Firmenwagen Rechner: So berechnest du die Kosten für deinen Firmenwagen

Ein Firmenwagen bietet viele Vorteile: Er erleichtert den Arbeitsalltag, sorgt für Mobilität und kann, je nach Nutzung, auch steuerliche Vorteile bringen: Arbeitnehmer müssen nur den privaten Nutzungsanteil versteuern. Unternehmer wiederum können viele laufende Kosten als Betriebsausgaben ansetzen. Mit unserem Firmenwagen Rechner erhältst du in wenigen Sekunden Klarheit darüber, welche Kosten tatsächlich auf dich zukommen. Außerdem zeigen wir dir, wie die Berechnung funktioniert und welche Faktoren dabei entscheidend sind.

Jetzt deine individuelle Steuerlast berechnen

Mit unserem Rechner findest du in wenigen Sekunden heraus, wie hoch dein geldwerter Vorteil tatsächlich ist. Gib einfach den Bruttolistenpreis deines Autos, deine Entfernung zur Arbeit und die gewünschte Berechnungsmethode ein, und schon erhältst du dein persönliches Ergebnis.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Wenn dir dein Arbeitgeber einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlässt, betrachtet das Finanzamt diesen Vorteil wie zusätzliches Einkommen. Rechtsgrundlage dafür ist § 8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Man spricht vom sogenannten geldwerten Vorteil. Das bedeutet: Neben deinem regulären Gehalt musst du den privaten Nutzungsanteil des Autos versteuern. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt davon ab, welche Berechnungsmethode du wählst.

Je nach Fahrzeugtyp und Fahrverhalten kann der geldwerte Vorteil mehrere Hundert Euro pro Monat ausmachen. Genau hier setzt der Firmenwagen Rechner an: Er zeigt dir, wie hoch deine individuelle Belastung ausfällt und welche Methode für dich am günstigsten sein kann.

Welche Berechnungsmethoden gibt es?

Wenn du einen Firmenwagen auch privat nutzt, möchte das Finanzamt genau wissen, wie hoch dein geldwerter Vorteil ist. Dafür gibt es zwei anerkannte Berechnungsmethoden: die pauschale 1 %-Regelung und das Fahrtenbuch. Die gesetzliche Grundlage dafür findest du in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG). Beide Methoden führen am Ende zum gleichen Ziel, nämlich den privaten Nutzungsanteil zu versteuern, unterscheiden sich aber deutlich in Aufwand und Ergebnis.

Die 1 %-Regelung

  • Einfach, pauschal und schnell berechnet.
  • Jeden Monat 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern.
  • Zusätzlich: 0,03 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.

Die Sonderregelung für Hybrid- und Elektrofahrzeuge

Bei bestimmten Fahrzeugtypen gelten reduzierte Prozentsätze. Diese sollen klimafreundliche Alternativen steuerlich attraktiver machen:

  • Plug-in-Hybride: 0,5 % des Bruttolistenpreises, sofern bestimmte elektrische Mindestreichweiten erfüllt sind.
  • Elektrofahrzeuge: nur 0,25 % des Bruttolistenpreises.
  • Zusätzlich: Für den Arbeitsweg wird auch hier 0,03 % pro Entfernungskilometer versteuert.

Das Fahrtenbuch

  • Genau und oft günstiger, wenn du den Firmenwagen wenig privat nutzt.
  • Jede Fahrt muss dokumentiert werden (Datum, Kilometerstand, Zweck).
  • Der private Anteil wird nachträglich berechnet und entsprechend versteuert.

Viel-Privatfahrer sind mit der Prozent-Regelung oft besser dran. Wer überwiegend geschäftlich unterwegs ist, profitiert vom Fahrtenbuch.

Welche Faktoren bestimmen die Kosten eines Firmenwagens?

Berufliche vs. private Nutzung

  • Beruflich: Als Unternehmer:in kannst du fast alle laufenden Kosten als Betriebsausgaben absetzen, von der Leasingrate über die Versicherung bis hin zu Wartung und Kraftstoff.
  • Privat: Hier musst du den geldwerten Vorteil berücksichtigen. Dieser wird wie zusätzliches Einkommen versteuert, je nach Methode (1 %-Regelung oder Fahrtenbuch).

Anschaffungskosten und laufende Ausgaben

Die Basis für jede Berechnung bilden diese Kosten:

  • Anschaffungspreis oder Leasingrate
  • Versicherung und Kfz-Steuer
  • Wartung, Reparaturen, Reifen
  • Kraftstoff oder Stromverbrauch

Gerade die laufenden Kosten solltest du realistisch einschätzen, denn sie machen über die Jahre den größten Teil der Firmenwagen-Ausgaben aus.

Unterschiede zwischen Elektro-, Hybrid- und Verbrennerfahrzeugen

  • Elektroautos: Steuerlich besonders attraktiv. Bei der 1 %-Regelung wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt (0,25 %-Regelung). Stromkosten sind meist günstiger als Benzin oder Diesel.
  • Hybride: Hängt stark von der elektrischen Reichweite ab. Nur bei ausreichender Reichweite greifen steuerliche Vergünstigungen.
  • Verbrenner: Keine Vergünstigungen, meist höhere Kraftstoff- und Steuerkosten.

Entfernung zur Arbeitsstätte

Ein Faktor, der oft unterschätzt wird: Für jeden Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte musst du bei der 1 %-Regelung zusätzlich 0,03 % des Listenpreises versteuern. Wer also weit pendelt, zahlt bei gleicher Fahrzeugklasse deutlich mehr.

Formel für die Berechnung des geldwerten Vorteils

Die Berechnung lässt sich ganz einfach in einer Formel darstellen:

geldwerter Vorteil = (Prozentsatz x Bruttolistenpreis) + (0,03 % x Bruttolistenpreis x Entfernungskilometer)

Dabei gilt:

  • Prozentsatz = 1 % (Verbrenner), 0,5 % (Hybrid) oder 0,25 % (Elektro)
  • Entfernungskilometer = einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Beispielrechnung

Um zu verstehen, wie stark sich die verschiedenen Berechnungsmethoden auf deine Steuerlast auswirken, schauen wir uns ein Beispiel an:

  • Bruttolistenpreis: 40.000 €
  • Arbeitsweg: 20 km
  • Methode: Prozent-Regelung

Beispiel 1: Verbrenner (1 %-Regelung)

  • 1 % von 40.000 € = 400 € pro Monat
  • 0,03 % von 40.000 € x 20 km = 240 € pro Monat
    Gesamt: 640 € geldwerter Vorteil monatlich

Beispiel 2: Plug-in-Hybrid (0,5 %-Regelung)

  • 0,5 % von 40.000 € = 200 € pro Monat
  • 0,03 % von 40.000 € x 20 km = 240 € pro Monat
    Gesamt: 440 € geldwerter Vorteil monatlich

Beispiel 3: Elektrofahrzeug (0,25 %-Regelung)

  • 0,25 % von 40.000 € = 100 € pro Monat
  • 0,03 % von 40.000 € x 20 km = 240 € pro Monat
    Gesamt: 340 € geldwerter Vorteil monatlich

An diesem Beispiel siehst du: Der steuerliche Unterschied zwischen einem Verbrenner und einem E-Auto kann mehrere Hundert Euro im Monat ausmachen.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens?

Den geldwerten Vorteil berechnest du entweder über die pauschale Prozent-Regelung (1 %, 0,5 % oder 0,25 %) oder über ein Fahrtenbuch. Bei der Prozent-Regelung setzt du einen festen Prozentsatz des Bruttolistenpreises plus 0,03 % je Entfernungskilometer an.

Was lohnt sich mehr: 1 %-Regelung oder Fahrtenbuch?

Ob sich die 1 %-Regelung oder das Fahrtenbuch mehr lohnt, hängt davon ab, wie viel du dein Auto privat nutzt. Wenn du viele Privatfahrten machst, ist die pauschale Regelung oft einfacher. Wenn du den Wagen fast ausschließlich beruflich einsetzt, kann das Fahrtenbuch günstiger sein.

Welche Kosten kann ich als Unternehmer absetzen?

Als Unternehmer kannst du nahezu alle laufenden Kosten deines Firmenwagens als Betriebsausgaben ansetzen. Dazu gehören Leasingraten oder Abschreibung, Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Reparaturen und die Kosten für Kraftstoff oder Strom.

Muss ich private Fahrten mit dem Firmenwagen immer versteuern?

Ja, private Fahrten mit dem Firmenwagen musst du grundsätzlich immer versteuern. Das geht entweder über die pauschale Prozent-Regelung oder über den tatsächlichen Anteil, den du mit einem Fahrtenbuch nachweist.

Wie viel darf man mit einem Firmenwagen privat fahren?

Es gibt keine gesetzliche Kilometerobergrenze für Privatfahrten. Bei Arbeitnehmern wird jede Privatnutzung als geldwerter Vorteil versteuert (§ 8 Abs. 2 EStG). Die 1 %-Regelung darf nur angewendet werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Das ist keine Privat-Kilometergrenze, sondern eine Voraussetzung für die Nutzung der Methode. Vertragsseitig kann der Arbeitgeber Privatkilometer begrenzen.

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