Gewerbe anmelden: Gewerbeschein, Voraussetzungen und Kosten

Die Gewerbeanmeldung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, sobald eine selbstständige, dauerhafte und auf Gewinn ausgerichtete Tätigkeit aufgenommen wird. Wer ein eigenes Unternehmen gründen oder nebenberuflich tätig werden möchte, kommt um die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt nicht herum. Mit dem ausgestellten Gewerbeschein erhältst du die offizielle Erlaubnis, dein Gewerbe auszuüben. Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über Ablauf, Voraussetzungen und Kosten.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Gewerbeanmeldung?
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Was ist ein Gewerbeschein und wozu brauchst du ihn?
Ausnahmen von der Gewerbeanmeldung
Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung
Gewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Kosten für die Gewerbeanmeldung
Online Gewerbe anmelden: Geht das?
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Was bedeutet Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung ist der erste formelle Schritt in die Selbstständigkeit im gewerblichen Bereich. Sie bezeichnet die offizielle Registrierung einer gewerblichen Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde. Erforderlich ist sie immer dann, wenn eine selbstständige, dauerhaft angelegte und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit aufgenommen wird, mit Ausnahme freier Berufe.

Grundlage für die Pflicht zur Gewerbeanmeldung ist § 14 der Gewerbeordnung (GewO). Dort ist geregelt, dass jede gewerbliche Tätigkeit vor Beginn bei der zuständigen Behörde angezeigt werden muss. Ziel ist die rechtlich verbindliche Erfassung des Unternehmens.

Die Anmeldung ist Voraussetzung für weitere wichtige Schritte: Erst nach der Gewerbeanmeldung kann eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt, ein Geschäftskonto eröffnet oder gegebenenfalls eine spezielle Genehmigung eingeholt werden. Zudem informiert das Gewerbeamt automatisch andere Stellen wie das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die zuständige Berufsgenossenschaft.

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe muss jeder anmelden, der eine selbstständige, auf Dauer angelegte und mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit ausübt, die nicht zu den freien Berufen gehört. Das gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich, in Vollzeit oder Teilzeit ausgeübt wird.

Typische Beispiele für gewerbepflichtige Tätigkeiten sind:

  • Einzelhandel
  • Gastronomiebetriebe
  • Handwerksbetriebe
  • Dienstleister wie Reinigungsfirmen, Kurierdienste oder Kosmetikstudios
  • Dropshipping oder Online-Handel auf Plattformen wie eBay, Etsy oder Amazon

Auch für ein Kleingewerbe oder ein Nebengewerbe ist die Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Die Begriffe beziehen sich vor allem auf die Größe des Unternehmens oder die steuerliche Einstufung (z. B. bei der Kleinunternehmerregelung), nicht aber auf die Meldepflicht.

Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten, Heilpraktiker oder Künstler sind von der Gewerbeanmeldung ausgenommen. Sie unterliegen der Einkommensteuerpflicht, aber nicht der Gewerbeordnung. Hier entscheidet im Zweifel das Finanzamt über die Einordnung.

Wer sich unsicher ist, ob seine Tätigkeit gewerbepflichtig ist, sollte sich vor Aufnahme beim Gewerbeamt oder Finanzamt beraten lassen. Eine fehlende oder verspätete Anmeldung kann Bußgelder zur Folge haben.

Was ist ein Gewerbeschein und wozu brauchst du ihn?

Der Gewerbeschein ist die amtliche Bestätigung dafür, dass ein Gewerbe ordnungsgemäß beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet wurde. Er enthält die wesentlichen Angaben zur angemeldeten Tätigkeit, zur Person des Gewerbetreibenden und zum Standort des Unternehmens.

Häufig werden die Begriffe Gewerbeanmeldung und Gewerbeschein synonym verwendet. Genau genommen handelt es sich aber um zwei unterschiedliche Dinge: Die Gewerbeanmeldung ist der Vorgang der Registrierung, der Gewerbeschein ist das daraus resultierende Dokument.

Du benötigst den Gewerbeschein in vielen praktischen Situationen, etwa bei:

  • der Eröffnung eines Geschäftskontos
  • der Beantragung von Geschäftskrediten
  • der Anmeldung bei Lieferanten oder Großhändlern
  • der Vorlage bei Behörden, Versicherungen oder der Bank

In der Regel wird der Gewerbeschein direkt nach der Anmeldung ausgehändigt, entweder in Papierform oder, bei digitaler Anmeldung, als PDF.

Einmal ausgestellt, ist der Gewerbeschein zeitlich unbegrenzt gültig, solange sich an der angemeldeten Tätigkeit nichts ändert.

Ausnahmen von der Gewerbeanmeldung

Nicht jede selbstständige Tätigkeit unterliegt der Gewerbeanmeldung. Es gibt gesetzlich definierte Ausnahmen, bei denen keine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich ist.

1. Freiberufler:

Zu den wichtigsten Ausnahmen zählen die sogenannten Freien Berufe im Sinne des § 18 Einkommensteuergesetz. Dazu gehören unter anderem:

  • Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker
  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare
  • Architekten, Ingenieure
  • Künstler, Journalisten, Autoren

Diese Berufsgruppen müssen ihre Tätigkeit nicht beim Gewerbeamt, sondern lediglich beim Finanzamt anzeigen.

2. Land- und Forstwirtschaft:

Bäuerliche Betriebe, Forstwirtschaft sowie ähnliche urproduktionelle Tätigkeiten (z. B. Fischzucht) gelten nicht als Gewerbebetriebe und sind ebenfalls von der Anmeldepflicht befreit.

3. Urproduktion:

Dazu zählt die Gewinnung von Rohstoffen wie z. B. im Bergbau. Auch diese Tätigkeiten sind kein Gewerbe im rechtlichen Sinne.

4. Nebenberufliche Kleinsttätigkeiten:

In einigen Bundesländern gelten Bagatellgrenzen: Wer nur gelegentlich tätig ist (z. B. auf Flohmärkten oder als Hobby-Verkäufer) und dabei geringe Umsätze erzielt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbeanmeldung befreit sein. Die genaue Schwelle variiert je nach Bundesland, im Zweifel entscheidet das örtliche Gewerbeamt.

Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung

Um ein Gewerbe erfolgreich anzumelden, müssen bestimmte persönliche und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese gelten grundsätzlich für alle Gewerbetreibenden – unabhängig von Branche oder Umfang der Tätigkeit.

1. Persönliche Voraussetzungen:

  • Volljährigkeit: Du musst mindestens 18 Jahre alt sein. Minderjährige benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigten und des Familiengerichts.
  • Geschäftsfähigkeit: Wer dauerhaft geschäftsunfähig ist, darf kein Gewerbe anmelden.
  • Wohnsitz in Deutschland: Ausländische Staatsangehörige benötigen ggf. eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis.

2. Gewerberechtliche Zuverlässigkeit:

Die zuständige Behörde prüft, ob gegen dich gewerberechtliche Bedenken bestehen, etwa aufgrund früherer Gewerbeuntersagungen, erheblicher Schulden oder strafrechtlicher Verurteilungen. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Gastronomie, Bewachungsgewerbe) erfolgt eine erweiterte Zuverlässigkeitsprüfung.

3. Besondere Erlaubnisse:

Einige Gewerbearten erfordern zusätzliche Nachweise oder Genehmigungen, z. B.:

  • Gaststättengewerbe: Konzession nach Gaststättengesetz
  • Finanzdienstleistungen: Erlaubnis nach § 34c GewO
  • Handwerk: Eintragung in die Handwerksrolle, ggf. mit Meisterbrief
  • Gesundheitsberufe: Gesundheitszeugnisse oder Fachqualifikationen

4. Gewerbeadresse:

Du musst eine ladungsfähige Anschrift angeben. Postfächer oder rein virtuelle Adressen (z. B. Coworking ohne feste Zuweisung) werden nicht akzeptiert. Bei Homeoffice als Betriebsstätte ist eine klare räumliche Trennung zwischen Privat- und Geschäftsnutzung von Vorteil.

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Gewerbe anmelden: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Anmeldung eines Gewerbes ist in der Regel unkompliziert, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du dein Gewerbe korrekt anmeldest und was du dabei beachten solltest.

Schritt 1: Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen

Die Gewerbeanmeldung beginnt mit dem Ausfüllen eines standardisierten Formulars, das bei deinem örtlichen Gewerbeamt erhältlich ist, entweder vor Ort oder online über das Serviceportal deiner Stadt oder deines Bundeslandes.

Im Formular musst du folgende Angaben machen:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)
  • Art der Tätigkeit (genaue und verständliche Beschreibung)
  • Datum der geplanten Aufnahme der Tätigkeit
  • Betriebsstätte (Hauptniederlassung oder Zweigstelle)
  • Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH)

Tipp: Eine präzise Tätigkeitsbeschreibung hilft dem Finanzamt später bei der steuerlichen Einordnung und kann Rückfragen vermeiden. Bei handwerksähnlichen oder genehmigungspflichtigen Berufen solltest du besonders exakt formulieren.

Schritt 2: Unterlagen einreichen

Zusammen mit dem Formular müssen bestimmte Nachweise und Dokumente eingereicht werden:

Grundlegende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung (in einigen Kommunen erforderlich)

Zusätzliche Nachweise je nach Gewerbeart:

  • Meisterbrief oder Fachqualifikation (z. B. bei zulassungspflichtigem Handwerk)
  • Gesundheitszeugnis (z. B. bei Gastronomie oder Körperpflegeberufen)
  • Erlaubnis nach § 34c GewO (z. B. bei Immobilienvermittlung, Finanzdienstleistung)
  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für ausländische Staatsangehörige

Vor allem bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten empfiehlt es sich, vorab Rücksprache mit dem Gewerbeamt zu halten, welche Dokumente im Einzelfall benötigt werden.

Schritt 3: Gebühren bezahlen

Die Anmeldung ist mit Gebühren verbunden, die je nach Stadt oder Gemeinde variieren. Die Bezahlung erfolgt direkt beim Gewerbeamt, häufig vor Ort in bar oder mit EC-Karte. Einige Behörden bieten auch Überweisung oder Online-Zahlung im Zuge der digitalen Anmeldung an.

In Ausnahmefällen (z. B. bei nachgewiesener Bedürftigkeit) kann eine Gebührenbefreiung oder -reduzierung beantragt werden, das ist jedoch selten und wird individuell entschieden.

Schritt 4: Gewerbeschein erhalten

Nach erfolgreicher Anmeldung und Prüfung der Unterlagen wird dir der Gewerbeschein ausgestellt. Dieses Dokument ist der offizielle Nachweis, dass dein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet wurde.

Ausgabeformen:

  • vor Ort in Papierform (häufig direkt zum Mitnehmen)
  • bei Online-Anmeldung als PDF zum Download

Wartezeit:
In vielen Fällen erhältst du den Gewerbeschein sofort. Bei komplexeren Fällen oder bei Online-Verfahren kann die Bearbeitung einige Werktage dauern.

Wichtig: Ändern sich später Daten wie Name, Adresse, Tätigkeitsbereich oder Rechtsform, musst du die Anmeldung aktualisieren lassen. Auch bei Verlust kann ein neuer Gewerbeschein gegen Gebühr ausgestellt werden.

Kosten für die Gewerbeanmeldung

Die Anmeldung eines Gewerbes ist mit vergleichsweise geringen, einmaligen Kosten verbunden. Die Höhe der Gewerbeanmeldung-Gebühr wird von den Kommunen festgelegt und kann je nach Stadt oder Gemeinde variieren.

In den meisten Fällen liegen die Kosten zwischen 20 und 60 Euro. In Großstädten wie Berlin oder München kann die Gebühr etwas höher ausfallen, während kleinere Gemeinden teils geringere Beträge verlangen.

Beispiele:

  • Berlin: 26 -31 €
  • Hamburg: pro Gesellschafter 20 €, Kosten für eine Zweitschrift der Gewerbeanmeldung 10,00 €
  • München: ca. 50–60 € (abhängig von der Rechtsform)

Zusätzliche Kosten nach der Anmeldung

Die eigentliche Anmeldung ist nur ein Teil der Gesamtkosten, die mit dem Start in die Selbstständigkeit verbunden sind. Folgende Folgekosten können nach der Anmeldung entstehen:

  • Pflichtbeitrag zur IHK oder Handwerkskammer: Nach der Anmeldung wirst du automatisch Mitglied. Der Grundbeitrag liegt meist bei ca. 30–70 € jährlich (für Kleingewerbe teils weniger).
  • Handelsregistereintrag: Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) ist der Eintrag verpflichtend, verbunden mit Notarkosten und Registergebühren ab ca. 150 €.
  • Steuern und laufende Abgaben: Je nach Umsatz und Gewinn können folgende Abgaben anfallen
    • Gewerbesteuer (ab Freibetrag von 24.500 € Gewinn jährlich)
    • Umsatzsteuer (wenn nicht unter die Kleinunternehmerregelung gefallen wird)
    • Einkommensteuer auf den Gewinn
  • Versicherung und Vorsorge: Je nach Tätigkeit können Kosten für Betriebshaftpflicht, Krankenversicherung, Altersvorsorge oder Berufsgenossenschaft entstehen.

Gebührenbefreiungen

In Ausnahmefällen kann eine Gebührenbefreiung beantragt werden, beispielsweise bei nachgewiesener Bedürftigkeit, bestimmten sozialen Programmen oder Gründungen aus der Arbeitslosigkeit (z. B. mit Gründungszuschuss). Ob eine Befreiung möglich ist, entscheidet das Gewerbeamt im Einzelfall.

Online Gewerbe anmelden: Geht das?

In vielen Fällen kannst du dein Gewerbe mittlerweile auch online anmelden, ganz ohne persönlichen Besuch beim Gewerbeamt. Die Möglichkeit zur digitalen Gewerbeanmeldung wurde durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) gestärkt, das Bund und Länder verpflichtet, Verwaltungsleistungen elektronisch verfügbar zu machen.

Regelung zur Online-Beantragung

Die Umsetzung ist nicht bundesweit einheitlich geregelt. Jede Kommune entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang eine Online-Anmeldung möglich ist. In vielen Großstädten und Bundesländern steht mittlerweile ein digitales Gewerbeanmeldeportal zur Verfügung.

Einige Beispiele:

  • Berlin: vollständige Online-Anmeldung möglich (inkl. Upload von Unterlagen & Zahlung)
  • NRW, Bayern, Hessen, Baden-Württemberg: Online-Dienste über Landesportale verfügbar
  • Kleinere Kommunen: teils nur Download von Formularen, keine komplette Online-Abwicklung

Tipp: Über die Website deiner Stadt findest du heraus, ob du dein Gewerbe online anmelden kannst.

Voraussetzungen für die Online-Anmeldung

  • Digitaler Personalausweis oder eID-Funktion (z. B. mit Kartenlesegerät oder Smartphone-App)
  • Upload-Funktion für benötigte Nachweise (z. B. Personalausweis, Genehmigungen)
  • Online-Zahlungsmöglichkeit (z. B. GiroPay, PayPal, Kreditkarte)

Nicht alle Gewerbearten können komplett online angemeldet werden. Bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten ist ggf. ein zusätzlicher persönlicher Termin nötig.

Sicherheitsaspekte

Die Online-Anmeldung erfolgt in der Regel über verschlüsselte Behördenportale mit hohen Datenschutzstandards. Wichtig ist, dass du nur offizielle Seiten nutzt und keine sensiblen Daten an Drittanbieter weitergibst.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der erfolgreichen Gewerbeanmeldung und dem Erhalt deines Gewerbescheins folgen automatisch weitere Schritte, bei denen verschiedene Behörden und Institutionen eingebunden sind. Diese Prozesse laufen größtenteils im Hintergrund, aber trotzdem solltest du wissen, was auf dich zukommt und wo ggf. Handlungsbedarf besteht.

Meldung ans Finanzamt

Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch das zuständige Finanzamt. Du erhältst innerhalb von ein bis zwei Wochen den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, entweder postalisch oder digital über ELSTER.

Darin gibst du u. a. an:

  • Voraussichtlicher Umsatz und Gewinn
  • Art der Tätigkeit
  • Wahl der Besteuerung (Kleinunternehmerregelung ja/nein)
  • Angaben zur Umsatzsteuer (Soll-/Ist-Versteuerung)

Erst nach Abgabe dieses Fragebogens bekommst du deine Steuernummer für das Unternehmen.

Mitgliedschaft bei IHK oder Handwerkskammer

Wenn dein Gewerbe der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer zugeordnet wird, erfolgt auch hier eine automatische Meldung. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend. Es fallen jährliche Beiträge an, die je nach Unternehmensgröße variieren. Bei Kleingewerbe oder Nebenerwerb kann eine Beitragsbefreiung möglich sein.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Je nach Tätigkeitsfeld erfolgt eine Zuweisung zu einer Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen. Innerhalb von einer Woche nach Betriebsstart musst du dich dort selbstständig anmelden, wenn du Beschäftigte hast. Die Beiträge richten sich nach Gefahrenklasse und Lohnsumme.

Gewerbeaufsicht und Kontrollen

Bestimmte Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeaufsicht, z. B. Gastronomie, Handwerk oder körpernahe Dienstleistungen. Je nach Branche kann es zu Stichproben oder Pflichtkontrollen durch Behörden (Gesundheitsamt, Bauamt, Ordnungsamt) kommen, insbesondere beim Betrieb von Ladenlokalen oder Gastronomie.

Erste steuerliche Pflichten

Je nach Unternehmensform und Umsatzhöhe musst du schon kurz nach der Gründung bestimmte Pflichten erfüllen, z. B.:

  • Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich oder vierteljährlich)
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorbereiten
  • Ordnungsgemäße Buchführung (Belegaufbewahrung, Rechnungsstellung)

Tipp: Auch wenn du (noch) keinen Steuerberater hast, solltest du dich frühzeitig mit den Grundlagen der Buchhaltung und Steuerpflichten vertraut machen oder dir passende Softwarelösungen anschauen.


Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeanmeldung

Wo melde ich mein Gewerbe an?

Dein Gewerbe meldest du beim zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde an. In größeren Städten ist das Gewerbeamt oft Teil des Ordnungs- oder Bürgeramts. In vielen Regionen kannst du die Anmeldung auch online über das kommunale Serviceportal vornehmen.

Kann ich mein Gewerbe auch online anmelden?

Ja, in vielen Bundesländern ist die Online-Gewerbeanmeldung möglich. Die Umsetzung variiert je nach Kommune. Häufig benötigst du dafür einen digitalen Personalausweis oder eine eID, um dich sicher zu identifizieren. Die Anmeldung erfolgt dann über das jeweilige Online-Portal deiner Stadt oder auf zentralen Plattformen wie gewerbeanmeldung.de.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Die Gewerbeanmeldung dauert in der Regel nur wenige Minuten, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Vor Ort erhältst du den Gewerbeschein oft sofort. Bei einer Online-Anmeldung oder bei zusätzlichen Genehmigungspflichten kann die Bearbeitung einige Werktage in Anspruch nehmen.

Was passiert, wenn ich kein Gewerbe anmelde?

Wer seiner Anmeldepflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld, dessen Höhe je nach Kommune variiert. Zudem kann das Finanzamt rückwirkend Steuern fordern. Die gewerbliche Tätigkeit gilt dann als illegal, was auch Auswirkungen auf Versicherungen oder Geschäftspartner haben kann.

Brauche ich einen Gewerbeschein als Onlinehändler?

Ja, auch als Onlinehändler, etwa auf Amazon, Etsy oder eBay, musst du ein Gewerbe anmelden und erhältst einen Gewerbeschein. Die Tätigkeit gilt als gewerblich, sobald sie dauerhaft, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Auch bei kleinen Umsätzen oder im Nebenerwerb besteht Meldepflicht.