Kleinunternehmerregelung

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Lesezeit: ca. 3 Minuten
08. Juli, 2021

Viele Startups starten mal klein

Vorteile der Kleinunternehmerregelung nutzen – Rechnung ohne Umsatzsteuer erstellen


  • Wer ist ein
    Kleinunternehmer?

    „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“
    „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“
    „Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG.“
    „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

  • Die Angabe dieses Paragraphen ist für die Dokumente unabdingbar. Mit easybill müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn wir übernehmen den Ausweis der Pflichtangaben auf Ihrer Rechnung oder Ihrer Gutschrift ganz automatisch.

Was bedeutet die Kleinunternehmerregelung?


Diese Regelung (gemäß Regelung für Kleinunternehmer §19 UStG) erlaubt es Unternehmen mit geringen Umsätzen den bürokratischen und administrativen Aufwand deutlich zu verringern, da

  1. keine Umsatzsteuer auszuweisen ist und
  2. die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung entfällt.

Als weiterer Vorteil kann die Weitergabe der ersparten Umsatzsteuer an den Kunden in Form von günstigeren Preisen angesehen werden.

 Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer

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Kleinunternehmerregelung Voraussetzung


Unabhängig von der Rechtsform, kann jedes Unternehmen die Kleinunternehmerregelung nutzen. Ausschlaggebend sind allein die generierten Umsätze, die die vorgegebene Grenzen nicht überschreiten dürfen. Es gilt eine Grenze von 22.000 Euro für den Vorjahresumsatz. Zusätzlich gilt, dass Sie für das laufende Jahr einen zu erwartenden Umsatz von 50.000 Euro tatsächlich nicht überschreiten dürfen.

Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer
Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer

Was bedeutet dies für KleinunternehmerregelungRechnungen,

die Sie mit easybill schreiben?


Durch die Befreiung der Umsatzsteuer dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen. Da Sie keinem Vorsteuerabzug unterliegen, darf weder ein Umsatzsteuerbetrag, noch ein Umsatzsteuersatz auf der Rechnung aufgeführt werden.

Einen Hinweis sollten Sie dennoch sichtbar aufführen, dass Sie gemäß §19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) keine Umsatzsteuer ausweisen. Einen vorgeschriebenen Wortlaut gibt es hier jedoch nicht.

FAQ

Häufig gestellte Fragen
zu easybill und der Kleinunternehmerregelung


Wie hoch die die Grenze für Kleinunternehmer? 

Die Grenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann je nach Land unterschiedlich sein. In Deutschland gilt beispielsweise für die Umsatzsteuerpflicht die Grenze von 22.000 Euro Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr.

Wenn ein Unternehmen diese Umsatzgrenzen nicht überschreitet, kann es als Kleinunternehmer gelten und von der Umsatzsteuer befreit sein.
Es ist wichtig zu beachten, dass steuerliche Bestimmungen sich ändern können, daher empfehle ich, die aktuellen Regelungen bei den zuständigen Finanzbehörden oder einem Steuerberater zu überprüfen, um sicherzustellen, dass man korrekte und aktuelle Informationen erhält.


Wie viel darf ich als Kleinunternehmer steuerfrei verdienen?

Wie zuvor genannt liegt die Umsatzgrenze bei 22.000 Euro im zurückliegenden und und nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr.

Unterhalb dieser Grenzen weisen Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen aus und reichen keine Umsatzsteuervoranmeldungen ein.


Was ist bei der Kleinunternehmerregelung zu beachten? 

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung nur für die Umsatzsteuer gilt. Andere Steuern, wie die Einkommensteuer, sind davon nicht betroffen.


Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2024? 

Auch für das Jahr 2024 ist keine Änderung der Grenze für die Kleinunternehmerregel geplant. Es bleibt also bei den bisherigen Werten, die bereits seit 2020 bestand haben.

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