Handwerker Rechnung: Lohnkosten und Materialkosten getrennt ausweisen

Lohnkosten und Materialkosten getrennt ausweisen. „Handwerker Rechnung“ – haben Sie hiervon schon einmal gehört? Unternehmer und andere Erbringer von haushaltsnahen Dienstleistungen können Lohnkosten und Materialkosten getrennt ausweisen auf der Rechnung. Aber was genau ist hierfür der Grund? Rechnungsempfänger können diese Ausgaben gemäß dem „Handwerkerbonus“ nach Paragraf 35 a II EStG von der Steuer absetzen. Betroffen sind hier jedoch nur die Lohnkosten, nicht aber die Materialkosten.

Das Finanzamt gibt sehr genaue Vorgaben damit Handwerker Rechnungen steuerlich geltend gemacht werden können. Wenn die Rechnung beispielsweise eines Handwerkers keine Aufschlüsselung der Arbeitsleistung enthält, wird diese in der Regel nicht anerkannt. In anderen Worten: Präsentiert ein Kunde dem Finanzamt eine Pauschalrechnung, aus der die abgerechnete Arbeitsleistung nicht hervorgeht, gibt es keine Steueranrechnung. Aber wie muss eine Handwerkerrechnung aussehen?

Muster einer Handwerker Rechnung ohne Ausweisung des Lohnkostenanteils

Muster einer Rechnung ohne Ausweisung des Lohnkostenanteils

Das Finanzamt weist diese Handwerker Rechnung unter Umständen zurück. Eine Steueranrechnung für den Kunden kann verweigert werden. Auf der Rechnung ist nicht erkennbar wie hoch die steuerbegünstigte Handwerkerleistung und die nicht abzugsberechtigten Materialkosten ausfallen. Die Folge ist, dass der Kunde nach einer neuen detaillierten Rechnung oder einer Rechnungskorrektur verlangt, damit er seinen Anspruch geltend machen kann. Das wiederum ist mit einem erhöhten Arbeitsaufwand für die Buchhaltung verbunden.

Vermeiden Sie einen doppelten Arbeitsaufwand, indem Sie gleich aufgeschlüsselte Rechnungen erstellen. Das folgende Beispiel zeigt einen solchen Rechnungsentwurf.

Muster einer Handwerker Rechnung mit Ausweisung des Lohnkostenanteils (§35 a II EStG)

Muster einer Rechnung mit Ausweisung des Lohnkostenanteils

Das nicht abzugsberechtigte Material bzw. die Artikel sind hier klar dargestellt. Die Arbeitszeit der jeweiligen Tätigkeit ist separat ausgewiesen, somit ist auch für das Finanzamt der anrechenbare Anteil der Rechnung sofort einsehbar. Ein zusätzlicher Hinweis unter dem Rechnungsbetrag führt exakt den Anteil der Lohnkosten auf.

Sie benötigen eine Muster Vorlage einer Handwerkerrechnung, die Sie auch in Ihrem Unternehmen verwenden können?Unser Supportteam unterstützt Sie gerne bei der Einrichtung. Wie Sie die neue Funktion im Detail nutzen, lesen Sie anschließend in unserem Hilfecenter: Lohn- und Materialkosten getrennt ausweisen

Bei Fragen zu dieser Funktion wenden Sie sich gerne an unser Support-Team.