Die Differenzbesteuerung ist ein wichtiges Steuerinstrument für alle, die gebrauchte Waren weiterverkaufen – etwa Gebrauchtwagen, Antiquitäten, Kunstgegenstände oder Sammlerstücke. Sie sorgt dafür, dass beim Wiederverkauf keine doppelte Umsatzsteuer anfällt.
In diesem Beitrag erfährst du:
- wann die Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG) erlaubt ist,
- wie du sie korrekt berechnest,
- welche Angaben auf die Rechnung müssen und
- welche Änderungen seit 2025 gelten.
Was bedeutet Differenzbesteuerung?
Bei der Differenzbesteuerung wird nicht der gesamte Verkaufspreis versteuert, sondern nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis.
Beispiel:
Du kaufst einen Gebrauchtwagen für 10.000 Euro von einer Privatperson und verkaufst ihn für 12.000 Euro weiter.
- Differenz: 2.000 Euro
- Umsatzsteuer fällt nur auf die 2.000 Euro an.
So wird vermieden, dass auf denselben Gegenstand mehrfach Umsatzsteuer gezahlt wird.
Rechtsgrundlage: § 25a UStG – Differenzbesteuerung bei der Lieferung von Gebrauchtgegenständen
Wer darf die Differenzbesteuerung anwenden?
Die Differenzbesteuerung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
- Du bist Wiederverkäufer
- Du kaufst bewegliche, körperliche Gegenstände an, um sie weiterzuverkaufen.
- Beispiele: Gebrauchtwagenhändler, Antiquitätenhändler, Second-Hand-Läden, eBay-Händler.
- Die Ware wurde ohne Vorsteuerabzug gekauft
- Kauf von Privatpersonen
- Kauf von Kleinunternehmern nach § 19 UStG
- Kauf von Unternehmen, die die Ware für steuerfreie Umsätze verwendet haben (ohne Vorsteuerabzug).
- Ankauf im Inland oder in der EU
- Käufe außerhalb der EU (Drittstaaten) fallen nicht unter die Differenzbesteuerung.
- Keine Edelmetalle oder Edelsteine
- Für den Wiederverkauf von Gold, Silber, Platin und Edelsteinen gilt die Differenzbesteuerung nicht.
Neu seit 1. Januar 2025:
- Die Gesamtdifferenz darf jetzt bis zu 750 Euro betragen (vorher 500 Euro).
- Bei Kunstgegenständen entfällt die Differenzbesteuerung, wenn der Einkauf bereits einem ermäßigten Steuersatz unterlag.
Wie funktioniert die Berechnung?
Die Umsatzsteuer wird auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet. Dabei gibt es zwei Methoden:
- Einzeldifferenz
- Für jeden Gegenstand einzeln:
Verkaufspreis – Einkaufspreis = Differenz (Brutto)
Aus der Differenz wird die Umsatzsteuer herausgerechnet.
- Für jeden Gegenstand einzeln:
- Gesamtdifferenz
- Für viele Kleingeschäfte:
Alle Einkaufspreise und alle Verkaufspreise eines Voranmeldungszeitraums summieren
→ Gesamtdifferenz berechnen
→ Umsatzsteuer auf die Gesamtdifferenz ermitteln. - Nur möglich, wenn die Summe ≤ 750 Euro pro Zeitraum liegt.
- Für viele Kleingeschäfte:
Hinweis: Auch bei Differenzbesteuerung gilt der Regelsteuersatz von 19 %.
Differenzbesteuerung einfach und fehlerfrei mit easybill
Die korrekte Anwendung der Differenzbesteuerung ist kompliziert. Mit easybill erstellst du rechtskonforme Rechnungen automatisch mit dem passenden Hinweis nach § 25a UStG.
- Automatische Kennzeichnung von differenzbesteuerten Verkäufen
- Sichere Dokumentation von Einkaufs- und Verkaufspreisen
- Nahtlose Übergabe an Steuerberater oder DATEV
So sparst du Zeit, minimierst Fehler und bleibst immer auf der sicheren Seite.
Welche Angaben gehören auf die Rechnung?
Bei der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer nicht separat ausgewiesen werden.
Pflichtangaben:
- Verkaufspreis
- Hinweis auf die Differenzbesteuerung:
„Gebrauchtgegenstand / Differenzbesteuerung nach § 25a UStG“ - Optional: Bei Kunstwerken die Marge, wenn keine Gesamtdifferenz verwendet wird.
Tipp: Versandkosten oder andere Leistungen, die regelbesteuert sind, müssen auf einer separaten Rechnung ausgewiesen werden.
Welche Aufzeichnungspflichten gibt es?
Damit das Finanzamt die Differenzbesteuerung nachvollziehen kann, musst du für jeden Gegenstand dokumentieren:
- Einkaufspreis
- Verkaufspreis
- Bemessungsgrundlage (Differenz)
Buchungskonten (DATEV):
- SKR 03: Konto 1780
- SKR 04: Konto 3820
Praxis-Tipp für Händler
- Nutze eine Rechnungssoftware, die Differenzbesteuerung unterstützt, um Fehler zu vermeiden.
- Prüfe bei jedem Ankauf, ob ein Vorsteuerabzug möglich war. Wenn ja, ist Differenzbesteuerung unzulässig.
- Achte auf die neuen Regeln für Kunstgegenstände ab 2025, um Nachzahlungen zu vermeiden.
FAQ zur Differenzbesteuerung
1. Darf ich die Differenzbesteuerung auch bei importierten Waren anwenden?
Nein, nur Käufe im Inland oder innerhalb der EU können differenzbesteuert werden. Für Importe aus Drittstaaten gilt die normale Umsatzsteuerregelung.
2. Muss ich die Differenzbesteuerung vorher beim Finanzamt anmelden?
Nein, es ist keine gesonderte Anmeldung erforderlich. Die Anwendung ergibt sich aus deiner Buchführung und den Umsatzsteuervoranmeldungen.
3. Kann ich freiwillig auf die Differenzbesteuerung verzichten?
Ja, du kannst stattdessen die Regelbesteuerung anwenden. Ein Wechsel sollte aber gut überlegt sein, da dann Umsatzsteuer auf den gesamten Verkaufspreis fällig wird.
4. Wie sieht die Umsatzsteuervoranmeldung bei Differenzbesteuerung aus?
- Die Bemessungsgrundlage ist die ermittelte Marge.
- In der Umsatzsteuervoranmeldung werden diese Umsätze in Zeile 27, Kennziffer 81 (19 %) eingetragen.
5. Was passiert, wenn ich versehentlich die Umsatzsteuer offen ausweise?
Ein offener Steuerausweis verpflichtet zur Abführung der ausgewiesenen Steuer (§ 14c UStG). Prüfe deine Rechnungen daher sorgfältig.
6. Darf ich gemischte Rechnungen schreiben (differenzbesteuerte und normale Artikel)?
Ja, aber empfehlenswert ist eine klare Trennung der Positionen, um Verwirrung und Nachfragen vom Finanzamt zu vermeiden.