B2B aufgepasst! Die E-Rechnung ab 2025

Headerbilder für Blog zur E-Rechnungseinführung ab 2025

Es ist bereits in aller Munde, aber falls es doch bislang an Ihnen vorbeigegangen sein sollte, informieren auch wir gerne noch einmal auf diesem Weg. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Vorschlag auf den Weg gebracht, dass zum 1.01.2025 die E-Rechnung zur Pflicht im B2B-Bereich werden soll.

Damit ist es zwar noch keine beschlossene Sache und das Datum ist nicht fix, sicher ist jedoch dass die E-Rechnung in den nächsten Jahren kommen wird.

Was bedeutet E-Rechnung überhaupt?

Wie ist es zu diesem Vorschlag gekommen? Um den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke in Deutschland größtenteils zu schließen, bzw. eine noch größer werdende Lücke zu vermeiden, soll die E-Rechnung kommen. In einigen Bundesländern Deutschlands gibt es diese Pflicht bereits, wenn man Dienstleistungen an Institutionen oder Behörden in Rechnung stellen muss.

Dies erfolgt bislang über das elektronische Format der XRechnung, bzw. dem ZUGFeRD Format. Die Rechnung wird also nicht mehr in Papierform oder sogar als PDF Dokument zur Verfügung gestellt, sondern als eine maschinen-lesbare XML-Datei, eingebettet in ein lesbares PDF-Dokument.

Ist E-Rechnung und PDF denn das Gleiche?

Die Antwort lautet definitiv nein! Nur, weil Sie Ihre Rechnungen ggf. als PDF Dokumente erstellen und online bereitstellen oder per E-Mail versenden, bedeutet dies nicht, dass Sie somit eine E-Rechnung ausstellen.

Wie bereits erwähnt, muss die E-Rechnung maschinenlesbar sein. Hier reicht also keine einfache PDF-Datei. Sollten Sie hierauf spekulieren, schauen Sie sich am besten zeitnah noch nach einer weiteren Lösung um.

Vorbereitung ist das A&O

Als Unternehmer werden Sie jetzt schon darauf hingewiesen, sich auf diese Umstellung vorzubereiten. Wie sollten Sie dies tun? In dem Sie intern schon einmal besprechen, welches Know how notwendig ist, wer zuständig sein sollte und was alles zu tun ist, um die E-Rechnung so einfach wie möglich im Unternehmen umzusetzen. Denn zukünftig ist dann nicht mehr nur der Bereich der Behörden betroffen, sondern jede Rechnungsstellung im B2B-Sektor.

Die Vorteile der E-Rechnung

Natürlich bedeutet die Umstellung auf die E-Rechnung erst einmal Veränderung. Veränderung kommt nicht immer positiv an, jedoch sollte man gerade die E-Rechnung langfristig betrachten. Vor allem kleine Betriebe oder Kleinunternehmer, die nun ebenfalls umstellen müssen, haben bis dato jedoch oftmals hohe Kosten gehabt, wenn es um Porto, Papier, Drucker und weitere Kosten ging.

Diese Kosten entfallen nun langfristig, wenn die E-Rechnung kein digital übertragen wird. Prüfen Sie jedoch, wenn Sie sich nun einmal für eine Software entscheiden, ob diese auch langfristig die erforderlichen Formate anbietet. Wechselkosten für Ihre Software sollten Sie sich sparen.

Die Vermeidung von Steuerlücken sollte im allgemeinen Interesse eines jeden Unternehmers ebenfalls ein wichtiger Aspekt sein. Durch die E-Rechnung und einer später folgenden zentralen Meldestelle aller Umsätze und Rechnungen wird gewährleistet, dass wirklich jeder Umsatz auch steuerlich dort ankommt, wo die Steuer nun einmal hingehört.

easybill unterstützt ZUGFeRD und XRechnung

easybill unterstützt bereits die vorgegebenen Formate der XRechnung. Aktive easybill-Nutzer können also vorerst entspannt bleiben. Wer sich allerdings bisher noch nicht mit dem elektronischen Format der E-Rechnung auseinander gesetzt hat, kann dies nun gerne umgehend tun.

Screenshot aus easybill zeigt die DOkumentenübersicht und das Untermenü zur Auswahl des E-Rechnungsformats

Im easybill Hilfe-Center finden Sie wie immer eine umfangreiche Anleitung zum ZUGFeRD, bzw. XRechnungsformat: Rechnungen im ZUGFeRD Format (XRechnung)

Sollten dennoch Fragen aufkommen, steht Ihnen unser Supportteam jederzeit gerne zur Verfügung.

Schauen Sie zusätzlich gerne unser neustes Video auf easybillTV.


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