Einkommenssteuer Rechner für Freiberufler 2025

Während Arbeitnehmer die Einkommenssteuer automatisch über den Lohnsteuerabzug abführen, sind Selbstständige und Freiberufler verpflichtet, regelmäßig Vorauszahlungen an das Finanzamt zu leisten. Mit der jährlichen Einkommensteuererklärung wird dann geprüft, ob die gezahlten Beträge der tatsächlichen Steuerlast entsprechen. Ein Einkommenssteuer-Rechner für Freiberufler hilft dir, deine voraussichtliche Steuerlast realistisch einzuschätzen, rechtzeitig Rücklagen zu bilden und böse Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.

Wichtig: Der Rechner ersetzt keine individuelle Steuerberatung, gibt dir aber eine gute Orientierung.

Wie funktioniert die Einkommenssteuer-Berechnung für Freiberufler?

Die Einkommensteuer in Deutschland folgt einem progressiven Tarif. Das bedeutet: Je höher dein Einkommen ist, desto stärker steigt auch der Steuersatz. Anders gesagt: Nicht dein gesamtes Einkommen wird mit einem einheitlichen Prozentsatz versteuert, sondern es gilt ein Stufensystem. Zunächst sind deine Einkünfte bis zum Grundfreibetrag steuerfrei. Ab dem ersten Euro oberhalb dieses Betrags setzt die Besteuerung ein, zunächst mit einem niedrigen Eingangssteuersatz, der dann schrittweise ansteigt. Wer deutlich mehr verdient, erreicht irgendwann den Spitzensteuersatz, der dann nur auf den Teil des Einkommens oberhalb dieser Grenze angewendet wird.

Für Freiberufler heißt das: Auch wenn dein Gesamteinkommen relativ hoch ist, zahlst du auf die unteren Einkommensstufen weniger Steuern und erst auf die höheren Anteile mehr. Dieses Prinzip der steuerlichen Belastung nach Leistungsfähigkeit sorgt dafür, dass die Steuerlast fair verteilt wird, macht die Berechnung aber gleichzeitig etwas komplexer. Genau an dieser Stelle hilft dir ein Einkommenssteuer-Rechner, weil er den progressiven Tarif automatisch auf dein zu versteuerndes Einkommen anwendet.

Was bedeutet „zu versteuerndes Einkommen“ (zvE)?

Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage, auf die das Finanzamt die Einkommensteuer berechnet. Es ist nicht identisch mit deinem Umsatz oder deinem Gewinn, sondern das Ergebnis einer mehrstufigen Berechnung:

Einnahmen aus deiner freiberuflichen Tätigkeit

Einnahmen sind alle Umsätze, die du im Laufe eines Kalenderjahres durch deine freiberufliche Tätigkeit erzielst. Dazu zählen zum Beispiel Honorarzahlungen von Kunden, Lizenzgebühren oder andere direkte Einnahmen aus deiner selbstständigen Arbeit.

Betriebsausgaben

Betriebsausgaben sind deine beruflich veranlassten Kosten, die du steuerlich absetzen darfst. Beispiele sind:

  • Büromiete oder Arbeitszimmer
  • Fachliteratur und Weiterbildungen
  • Software, Tools und Lizenzen
  • Fahrtkosten und Reisekosten
  • Telefon- und Internetkosten

Ziehst du die Betriebsausgaben von deinen Einnahmen ab, erhältst du den Gewinn.

Sonderausgaben & Vorsorgeaufwendungen

Sonderausgaben werden nach dem Gewinn berücksichtigt und mindern ebenfalls dein zu versteuerndes Einkommen. Dazu gehören insbesondere:

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Rentenversicherung oder Rürup-Rente
  • bestimmte Versicherungen (z. B. Haftpflicht)
  • Kirchensteuer (bei Kirchenmitgliedschaft): 8% in Bayern und Baden-Württemberg und 9% in den anderen Bundesländern
  • Spenden

Außergewöhnliche Belastungen (falls vorhanden)

Unter außergewöhnliche Belastungen versteht man private Kosten, die höher sind als das, was ein durchschnittlicher Steuerzahler normalerweise tragen muss. Das Finanzamt erkennt außergewöhnliche Belastungen an, wenn sie nachweislich notwendig und angemessen sind. Beispiele sind:

  • Krankheits- oder Pflegekosten
  • Unterhaltszahlungen
  • Kosten durch eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit

Außerordentliche Einkünfte

Außerordentliche Einkünfte entstehen, wenn du einmalige oder unregelmäßige Einnahmen erzielst, die nicht zu deinem normalen Jahresgewinn gehören. Dazu zählen insbesondere:

  • Veräußerungsgewinne (z. B. Verkauf einer Praxis oder Kanzlei)
  • Entschädigungen oder Abfindungen
  • Nachzahlungen, die mehrere Jahre betreffen

Für solche Einkünfte gilt die sogenannte Fünftelregelung: Das Finanzamt verteilt die Einkünfte rechnerisch auf fünf Jahre, um die Steuerprogression abzumildern. Dadurch wird die Steuerlast geringer, als wenn der gesamte Betrag in einem Jahr versteuert werden müsste.

Entgeltersatzleistungen – steuerfrei, aber progressionswirksam

Entgeltersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings gilt der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG):

  • Die Leistungen selbst werden nicht versteuert.
  • Sie erhöhen aber den Steuersatz, mit dem dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) belastet wird.

Beispiel:
Ein Freiberufler hat ein zvE von 40.000 € und erhält zusätzlich 12.000 € Elterngeld.

  • Versteuert werden nur die 40.000 €.
  • Der Steuersatz wird aber so festgesetzt, als ob er 52.000 € verdient hätte.
  • Ergebnis: Der Steueranteil auf die 40.000 € steigt → höhere Steuerlast.

Einkommensteuer-Vorauszahlungen

Freiberufler müssen ihre Einkommensteuer in der Regel schon während des laufenden Jahres in Form von Vorauszahlungen abführen. Damit stellt das Finanzamt sicher, dass die Steuerlast gleichmäßig verteilt wird und am Jahresende keine riesige Nachzahlung entsteht.

Wie werden Vorauszahlungen festgesetzt?

Die Vorauszahlungen werden auf Grundlage der letzten Einkommensteuererklärung berechnet. Hat das Finanzamt deine Steuer für das Vorjahr festgesetzt, dient diese als Basis für die vierteljährlichen Vorauszahlungen im aktuellen Jahr.

Fälligkeitstermine

Die Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind vierteljährlich fällig: am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG).

Anpassung der Vorauszahlungen

  • Wenn dein Gewinn im laufenden Jahr deutlich höher oder niedriger ausfällt als im Vorjahr, kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf Anpassung stellen.
  • Das Finanzamt passt die Vorauszahlungen auch von sich aus an, sobald es erkennt, dass deine Einkünfte sich wesentlich verändert haben.

Freibetrag 2025

Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2025 12.096 Euro. Einkommen bis zu dieser Höhe bleibt steuerfrei, erst ab Überschreiten dieser Grenze setzt die Einkommensteuer ein.

Einkommensteuertarif 2025 – progressive Stufen auf einen Blick

Der progressive Einkommensteuertarif bedeutet, dass nicht dein gesamtes Einkommen mit dem gleichen Satz besteuert wird. Stattdessen gilt: niedrigere Einkommensteile unterliegen geringeren Sätzen, während höhere Einkommen nur stufenweise höher besteuert werden.

Einkommensbereich (zvE)Steuersatz
Bis 12.096 €0 % (Grundfreibetrag, bis dahin steuerfrei)
12.097 € – ca. 17.443 €Eingangssteuersatz: 14 %
Bis ca. 68.480 €Ansteigender Steuersatz bis 42 %
Ab ca. 68.481 €Spitzensteuersatz: 42 %
Ab ca. 277.826 €Höchststeuersatz („Reichensteuer“): 45 %

Ehepartner und Zusammenveranlagung

Nicht nur Freibeträge und der Steuertarif beeinflussen deine Steuerlast, auch deine familiäre Situation spielt eine große Rolle. Wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, könnt ihr euch zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung entscheiden. In den meisten Fällen ist die gemeinsame Steuererklärung deutlich günstiger.

Das Splittingverfahren

Bei der Zusammenveranlagung kommt das sogenannte Ehegattensplitting zur Anwendung. Dabei werden die Einkommen beider Partner addiert, anschließend halbiert und auf diese Hälfte die Einkommensteuer berechnet. Die Steuer wird dann wieder verdoppelt. Der Vorteil: Der Splittingtarif wirkt sich besonders günstig aus, wenn die Partner sehr unterschiedlich hohe Einkommen haben. Verdient ein Partner wenig oder gar nichts, sinkt die gemeinsame Steuerlast oft erheblich.

Beispiel:

Ein Freiberufler erzielt 60.000 € zvE, sein Ehepartner 20.000 €.

  • Zusammen: 80.000 €
  • Halbiert: 40.000 € → Steuer wird auf 40.000 € berechnet
  • Verdoppelt: entspricht der gemeinsamen Steuerlast

Im Ergebnis zahlen beide zusammen weniger, als wenn jeder für sich die Steuer auf 60.000 € bzw. 20.000 € entrichten müsste.

Sonderfälle

  • Bei ähnlichen Einkommen bringt das Splitting kaum Vorteile.
  • Verwitwete können unter bestimmten Bedingungen noch ein Jahr lang das „Gnadensplitting“ nutzen.
  • Getrenntlebende Ehepartner dürfen keine Zusammenveranlagung wählen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Freiberufler immer Einkommensteuer zahlen?

Ja. Sobald dein Einkommen den Grundfreibetrag von 12.096 € (2025) übersteigt, bist du einkommensteuerpflichtig. Liegt dein Gewinn darunter, fällt keine Steuer an.

Wie hoch sind die Vorauszahlungen für Freiberufler?

Das Finanzamt legt deine Einkommensteuer-Vorauszahlungen auf Basis deiner letzten Steuererklärung fest. Gezahlt wird vierteljährlich jeweils am 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember. Ergibt sich später ein höheres Einkommen, kann das Finanzamt die Vorauszahlungen anpassen.

Kann ich meine Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge absetzen?

Ja. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Rentenversicherung oder Rürup-Rente gelten als Sonderausgaben und mindern dein zu versteuerndes Einkommen (zvE).

Lohnt sich eine Zusammenveranlagung mit meinem Ehepartner?

Ja, in vielen Fällen. Durch das Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen gleichmäßig verteilt, was besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen zu einer geringeren Steuerlast führt. Bei ähnlichen Einkommen ist der Vorteil dagegen gering.

Was sind Entgeltersatzleistungen und muss ich sie versteuern?

Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Sie erhöhen nicht dein zvE, aber den Steuersatz, mit dem dein zvE besteuert wird. Dadurch kann es zu einer höheren Steuerlast kommen.

Was passiert, wenn ich zu wenig vorausgezahlt habe?

Dann musst du bei der Abgabe deiner Steuererklärung eine Nachzahlung leisten. Mit einem Einkommenssteuer-Rechner kannst du deine tatsächliche Steuerlast besser einschätzen und rechtzeitig Rücklagen bilden, um solche Überraschungen zu vermeiden.

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