsplanung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen 
  • Umsatzsteuervoranmeldung 
  • Umsatzsteuerjahreserkärung 
  • Körperschaftssteuererklärung

Den richtigen Steuerberater finden: So kann es gelingen

In einigen Fällen wird man also nicht darum herumkommen einen Steuerberater mit echtem Expertenwissen zu engagieren. Expertenwissen ist dabei schon ein wichtiges Stichwort: Viele Steuerberater haben sich auf ein oder mehrere Themen spezialisiert. Es kann daher durchaus sinnvoll sein, sich genau den Steuerberater zu suchen, der zur eigenen Unternehmung am besten passt. Apotheker und Ärzte sollten sich an Steuerberater wenden, die schon länger in dieser Branche beschäftigt ist. Während Kulturschaffende das Beste aus ihrer Steuererklärung herausholen können, wenn sie einen auf diese Branche spezialisierten Steuerberater beauftragen. 

Wie finde ich den passenden Steuerberater?

Spezialwissen im Hinblick auf die eigene Unternehmung ist gut, sollte jedoch nicht das alleinige Kriterium sein, wenn Sie einen Steuerberater suchen. Auch die Steuerberater-Kosten dürfen nicht ausschlaggebend für die Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Steuerberater sein. 

Vielmehr sollten Sie sich auch von anderen Kriterien leiten lassen, zum Beispiel von Ihrem ersten Eindruck. Der ist wichtig, schließlich sollten Sie im Idealfall Ihrem Steuerberater blind vertrauen können. Aber nicht nur das: Sie sollten nicht davor zurückschrecken, längere Zeit mit Ihrem Steuerberater zu „plaudern“. Das gelingt eben besser, wenn man sich sympathisch ist. Grund dafür: Gerade im Erstgespräch muss sich der Steuerberater einen Eindruck von Ihrer ganz individuellen Situation verschaffen. Nur so kann er Sie wirklich sinnvoll in steuerrechtlichen Angelegenheiten beraten. Ist Ihnen der Steuerberater jedoch nicht sympathisch, sind Sie vermutlich eher geneigt, das Erstgespräch schnell zu beenden. Das könnte später ein Nachteil sein. Vertrauen und ein guter Draht zueinander sind daher ebenfalls Kriterien, die Sie bei der Auswahl ihres Steuerberaters berücksichtigen sollten. 

Bevor man jedoch entscheiden kann, ob es sowohl auf der fachlichen als auch auf der persönlichen Ebene passt, muss man zunächst einen Steuerberater finden.

Möglichkeiten zur Findung eines Steuerberaters

  • Bekanntenkreis: Sie können sich von Freunden und Bekannten Empfehlungen zu Steuerberatern geben lassen und einmal unverbindlich bei der jeweiligen Kanzlei anfragen.
  • Netzwerk: Wer einen Steuerberater sucht, der auf die jeweilige Branche spezialisiert ist, kann in seinem beruflichen Netzwerk nachfragen. Mit etwas Glück findet sich so ein passender Steuerberater mit Spezialwissen für das eigene Unternehmensfeld. 
  • Internet: Daneben hilft die gute, alte Recherche im Netz ebenfalls weiter. Über Suchmaschinen können Sie sich Steuerberater in Ihrer Nähe anzeigen lassen. Mit einem Klick auf die Webseite des Steuerberaters können Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen.
  • Fachverband: Das Deutsche Steuerberaterinstitut e.V. und die Bundes­steuer­berater­kammer K.d.ö.R haben auf ihren Webseiten Suchmasken eingerichtet, über die Interessierte den passenden Steuerberater suchen können. 

Steuerberater-Kosten: Was muss ich für einen Steuerberater zahlen?

Nun aber zur eigentlichen Frage, mit welchen Kosten man rechnen muss, wenn man einen Steuerberater beauftragt. Die vielleicht unbefriedigende Antwort ist, dass dies absolut vom Einzelfall abhängt. Steuerberater müssen sich zwar an bestimmte Rahmenbedingungen halten, haben dabei jedoch einen recht großen Ermessensspielraum. Dieser wirkt sich auf die Steuerberater-Kosten aus. 

Die Kosten, die ein Steuerberater für seine Dienstleistung ansetzen kann, sind in der Vergütungsordnung für Steuerberater geregelt. Allerdings reicht es häufig nicht aus, sich die Vergütungsordnung anzusehen und schon weiß man, welche Kosten für die Steuererklärung fällig werden. Der Tabelle operiert nämlich mit dem sogenannten „Zehnten“. 1/10 bedeutet dabei das untere Ende der Spanne, während 10/10 die oberste Spitze und damit die höchsten Gebühren bezeichnen. Für welche Abstufung sich der Steuerberater in Ihrem Fall entscheidet, hängt natürlich auch vom Aufwand ab. Haben Sie Ihre Steuererklärung oder die Umsatzsteuerjahreserklärung vorab gut vorbereitet und ist Ihre Buchführung lückenlos, hat der Steuerberater häufig weniger Arbeit. Das bedeutet im Umkehrschluss für Sie niedrigere Kosten. 

Jedoch ist die Arbeit, die der Steuerberater bei der Erstellung der jeweiligen Erklärung hat, nicht der einzige Faktor, der sich auf die Kosten auswirkt. Denn auch der sogenannte Gegenstandswert der Erklärung spielt eine Rolle.

Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Gegenstandswert in EuroVolle Gebühr (10/10) in Euro
30029
60053
90076
1.20076
1.500123
2.000157
2.500189
3.000222
3.500255
4.000288
4.500321
5.000354
6.000398
7.000441
8.000485
9.000528
10.000571
13.000618
16.000665
19.000712
22.000759
25.000806
30.000892
35.000977
40.0001.061
45.0001.146
50.0001.230
65.0001.320
80.0001.411

(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stbgebv/anlage_1.html)

Was bedeutet dies aber nun für Sie konkret? Wenn die Steuererklärung einen Gegenstandswert von 50.000 Euro hat, darf der Steuerberater Maximalkosten in Höhe von 1.230 Euro ansetzen. Das ist in diesem Fall die Maximalgebühr. In der Regel orientieren sich Steuerberater jedoch oftmals auch an einem Mittelwert. Damit werden die Kosten für die Dienstleistung geringer. Ausgeschlossen ist jedoch nicht, dass der Steuerberater die Maximalkosten ansetzt. Kunden sind daher sicherlich gut beraten, sich vorab eine Einschätzung darüber geben zu lassen, wie viel sie am Ende für die jeweilige Dienstleistung zahlen müssen. 

Die einzelnen Dienstleistungen im Überblick

Um die Steuerberater-Kosten realistisch einschätzen zu können, sollten Sie einen groben Überblick darüber haben, was die einzelnen Dienstleistungen eines Steuerberaters kosten. 


Kosten für die Finanzbuchhaltung

Unternehmer haben die Wahl, wie umfangreich die Buchhaltung sein soll, die der Steuerberater übernehmen soll. Genau das hat aber natürlich einen großen Einfluss auf die Kosten für den Steuerberater. Die Gebühren für die einzelnen Dienstleistung aus dem Bereich Finanzbuchhaltung sind in Tabelle C der Steuervergütungsverordnung geregelt.

Unternehmen müssen grob mit folgenden Kosten rechnen:

1. Komplette Buchführung: 2/10 bis 12/10 der Kosten, die in der Tabelle C geregelt sind. 
2. Kontieren der Belege: 1/10 bis 6/10.
3. Buchführung gemäß erstellter Buchführung des Unternehmens: 1/20 bis 10/20.
4. Buchführung nach bereits kontierten Belegen: 1/10 bis 6/10.
5. Überwachung der Buchführung: 1/10 bis 6/10.


Steuerberater-Kosten für die Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung wird häufig pauschal abgerechnet und individuell ausgehandelt. Kommen Sonderfälle wie zum Beispiel Ein- und Austritte von Beschäftigten dazu, werden diese gesondert berechnet.


Kosten für den Jahresabschluss

Wie und in welcher Weise der Jahresabschluss erstellt werden soll, hat ebenfalls einen Einfluss auf die Steuerberater-Kosten. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist günstiger als der Jahresabschluss in Form einer Bilanz. Der einfache Grund dafür: Eine EÜR ist weniger aufwendig als die Bilanzierung. Wer sich darüber informieren möchte, mit welchen Kosten er für den Steuerberater rechnen muss, kann die entsprechenden Angaben in der Tabelle B der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften finden.

In der Regel gliedern sich die Kosten so:

1. EÜR: 5/10 bis 20/10.
2. Schriftlicher Erläuterungsbericht: 2/10 bis 12/10.
3. Bilanz inklusive Gewinn- und Verlustrechnung: 10/10 bis 40/10.
4. Anhang: 2/10 bis 12/10.
5. Steuerbilanz erstellen (aus zugrunde liegender Handelsbilanz): 5/10 bis 12/10. 
6. Steuerliches Ergebnis (aus zugrunde liegender Handelsbilanz): 2/10 bis 10/10. 


Steuerberater-Kosten für Steuererklärung

Unternehmen müssen nicht nur eine, sondern in der Regel mehrere Steuererklärungen abgeben. Auch diese kann der Steuerberater als Dienstleistung anbieten. Der Gebührenrahmen für diese Dienstleistung findet sich in Tabelle A der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.

Folgende Kosten kommen dabei auf Sie zu:

1. Umsatzsteuererklärung: 1/10 bis 8/10.
2. Umsatzsteuer-Voranmeldung: 1/10 bis 6/10.
3. Gewerbesteuererklärung: 1/10 bis 6/10.
4. Körperschaftssteuererklärung: 2/10 bis 8/10.

Tipp: Kosten für den Steuerberater absetzen

Wer umfangreiche Dienstleistungen eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, muss häufig mit beachtlichen Kosten rechnen. Für Unternehmer gibt es jedoch auch eine gute Nachricht. Die Kosten für den Steuerberater lassen sich von der Steuer absetzen. 

Zu den abzugsfähigen Kosten gehören:

  • Anlage N
  • Anlage V
  • Anlage R
  • Anlage KAP
  • Anlage SO
  • Anlage AUS
  • Anlage G
  • Anlage S
  • Anlage L
  • EÜR
  • Auskunft des Steuerberaters zu einkunftsbezogenen Fragen
  • Unterstützung bei der Buchführung, EÜR und Bilanzen

Nicht-abzugsfähig sind dagegen folgende Kosten:

  • Mantelbogen der Steuererklärung
  • Anlage „Kind“
  • Private Lebensführung wie Sonderausgaben, Einkommenssteuertarife, Kinderbetreuung, Kindergeld, Eigenheimzulage, außergewöhnliche Belastungen 
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer