Kostenlose Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer
Auch Kleinunternehmer müssen ordnungsgemäße Rechnungen schreiben – ganz egal, ob es sich um eine einmalige Dienstleistung oder eine regelmäßige Lieferung handelt. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Pflichtangaben wie bei anderen Unternehmern.
Der Unterschied: Kleinunternehmer dürfen auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, da sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Stattdessen müssen sie auf den Kleinunternehmerstatus hinweisen. Wer hier sauber arbeitet, schafft Klarheit für seine Kunden und bleibt auf der sicheren Seite beim Finanzamt.
Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, hat es bei der Rechnungserstellung etwas einfacher als umsatzsteuerpflichtige Unternehmen.
Achtung: E-Rechnungspflicht ab 2025!
Ab dem 01.01.2025 erfüllen Rechnungsvorlagen in Word oder PDF nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen für B2B-Geschäfte in Deutschland.
Mit easybill erstellst du rechtskonforme E-Rechnungen in wenigen Klicks und sparst jede Menge Zeit.
Kostenlose Rechnungsvorlage Download
Achtung: Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass Geschäftsdokumente, die in Word oder Excel erstellt werden, nicht GoBD konform sind.
.docx (Word 2010) | .xlsx (Excel 2010) | .pdf (Adobe Reader) | .zip (Alle Formate)
Häufige Fragen zur Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer
Eine Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ist ein vorgefertigtes Dokument, das alle Pflichtangaben enthält, die auf einer Rechnung nach § 14 UStG erforderlich sind. Kleinunternehmer profitieren davon, dass sie keine Umsatzsteuer ausweisen müssen, solange sie die Umsatzgrenzen des § 19 UStG einhalten. Eine passende Vorlage spart Zeit, reduziert Fehler und sorgt für ein professionelles Auftreten.
Welche Pflichtangaben muss eine Kleinunternehmer-Rechnung enthalten?
Folgende Angaben sind Pflicht:
- Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmers und des Kunden
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Waren oder Art und Umfang der erbrachten Dienstleistungen
- Leistungsdatum bzw. Lieferzeitraum
- Nettobetrag der Rechnung (da kein Umsatzsteuerausweis erfolgt)
- Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung, z. B. „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Optional kann die Bankverbindung oder ein Hinweis zu Zahlungsbedingungen ergänzt werden.
Kann ich eine einfache Word- oder Excel-Vorlage für meine Rechnungen nutzen?
Ja, theoretisch kannst du eine Word- oder Excel-Vorlage nutzen. Achte dabei unbedingt darauf, dass:
- jede Rechnungsnummer eindeutig und fortlaufend ist,
- du keine Pflichtangaben vergisst,
- die Datei sicher gespeichert und regelmäßig gesichert wird.
Allerdings birgt die manuelle Erstellung von Rechnungen Fehlerpotenzial und ist bei wachsender Auftragslage unübersichtlich.
Warum sollten Kleinunternehmer auf ein Rechnungsprogramm umsteigen?
Ein Rechnungsprogramm bietet viele Vorteile gegenüber statischen Vorlagen:
- Automatische Nummerierung und Archivierung: Fehler bei Rechnungsnummern werden vermieden, und alle Dokumente bleiben revisionssicher gespeichert.
- Zeitersparnis und Professionalität: Wiederkehrende Kunden- und Produktdaten können hinterlegt werden, Rechnungen entstehen mit wenigen Klicks.
- E-Rechnung und gesetzliche Anforderungen: Seit 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den B2B-Bereich zunehmend Standard. Ein Rechnungsprogramm ermöglicht die gesetzeskonforme Erstellung und den Versand im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format.
- Übersicht für Buchhaltung und Steuer: Alle Rechnungen und Belege sind jederzeit abrufbar und können einfach an den Steuerberater exportiert werden.
Gerade wer langfristig wachsen möchte, sollte früh auf eine digitale Lösung umsteigen, um spätere Umstellungen und Datenmigrationen zu vermeiden.
facher lassen sich Fehler vermeiden und Prozesse automatisieren.
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Gute Gründe für die Nutzung von easybill
Sicher kein Ärger mit dem Finanzamt
Rechenfehler sind ausgeschlossen
Nie wieder Datenverluste
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