Verzugszinsen berechnen

Dein Kunde zahlt nicht rechtzeitig? Dann darfst du in vielen Fällen Verzugszinsen berechnen. In diesem Ratgeber erfährst du kompakt, ab wann Verzug eintritt, wie der Zinssatz zustande kommt und wie du tagesgenau rechnest. Außerdem bekommst du Formulierungen, mit denen du deine Zinsen souverän geltend machst.

Was sind Verzugszinsen?

Verzugszinsen sind der finanzielle Ausgleich dafür, dass die vereinbarte Zahlungsfrist vom Kunden überschritten wird. Sie fallen ab Eintritt des Verzugs auf den offenen Rechnungsbetrag an, bis zur tatsächlichen Zahlung. Rechtliche Grundlage sind die allgemeinen Verzugsregeln des BGB (u. a. § 286, § 288).

Wichtig:

  • Bei Verbrauchern (B2C) beträgt der Aufschlag zum Basiszinssatz +5 Prozentpunkte.
  • Bei Geschäftskunden (B2B) beträgt der Aufschlag +9 Prozentpunkte.
  • Zusätzlich kannst du bei B2B eine Verzugspauschale von 40 € verlangen (separat zu den Zinsen).

Ab wann darfst du Verzugszinsen berechnen?

Du darfst Zinsen verlangen, wenn Verzug eingetreten ist. Das ist der Fall, wenn:

  1. die Forderung fällig ist und
  2. der Schuldner nicht fristgerecht zahlt.

Typische Auslöser:

  • Das vereinbarte Zahlungsziel (z. B. 14 Tage) ist abgelaufen.
  • Wenn kein Zahlungsziel vereinbart wurde: 30 Tage nach Zugang der Rechnung (bei Verbrauchern nur mit entsprechendem Hinweis auf der Rechnung. Ansonsten ist einen Mahnung notwendig und der Zahlungsverzug beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Mahnung zugestellt wurde).
  • Der Schuldner lehnt die Zahlung ausdrücklich ab. Dann beginnt der Verzug sofort.

Zählweise: Der Verzug startet am Tag nach der Fälligkeit und endet am Tag vor der Zahlung (tagesgenaue Zählung).

Wie setzt sich der Verzugszinssatz zusammen?

Der jährliche Verzugszinssatz besteht aus:

  • dem Basiszinssatz (wird halbjährlich angepasst: gültig ab 1. Januar und 1. Juli)
  • plus Aufschlag: +5 Prozentpunkte (B2C) oder +9 Prozentpunkte (B2B)

Beispiel: Basiszinssatz 3,12 %

  • B2C-Verzugszinssatz = 8,12 % p. a.
  • B2B-Verzugszinssatz = 12,12 % p. a.

Du arbeitest immer mit dem für den Verzugszeitraum gültigen Basiszinssatz. Wechselt der Basiszinssatz während des Verzugs (Stichtage 1.1. / 1.7.), teilst du den Zeitraum in Abschnitte.

Die Berechnungsformel

Formel:
Verzugszinsen = (Rechnungsbetrag × Verzugszinssatz × Verzugstage) ÷ 365

  • Rechnungsbetrag: der noch offene Netto- oder Bruttobetrag. Maßgeblich ist das, was vertraglich geschuldet ist.
  • Verzugszinssatz: Basiszinssatz + Aufschlag (B2B/B2C).
  • Verzugstage: tagesgenau zählen (ohne Zahlungstag).

Beispielrechnung (B2B):

  • Offener Betrag: 1.250,00 €
  • Verzugszinssatz: 12,12 % p. a.
  • Verzugstage: 37
    → Verzugszinsen = 1.250,00 × 0,1212 × 37 ÷ 365 = 15,40 € (gerundet)

Teilzahlungen: Ab der Teilzahlung berechnest du Zinsen nur noch auf den Restbetrag.

So forderst du Verzugszinsen professionell ein

Sobald du den Zinsbetrag ermittelt hast, geht es darum, ihn korrekt und überzeugend geltend zu machen. Wichtig ist, dass du klar, sachlich und nachvollziehbar bleibst. So vermeidest du unnötige Diskussionen und zeigst, dass du deine Rechte kennst.

  1. Freundliche Zahlungserinnerung: Weist knapp auf den Zahlungsverzug hin und kündigt die Verzugszinsen an.
  2. Mahnung (falls nötig): Nenne Betrag, Zinssatz, Zeitraum, Rechtsgrundlage und setze eine kurze Nachfrist (z. B. 7 Tage).
  3. B2B-Verzugspauschale (40 €): separat aufführen.
  4. Konsequent bleiben: Nach Fristablauf z. B. Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren prüfen.

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Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Auch bei der Verzugszinsen-Berechnung schleichen sich schnell Fehler ein. Manche führen zu unnötigen Rückfragen, andere machen deine Forderung im schlimmsten Fall angreifbar. Mit dieser Liste gehst du auf Nummer sicher.

  • Falscher Zinssatz: Achte auf B2B (+ 9 PP) vs. B2C (+ 5 PP) und den aktuellen Basiszinssatz.
  • Falsch gezählte Tage: Verzug beginnt am Tag nach der Fälligkeit; Zahlungstag zählt nicht mit.
  • Wechsel des Basiszinssatzes ignoriert: Bei Spannen über 1.1. oder 1.7. in Zeiträume splitten.
  • Pauschale bei B2B vergessen: Die 40-€-Pauschale kommt zusätzlich zu den Zinsen.
  • Teilzahlungen nicht berücksichtigt: Ab Teilzahlung nur noch den Rest verzinsen.
  • Keine klare Kommunikation: Immer Zinssatz, Zeitraum und Grundlage nennen.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Basiszinssatz immer gleich?

Nein. Er wird halbjährlich festgelegt (ab 1. Januar und 1. Juli). Prüfe den für deinen Zeitraum gültigen Wert.

Kann ich bei Skonto trotzdem Verzugszinsen verlangen?

Ja. Verzug hängt von Fälligkeit und Zahlungsziel ab. Wird das Ziel überschritten, fallen Zinsen an, unabhängig von Skonto.

Wie gehe ich mit Teilzahlungen um?

Du berechnest die Zinsen bis zum Tag der Teilzahlung auf den vollen Betrag, danach auf den Restbetrag.

Darf ich bei Ratenzahlungsvereinbarungen Zinsen fordern?

Ja, wenn der Schuldner mit einer Rate in Verzug gerät. Verzugszinsen fallen auf die überfällige Rate an (vertragliche Regelungen beachten).