Kleinunternehmerregelung – Das hat sich zum 01.01.2020 geändert

Mit diesem Beitrag wollen wir Ihnen einerseits einen kurzen Überblick über die Kleinunternehmerregelung geben sowie andererseits auf eine Änderung hinweisen, die zum 01.01.2020 in Kraft trat und von der Sie vielleicht profitieren könnten.

Sie nutzen die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes oder überlegen diese für ein zu gründendes Unternehmen zu nutzen?

Was genau ist die Kleinunternehmerregelung?

Diese Regelung erlaubt es Unternehmen mit geringen Umsätzen den bürokratischen und administrativen Aufwand deutlich zu verringern da

  1. keine Umsatzsteuer auszuweisen ist und
  2. die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung entfällt.

Als weiterer Vorteil kann die Weitergabe der ersparten Umsatzsteuer an den Kunden in Form von günstigeren Preisen angesehen werden.

Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?

Unabhängig von der Rechtsform, kann jedes Unternehmen die Regelung nutzen. Ausschlaggebend sind allein die generierten Umsätze, die vorgegebene Grenzen nicht überschreiten dürfen.

Bis zum 31.12.2019 galt für das Vorjahr ein maximaler Umsatz von steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen von 17.500 EUR. Hier kam es zum 01.01.2020 zu der angesprochenen Neuerung:

Es gilt nun eine Grenze von 22.000 EUR für den Vorjahresumsatz.

Zusätzlich gilt, dass Sie für das laufende Jahr einen zu erwartenden Umsatz von 50.000 EUR nicht überschreiten dürfen.

Die Anhebung wird es deutlich mehr Unternehmen als bisher erlauben, von der Regelung zu profitieren, wenn diese bisher knapp über der Grenze lagen.

Gibt es auch Nachteile als Kleinunternehmer?

Als Kleinunternehmer verzichten Sie, da Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen, im Gegenzug selbst auf das Recht auf Vorsteuerabzug.

Wenn Sie also hohe Ausgaben (z. B. für den Einkauf von Waren) haben oder Investitionen in Ihr Unternehmen vornehmen wollen, kann daher ein Verzicht auf die Regelung sinnvoll sein.

Sie würden sich dann freiwillig für die sog. Regelbesteuerung entscheiden. Dieser Verzicht sollte jedoch gut überlegt und im besten Fall mit einem Steuerberater besprochen werden, da Sie für 5 Jahre an diesen Verzicht gebunden sind, bevor das Unternehmen (sollten die Umsatzgrenzen eingehalten werden) wieder zur Kleinunternehmerregelung wechseln könnte.

Ebenfalls können Kunden aus der Inanspruchnahme der Regelung den maximalen Umsatz eines Unternehmens ableiten.

Für wen bietet sich die Regelung an?

Besonders für Unternehmen, die geringe Ausgaben haben, kann die Regelung sinnvoll sein.

Auch nebenberufliche Gründer, die zu Beginn den bürokratischen Aufwand möglichst gering halten wollen, sollten sich mit dieser befassen.

Unterstützt easybill die Kleinunternehmerregelung (zum 01.01.2020)?

Mit easybill schreiben Sie als Kleinunternehmer ganz einfach Ihre Rechnungen und halten die formalen Eingaben an diese problemlos ein. In unserem Hilfe-Center finden Sie alles zu den notwendigen Einstellungen. Selbstverständlich hilft unser kompetentes Support-Team bei Fragen auch gerne weiter.

Wie muss eine Rechnung für Kleinunternehmer aussehen?

Vorlage Rechnung für Kleinunternehmer