
Rechnungserstellung – jeder Unternehmer kennt es, viele nervt es und manch einer vergisst es. Im besten Fall sollte dies natürlich nicht passieren. Denn für die Buchhaltung gilt wie allgemein bekannt: “Keine Buchung ohne Beleg”. Außerdem erfolgt für Ihren Arbeitsaufwand keine Zahlung, sollte der Auftraggeber keine Rechnung erhalten. Ganz nebenbei kann sogar ein Bußgeld anfallen, wenn die Rechnungserstellung nicht fristgerecht erfolgt.
Da das Rechnung schreiben mit easybill sogar Spaß macht, sollte eine vergessene Rechnung längst der Vergangenheit angehören.
Welche Fristen zur Rechnungserstellung gibt es?
Du bist selbstständig und hast für ein anderes Unternehmen eine Leistung erbracht? Aufgrund einer – zum Glück – sehr hohen Auftragslage hast du die Rechnungserstellung leider völlig vergessen. Der B2B-Kunde fordert nun nach 2 Monaten eine Rechnung an. Darf er das denn?
Ja! Denn in Deutschland gilt ein Recht auf eine Rechnung für Unternehmen und juristische Personen. Dieser Anspruch ist im Umsatzsteuergesetz festgehalten. Die Frist zur Rechnungserstellung beträgt in Deutschland 6 Monate.
Aber auch Privatpersonen können im Einzelfall einen Anspruch auf eine Rechnung haben.
Die Ausnahmen:
- ein Grundstückskauf. Hier hat auch die Privatperson das Recht auf eine Rechnungserstellung.
- Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstück stehen (dazu zählen Reinigungsarbeiten, Gartenarbeiten und Bauleistungen)
- wenn die Privatperson eine Rechnung wünscht, in der erbrachte Dienstleistungen separat aufgeführt werden (zum Beispiel weil die Privatperson diese Positionen von der Einkommenssteuer absetzen kann)
Ist eine Verjährung der Forderung möglich?
Ja. Die Verjährungsfrist für Forderungen aus Rechnungen beträgt in Deutschland 3 Jahre. Sollte ein Kunde in diesem doch sehr langen Zeitraum die Forderung nicht begleichen und du betreibst kein Mahnwesen, so verfällt der Anspruch auf die Zahlung. easybill zeigt dir deine offenen Rechnungen übersichtlich an und erinnert dich somit an pünktliche Bezahlung.
Rechnung rechtzeitig und rechtssicher erstellen
easybill ist ein cloudbasiertes Rechnungsprogramm, mit dem du professionell,
rechtssicher und zeitsparend deine Rechnungen verwaltest.
E-Rechnungen erstellen leicht gemacht:
Rechtssicher, schnell und ohne technische Hürden.Nahtlose Integration in deinen Onlineshop:
Automatisch Bestellungen abrechnen und Zeit sparen.Papierlos mit dem Steuerberater zusammenarbeiten:
Alle Unterlagen digital, immer griffbereit.
Offene Forderungen automatisch mahnen
Deine Kunden haben leider nicht die beste Zahlungsmoral?
easybill-Kunden sind hier im Vorteil. Per automatischem Bankkontenabgleich kann jeder Nutzer der Rechnungssoftware Rechnungen als “bezahlt” markieren. Der Mitarbeiter benötigt hierfür keinen Zugang zu Ihrem Onlinebanking. Und die Rechnungen, die weiterhin nicht beglichen werden? Hierfür nutzen easybill Kunden das automatisierte Mahnwesen. Richte einfach deine eigenen Regeln für Zahlungserinnerungen und Mahnungen ein.
Achtung: E-Rechnungspflicht ab 2025!
Ab dem 01.01.2025 erfüllen Rechnungsvorlagen in Word oder PDF nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen für B2B-Geschäfte in Deutschland.
Mit easybill erstellst du rechtskonforme E-Rechnungen in wenigen Klicks und sparst jede Menge Zeit.
Gibt es Vorschriften zu Zahlungsfristen in der Rechnungserstellung?
Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Fristen zusammen:
- Zahlbar ohne Rechnung (§ 271 BGB)
Wird keine Rechnung ausgestellt und dem Empfänger liegt keine konkrete Zahlungsfrist vor, regelt die Frist das BGB: die Forderung muss sofort nach Erbringung der Leistung beglichen werden. - Rechnung ohne Angabe einer Zahlungsfrist
Wird dem Empfänger keine Frist gesetzt, greift hier die grundsätzliche Regelung des BGB und die Forderung ist sofort fällig. Allerdings kann diese Frist auf bis zu 30 Tage ausgeweitet werden. - Dienstvertrag (§ 614 BGB)
Ein Dienstleister hat sofort nach Ausführung der beauftragten Leistung Anspruch auf seinen Lohn. - Werkvertrag (§ 641 BGB)
Wurden Sie per Werkvertrag beauftragt für einen Kunden etwas anzufertigen, ist die Vergütung sofort nach Abnahme der Leistung fällig. - Kaufvertrag (§ 433 Abs. 2 BGB)
Sofort nach der Lieferung oder Übergabe der Ware besteht der Anspruch auf die Zahlung.
Aufbewahrungsfrist von Rechnungen
Die Rechnungserstellung ist erledigt und die Zahlung ist eingegangen. Der Fall ist somit abgeschlossen. Oder etwa nicht? Auch wenn der Vorgang selbst hiermit beendet ist, musst du dennoch sicherstellen, dass die Rechnung (genauso wie Storno-Rechnungen und Gutschriften) für insgesamt 8 Jahre aufbewahrt wird. Im Jahr 2025 wurde die Aufbewahrungsfirst von 10 auf 8 Jahre herabgesetzt. Dies kann in Papierform, aber auch in digitaler Form geschehen. Genauso sicher kannst du deine Dokumente auch in easybill speichern und jederzeit bei Bedarf aufrufen.
Für die Steuerprüfung stehen Sie mit easybill also immer auf der sicheren Seite.
Lesen Sie auch:
– Wie erstelle ich ein Dokument
– Erfassen von Mahngebühren