2026 kommen im Onlinehandel einige neue Regeln hinzu. Viele davon betreffen nicht nur rechtliche Details, sondern ganz konkrete Abläufe im Shop: Bestellungen, Rückgaben, Produktinformationen, Versand, Zahlungsarten und Rechnungen.
Wichtig ist dabei vor allem eins: Die neuen Vorgaben lassen sich nicht einfach „nebenbei“ erledigen. Sie greifen direkt in bestehende Prozesse ein. Wer frühzeitig prüft, wo Anpassungen nötig sind, vermeidet später unnötigen Aufwand im Tagesgeschäft.
In diesem Beitrag findest du einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und was sie für dich als Händler in der Praxis bedeuten.
Widerrufsbutton: Widerruf wird zur Shop-Funktion
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Onlinehändler einen digitalen Widerrufsbutton anbieten. Kunden müssen ihre Bestellung direkt im Shop widerrufen können – klar erkennbar und ohne Umwege.
Ein Hinweis auf ein Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse reicht dann nicht mehr aus. Der Widerruf muss:
- aktiv über den Shop ausgelöst werden
- eindeutig einer Bestellung zugeordnet sein
- intern korrekt weiterverarbeitet werden
Betroffen sind alle Händler, die an Verbraucher verkaufen und bei denen ein Widerrufsrecht besteht. Auch Mischmodelle aus B2B und B2C fallen darunter.
Für den Alltag heißt das: Der Widerruf braucht einen festen Platz im Shop und klare Abläufe im Hintergrund. Wird das sauber umgesetzt, lassen sich Rückfragen und manuelle Klärungen deutlich reduzieren.
EU-Verpackungsverordnung: Mehr Anforderungen an Versand und Einkauf
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie macht Verpackung zu einem Thema, das nicht mehr nur Logistik betrifft. Künftig spielen unter anderem Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und Verpackungsdesign eine größere Rolle. Dafür werden belastbare Daten benötigt.
Wichtig für Händler:
- Wer Verpackungen nutzt, gilt oft als Inverkehrbringer
- Die Verantwortung bleibt häufig beim Händler, auch bei Fulfillment-Partnern
- Die Pflichten lassen sich nicht einfach auslagern
Im Alltag wird es daher wichtiger, verwendete Verpackungen systematisch zu erfassen und mit Lieferanten und Dienstleistern abzustimmen. Eine saubere Dokumentation spart später Zeit bei Nachweisen und Meldungen.
ElektroG4: Rücknahme von Altgeräten neu geregelt
Mit der ElektroG-Novelle („ElektroG4“) gelten ab 1. Januar 2026 neue Pflichten für Händler, die Elektro- oder Elektronikgeräte verkaufen. Einzelne Regelungen folgen bis 1. Juli 2026. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Altgeräte künftig auch dann zurückgenommen werden, wenn der Kunde kein neues Gerät kauft. Das betrifft viele Produkte, die ihre Funktion nur mit Strom erfüllen.
Für Händler bedeutet das:
- verständliche Informationen im Shop
- klare Rücknahmeprozesse im Kundenservice
- abgestimmte Lösungen für Entsorgung und Recycling
Die Verantwortung liegt weiterhin beim Verkäufer. Rücknahme sollte deshalb als fester Prozess eingeplant werden und nicht als Ausnahmefall.
Recht auf Reparatur: Produktinformationen werden wichtiger
Bis spätestens 31. Juli 2026 setzen die EU-Staaten neue Regeln zum „Recht auf Reparatur“ um. Ziel ist es, Reparaturen zu erleichtern und transparenter zu machen. Auch wenn sich viele Pflichten an Hersteller richten, sind Händler dafür verantwortlich, die Informationen korrekt weiterzugeben. Dazu gehören Angaben zur Reparierbarkeit, zu Ersatzteilen und zu bestehenden Reparaturoptionen.
Diese Informationen sollten gut auffindbar sein, zum Beispiel auf Produktseiten oder in FAQs. Unklare oder fehlende Angaben führen schnell zu Rückfragen im Support und können rechtliche Risiken mit sich bringen.
EmpCo-Richtlinie: Umweltwerbung unter genauerer Prüfung
Ab Herbst 2026 gelten strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie konkret und belegbar sind.
Das betrifft nicht nur Produktbeschreibungen, sondern auch:
- Kategorien
- Werbebanner
- Newsletter
- Social-Media-Beiträge
Für Händler heißt das: Marketingaussagen sollten mit den tatsächlichen Produkteigenschaften übereinstimmen und nachvollziehbar belegt sein. Pauschale Aussagen können sonst schnell zum Risiko werden.
Neue Produkthaftung: Auch Software und digitale Funktionen betroffen
Mit der neuen EU-Produkthaftung wird der Produktbegriff erweitert. Künftig zählen auch Software, digitale Funktionen und KI-basierte Komponenten dazu.
Für Händler ist vor allem wichtig, wie Produkte beschrieben werden. Leistungsversprechen und Funktionsbeschreibungen beeinflussen, welche Erwartungen rechtlich gelten. Unklare oder zu weitgehende Aussagen können im Schadensfall problematisch werden.
Klare, realistische Produktbeschreibungen und sauber formulierte AGB helfen, Risiken zu begrenzen.
BNPL und Ratenkauf: Zahlungsarten werden reguliert
Ab dem 20. November 2026 gilt eine neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Viele Buy-now-pay-later-Modelle und Ratenkäufe werden dann rechtlich als Verbraucherkredit eingestuft.
Damit entstehen zusätzliche Informations- und Dokumentationspflichten. Diese betreffen vor allem die Anbieter, aber auch Händler bei der Einbindung im Checkout.
Zahlungsarten sind damit nicht mehr nur eine Frage der Conversion, sondern auch ein rechtliches Thema, das sauber umgesetzt werden muss.
Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze
Ab 2026 entfällt die Zollfreigrenze von 150 Euro für Warenimporte aus Nicht-EU-Ländern. Jede Sendung wird künftig zoll- und abgabenpflichtig. Ab dem 1. Juli 2026 ist für Kleinsendungen unter 150 Euro eine pauschale Importabgabe von rund 3 Euro pro Paket vorgesehen.
Das betrifft auch EU-Händler, die per Dropshipping aus Drittstaaten liefern. Importmodelle sollten daher neu bewertet werden, insbesondere mit Blick auf Preise, Margen und Lieferzeiten.
EU-Steuern: Produktspezifische Änderungen beachten
Zum Jahreswechsel 2026 ändern mehrere EU-Länder ihre Mehrwertsteuersätze für bestimmte Produktgruppen.
Beispiele:
- Litauen senkt die MwSt. auf Bücher und E-Books
- Österreich führt einen Nullsteuersatz für bestimmte Hygieneprodukte ein
- In der Slowakei steigt der Steuersatz für bestimmte Lebensmittel
Für easybill-Nutzer gilt: Allgemeine Steuersatzänderungen werden meist automatisch berücksichtigt. Produktspezifische Sondersteuersätze müssen jedoch aktiv gepflegt werden, um fehlerhafte Rechnungen zu vermeiden.
Auslandslager und E-Rechnung
Einige EU-Länder verschärfen ab 2026 ihre Anforderungen, wenn Händler Lager im Ausland nutzen.
Dazu gehören unter anderem:
- zusätzliche Nachweispflichten in Italien
- verpflichtende E-Rechnungen im kroatischen B2B-Bereich
- neue Reporting-Pflichten in Bulgarien
Wer ausschließlich aus Deutschland versendet, ist in der Regel nicht betroffen. Bei Auslandslagern sollten die lokalen Pflichten frühzeitig geprüft und mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Fazit: 2026 gut vorbereiten statt nachbessern
Die Änderungen für 2026 bedeuten nicht, dass bestehende Shops komplett umgebaut werden müssen. Aber sie erfordern saubere Prozesse, verlässliche Daten und klare Zuständigkeiten. Wer rechtzeitig prüft, wo Anpassungen nötig sind, spart später Zeit, vermeidet Fehler und bleibt handlungsfähig, auch dann, wenn mehrere Themen gleichzeitig greifen.





