Steuerfalle Brexit – Die große Lücke bei der Erstellung der Rechnungen für Großbritannien

Steuerfalle_BREXIT_ CountX

*Gastbeitrag: CountX GmbH

Wie Marktplatzumsätze in Großbritannien zur Steuerfalle für den Onlinehändler werden können

Der Brexit bürdet EU-Onlinehändlern, die nach Großbritannien verkaufen, viele Veränderungen, neue Regelungen und damit verbundene Herausforderungen auf.

Ein Beispiel in dieser langen Liste von Neuerungen ist die sogenannte Marktplatzhaftung (“Marketplace Facilitator”). Ähnlich wie in den USA, gibt es diese nun auch seit dem 1.1.2021 in Großbritannien. Diese Haftung führt unter anderem dazu, dass ein Marktplatz wie Amazon für die Transaktionen auf seiner Plattform Mehrwertsteuer abführen muss und somit auch die Rechnungen an den Endkunden erstellt. Für externe Rechnungssysteme, die auf Basis von Marktplatz-Transaktionen Rechnungen erstellen, besteht hierdurch nun eine Wahl. Entweder man berücksichtigt die Transaktionen aus Großbritannien weiterhin in der Rechnungserstellung oder man schließt diese Rechnungen für Großbritannien aus.

Fall 1: Rechnungen für Großbritannien werden berücksichtigt

Bei einer Berücksichtigung der Transaktionen werden somit von zwei Rechnungssystemen jeweils Rechnungen für eine einzige Transaktion erstellt. Das hat den theoretischen Vorteil, dass weiterhin alle Rechnungen in mindestens einem Rechnungssystem berücksichtigt werden und auch gesammelt (z. B. via DATEV Datenservice) an den Steuerberater übermittelt werden können. Jedoch weisen die UK-Rechnungen dann eine Umsatzsteuerpflicht für den Onlinehändler aus. Diese liegt, wie oben beschrieben, jedoch bei Amazon und wird auch von dort direkt abgeführt. So werden in der Buchhaltung des Onlinehändlers Umsatzsteuerpflichten verbucht und im schlimmsten Fall auch gemeldet und bezahlt, die eigentlich gar nicht bestehen.

Fall 2: Marktplatz-Rechnung wird nicht integriert

Die andere Option, wie auch easybill sie handhabt, sieht es vor, dass die Transaktionen für Großbritannien aus der Rechnungserstellung ausgeschlossen werden. Es wird somit insgesamt nur eine Rechnung pro Transaktion erstellt und auch die Steuerlast immer richtig ausgewiesen.

Für die Vollständigkeit der Buchhaltung muss jede Rechnung vorliegen. Das heißt es müssen alle Rechnungen, aus zwei verschiedenen Rechnungssystemen (Amazon und easybill), von der Steuerberatung berücksichtigt werden. Dies stellt viele Steuerberater zusätzlich vor neue Herausforderungen bei der Bearbeitung, Prüfung und Aufbereitung der enormen Datenmengen von Onlinehändlern.

Um hier Abhilfe zu schaffen, hat easybill in Zusammenarbeit mit countX als Partner eine automatisierte und transparente Lösung entwickelt, die genau diese Lücke zwischen der Rechnungsstellung in easybill, Amazon als Marktplatz für den Verkauf in Großbritannien und der lokalen Buchhaltung schließt.

Alle Rechnungen für Großbritannien automatisiert für die Buchhaltung zusammenführen

Durch eine direkte Integration sowohl zu easybill, als auch zu Amazon, kann countX alle relevanten Daten automatisch extrahieren und konsolidieren, die Umsätze in Großbritannien strukturieren und somit Doppelungen in der Rechnungsstellung und auch in der Umsatzsteuerabführung vermeiden. Durch die direkte Einreichung der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung in UK entsteht kein weiterer Aufwand beim Händler. Und durch einen fertigen DATEV Export für die lokale Buchhaltung wird zusätzlich noch Aufwand und auch Zeit beim Steuerberater gespart.

Interessierten Händlern für diese Lösung bietet countX eine kostenfreie Beratung an, die hier direkt gebucht kann.

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countX als Partner für die gesamte internationale Umsatzsteuer

Insgesamt positioniert sich countX als der zentrale Ansprechpartner für international agierende Onlinehändler, wenn es um die Abwicklung der ausländischen Umsatzsteuerpflichten geht. Von den ersten Verkäufen in die europäischen Nachbarländer mit Versand aus dem lokalen Lager, bis hin zu komplexen logistischen Lager-Netzwerken in ganz Europa (zum Beispiel über das Amazon FBA-Programm), gehen immer wieder neue steuerliche Verpflichtungen für die Onlinehändler einher. Diese Pflichten übernimmt countX automatisiert und rechtssicher.


Dabei umfasst der Service sowohl die steuerlichen Registrierungen in allen EU Ländern, als auch die regelmäßigen Umsatzsteuermeldungen. CountX übergibt diese Meldungen gesammelt in die Buchhaltung Ihres lokalen Steuerberaters. Dieser Vorgang spart Zeit und Geld, sowohl für Sie, als auch für Ihren Steuerberater.

Sie haben weitere Fragen zu Lagerungen und Verkäufen im EU Ausland oder UK und die damit verbundenen Verpflichtungen zur Umsatzsteuer? Dann melden Sie sich gerne bei unserem Partner countX unter

+49 30 6293155 99 oder per Email über sales@countx.com.