Kostenlose Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer

Auch Kleinunternehmer müssen ordnungsgemäße Rechnungen schreiben – ganz egal, ob es sich um eine einmalige Dienstleistung oder eine regelmäßige Lieferung handelt. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Pflichtangaben wie bei anderen Unternehmern.

Der Unterschied: Kleinunternehmer dürfen auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, da sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Stattdessen müssen sie auf den Kleinunternehmerstatus hinweisen. Wer hier sauber arbeitet, schafft Klarheit für seine Kunden und bleibt auf der sicheren Seite beim Finanzamt.

Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, hat es bei der Rechnungserstellung etwas einfacher als umsatzsteuerpflichtige Unternehmen.

E-Rechnungspflicht ab 2025 beachten: Rechnungsvorlagen reichen nicht mehr aus!

PDF- oder Word-Rechnungen erfüllen ab dem 01.01.2025 nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen für B2B-Geschäfte in Deutschland. 

Unternehmen und Selbstständige sind dann verpflichtet, E-Rechnungen verarbeiten zu können.


Mit easybill erstellst du schnell und mit wenigen Klicks rechtskonforme E-Rechnungen und sparst künftig viel Zeit!
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Kostenlose Rechnungsvorlage Download

Achtung: Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass Geschäftsdokumente, die in Word oder Excel erstellt werden, nicht GoBD konform sind.

.docx (Word 2010) | .xlsx (Excel 2010) |  .pdf (Adobe Reader) |  .zip (Alle Formate)

Gesetzlich vorgeschriebene Formulierung auf der Rechnung

Eine gängige und rechtlich sichere Formulierung auf Rechnungen lautet zum Beispiel:

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Diese Angabe ist verpflichtend, damit für den Rechnungsempfänger klar ist, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Fehlt dieser Hinweis, kann das zu Rückfragen vom Finanzamt oder zur nachträglichen Steuerforderung führen.

Wann gilt man als Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer ist, wer im vergangenen Kalenderjahr einen Umsatz von höchstens 25.000 Euro erzielt hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 Euro umsetzt. Die Umsatzgrenzen beziehen sich auf den Nettoumsatz, also ohne Umsatzsteuer.

Wichtig: Der Kleinunternehmerstatus ist freiwillig, muss aber aktiv beim Finanzamt beantragt bzw. erklärt werden. Wer darauf verzichtet, ist automatisch umsatzsteuerpflichtig. Ein Wechsel in die Regelbesteuerung ist frühestens nach fünf Jahren wieder möglich.

Weitere Mustervorlagen

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Worauf musst du beim Rechnung schreiben achten, wenn du als Kleinunternehmer startest?

easybill ist geeignet für sämtliche EU-Länder sowie für die Schweiz!

Gute Gründe für die Nutzung von easybill

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Sicher kein Ärger mit dem Finanzamt

Eine Rechnung von easybill erfüllt immer die formalen Voraussetzungen des Finanzamts. Wichtige Bestandteile werden eigenständig hinzugefügt. Insbesondere werden deine Rechnungsnummern automatisch vergeben. Du ersparst dadurch dir und deinen Kunden Stress, Ärger und Zeit. Gesetzesänderungen werden stets automatisch und kostenlos eingepflegt.

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Rechenfehler sind ausgeschlossen

Unser Rechnungsprogramm berechnet selbstverständlich vollkommen automatisch deinen Rechnungsbetrag. Auch können Rabatte, Skonti oder vorherige Abschlagsrechnungen komfortabel bei der Erstellung deiner Rechnung berücksichtigt werden. Rechenfehler in Word- oder Exceldokumenten gehören damit der Vergangenheit an.

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Nie wieder Datenverluste

Mit easybill ist der Zugriff auf deine Rechnung, alle weiteren Dokumente sowie Kundendaten zu jeder Zeit und an jedem Ort gewährleistet. Es wird lediglich ein Rechner mit einem Internetanschluss benötigt. Auch bei einem Rechnerabsturz oder einem anderem Computerproblem bleiben deine Daten vollständig erhalten. Wir sichern deine Daten sekündlich für dich!

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Der Weg zur Post entfällt

Wenn du eine herkömmliche Rechnungsvorlage oder Angebotsvorlage verwendest, bleibt dir der Weg zur Post nicht erspart. easybill übernimmt diesen Schritt jedoch für dich! Du kannst sämtliche Dokumente wahlweise per Post, per Fax oder mit und ohne digitaler Signatur per E-Mail versenden lassen. Und dies zu unschlagbar günstigen Preisen!

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Steuerberatungskosten sparen

Die mit easybill erstellte Rechnung und Gutschrift können im Gegensatz zur Rechnungsvorlage mit nur wenigen Klicks direkt an deinen Steuerberater übergeben werden. Dieser kann deine Daten einfach in kurzer Zeit importieren. Durch diese Vereinfachung lassen sich Kosten für die Erstellung der Buchführung nachhaltig reduzieren.

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Kundendaten einfach verwalten

Sämtliche Kundendaten bleiben zeitlich unbegrenzt gespeichert. Während du bei der Verwendung von einer Rechnungsvorlage und Angebotsvorlage meist ein altes Dokument öffnen und neu abspeichern musst, um an die Anschrift des Kunden zu gelangen, erfolgt dies bei easybill nach einem komfortablen Datenbanksystem. Kundendaten bleiben so stets aktuell und können in Sekunden in neue Dokumente übernommen werden.

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