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Verzugszinsen berechnen

Verzugszinsen berechnen


Zahlt dein Kunde nicht, darfst du ab dem Tag nach der Fälligkeit Verzugszinsen berechnen. Der Satz ergibt sich aus dem Basiszinssatz plus Aufschlag: fünf Prozentpunkte bei Privatkunden, neun Prozentpunkte bei Geschäftskunden (§ 288 BGB). Bei Geschäftskunden kommt eine Verzugspauschale von 40 Euro dazu. Gerechnet wird tagesgenau auf den offenen Bruttobetrag. Der Rechner unten gibt dir den Betrag in wenigen Sekunden, danach folgen Formel, Rechenbeispiel und ein Textbaustein für deine Mahnung.

Verzugszinsen Rechner

Im Verzugszinsen-Rechner gibst du den Forderungsbetrag, den Beginn des Verzugs sowie das tatsächliche Zahlungsdatum ein. Außerdem wählst du die Forderungsart (B2C oder B2B), da hiervon der gesetzliche Aufschlag auf den Basiszinssatz abhängt. Der Basiszinssatz wird automatisch hinterlegt.

Brutto in EUR (Komma oder Punkt möglich)

Aufschlüsselung nach Zeitabschnitten

Methode: kalendergenau pro Jahr (365/366), Endtag exklusive.

Was sind Verzugszinsen?

Verzugszinsen sind der finanzielle Ausgleich dafür, dass die vereinbarte Zahlungsfrist vom Kunden überschritten wird. Sie fallen ab Eintritt des Verzugs auf den offenen Rechnungsbetrag an, bis zur tatsächlichen Zahlung. Rechtliche Grundlage sind die allgemeinen Verzugsregeln des BGB (u. a. § 286, § 288).

Wichtig:

  • Bei Verbrauchern (B2C) beträgt der Aufschlag zum Basiszinssatz +5 Prozentpunkte.
  • Bei Geschäftskunden (B2B) beträgt der Aufschlag +9 Prozentpunkte.
  • Zusätzlich kannst du bei B2B eine Verzugspauschale von 40 € verlangen (separat zu den Zinsen).

Ab wann Zahlungsverzug beginnt

Verzugszinsen laufen erst, wenn dein Kunde im Verzug ist. Zwei Dinge müssen dafür zusammenkommen: Die Forderung ist fällig, und dein Kunde zahlt trotzdem nicht.

Drei Wege führen in den Verzug, und bei zwei davon brauchst du keine Mahnung.

Kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel. Steht auf der Rechnung ein konkretes Datum, etwa „zahlbar bis 15.10.2026″, beginnt der Verzug am Tag danach von selbst (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Die 30-Tage-Regel. Ohne vereinbartes Zahlungsziel tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Privatkunden gilt das nur, wenn du in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist. Fehlt der Hinweis, musst du einmal mahnen und der Zahlungsverzug beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Mahnung zugestellt wurde.

Ausdrückliche Zahlungsverweigerung. Erklärt dein Kunde ernsthaft und endgültig, dass er nicht zahlt, beginnt der Verzug sofort (§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Zählweise: Der Verzug startet am Tag nach der Fälligkeit und endet am Tag vor der Zahlung (tagesgenaue Zählung). Welche Sonderfälle es beim Verzugsbeginn noch gibt, erfährst du im Beitrag zu Mahngebühren und Zahlungsverzug.

Wie setzt sich der Verzugszinssatz zusammen?

Der jährliche Verzugszinssatz besteht aus:

  • dem Basiszinssatz (wird halbjährlich angepasst: gültig ab 1. Januar und 1. Juli)
  • plus Aufschlag: +5 Prozentpunkte (Verbrauchergeschäft, B2C) oder +9 Prozentpunkte (Handelsgeschäft, B2B)

Hinweis: „Prozentpunkte (PP)“ bedeutet, dass der Wert einfach zum Basiszinssatz addiert wird.

Beispiel: Basiszinssatz 3,12 %

  • B2C-Verzugszinssatz = 8,12 % p. a.
  • B2B-Verzugszinssatz = 12,12 % p. a.

Du arbeitest immer mit dem für den Verzugszeitraum gültigen Basiszinssatz. Wechselt der Basiszinssatz während des Verzugs (Stichtage 1.1. / 1.7.), teilst du den Zeitraum in Abschnitte.

Formel für Zinsen bei Zahlungsverzug

Formel:
Verzugszinsen = (Rechnungsbetrag × Verzugszinssatz × Verzugstage) ÷ 365

  • Rechnungsbetrag: der noch offene Netto- oder Bruttobetrag. Maßgeblich ist das, was vertraglich geschuldet ist.
  • Verzugszinssatz: Basiszinssatz + Aufschlag (B2B/B2C).
  • Verzugstage: tagesgenau zählen (ohne Zahlungstag).

Beispielrechnung (B2B):

  • Offener Betrag: 1.250,00 €
  • Verzugszinssatz: 12,12 % p. a.
  • Verzugstage: 37
    → Verzugszinsen = 1.250,00 × 0,1212 × 37 ÷ 365 = 15,40 € (gerundet)

Teilzahlungen: Ab der Teilzahlung berechnest du Zinsen nur noch auf den Restbetrag.

Die Verzugspauschale von 40 Euro

Ist dein Kunde ein Unternehmen, steht dir neben den Zinsen eine Pauschale von 40 Euro zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Du musst dafür keinen konkreten Aufwand nachweisen, die Pauschale entsteht allein durch den Verzug. Das gilt auch, wenn nur eine Abschlagszahlung oder eine einzelne Rate offen ist.

Zwei Einschränkungen gibt es dabei:

  • Gegenüber Privatkunden gibt es die Pauschale nicht. Der Anspruch greift nur, wenn dein Schuldner kein Verbraucher ist.
  • Beauftragst du später ein Inkassobüro oder einen Anwalt, wird die Pauschale auf diese Kosten angerechnet, soweit es um Kosten der Rechtsverfolgung geht. Doppelt kassieren funktioniert also nicht.

In der Mahnung führst du die 40 Euro getrennt von den Zinsen auf. Welche weiteren Kosten du auf den Schuldner umlegen darfst und welche nicht, steht im Beitrag zu Mahngebühren.

So forderst du Verzugszinsen professionell ein

Sobald du den Zinsbetrag ermittelt hast, geht es darum, ihn korrekt und überzeugend geltend zu machen. Wichtig ist, dass du klar, sachlich und nachvollziehbar bleibst. So vermeidest du unnötige Diskussionen und zeigst, dass du deine Rechte kennst.

  1. Freundliche Zahlungserinnerung: Weist knapp auf den Zahlungsverzug hin und kündigt die Verzugszinsen an.
  2. Mahnung (falls nötig): Nenne Betrag, Zinssatz, Zeitraum, Rechtsgrundlage und setze eine kurze Nachfrist (z. B. 7 Tage).
  3. B2B-Verzugspauschale (40 €): separat aufführen.
  4. Konsequent bleiben und ggf. Inkasso beauftragen: Nach Fristablauf z. B. Inkasso oder gerichtliches Mahnverfahren prüfen.

Zinsen auf eine titulierte Forderung

Landet die Forderung vor Gericht, ändert sich die Zinslage an zwei Stellen.

  • Ab Rechtshängigkeit. Sobald die Klage zugestellt ist, ist die Geldschuld zu verzinsen, selbst wenn dein Kunde nie im Verzug war (§ 291 BGB). Beim Satz verweist die Vorschrift auf § 288, es bleibt also bei fünf oder neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
  • Nach dem Urteil. Die Hauptforderung wird weiter verzinst, bis gezahlt ist. Die aufgelaufenen Zinsen selbst werden dabei nicht erneut verzinst, Zinseszinsen sind ausgeschlossen (§ 289 Satz 1 BGB, über § 291 anwendbar).

Ein rechtskräftig festgestellter Anspruch verjährt erst in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Ein Titel gibt dir also sehr lange Zeit, die Forderung samt Zinsen zu vollstrecken. Die dreijährige Regelverjährung, die du von unbezahlten Rechnungen kennst, spielt danach keine Rolle mehr.

Mahnung mit Zinsen als Freiberufler

Für den Zinssatz zählt nicht, was du selbst bist, sondern wer deine Rechnung bezahlt. Als Freiberufler bist du Unternehmer. Schreibst du an ein Unternehmen, gilt der Satz mit neun Prozentpunkten. Schreibst du an eine Privatperson, sind es fünf. Wer beide Kundengruppen bedient, prüft das pro Rechnung.

Für die Mahnung selbst brauchst du vier Angaben: den offenen Betrag, den Zinssatz, den Zeitraum und die Rechtsgrundlage. Damit ist die Forderung nachvollziehbar und schwer angreifbar.

Textbaustein für die Zinszeile

Die Rechnung [Nummer] vom [Rechnungsdatum] über [Betrag] Euro ist seit dem [Fälligkeit] offen. Bitte den Betrag bis zum [Frist] überweisen. Ab dem [Verzugsbeginn] fallen Verzugszinsen von [Zinssatz] Prozent pro Jahr auf den offenen Bruttobetrag an (§ 288 BGB), bis heute sind das [Zinsbetrag] Euro.

Bei Geschäftskunden kommt die Verzugspauschale von 40 Euro hinzu. Der Baustein ist ohne direkte Anrede formuliert, damit er in deine gewohnte Kundenkommunikation passt.

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Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Auch bei der Verzugszinsen-Berechnung schleichen sich schnell Fehler ein. Manche führen zu unnötigen Rückfragen, andere machen deine Forderung im schlimmsten Fall angreifbar. Mit dieser Liste gehst du auf Nummer sicher.

  • Falscher Zinssatz: Achte auf B2B (+ 9 PP) vs. B2C (+ 5 PP) und den aktuellen Basiszinssatz.
  • Falsch gezählte Tage: Verzug beginnt am Tag nach der Fälligkeit; Zahlungstag zählt nicht mit.
  • Wechsel des Basiszinssatzes ignoriert: Bei Spannen über 1.1. oder 1.7. in Zeiträume splitten.
  • Pauschale bei B2B vergessen: Die 40-€-Pauschale kommt zusätzlich zu den Zinsen.
  • Teilzahlungen nicht berücksichtigt: Ab Teilzahlung nur noch den Rest verzinsen.
  • Keine klare Kommunikation: Immer Zinssatz, Zeitraum und Grundlage nennen.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Er wird halbjährlich festgelegt (ab 1. Januar und 1. Juli). Prüfe den für deinen Zeitraum gültigen Wert.

Ja. Verzug hängt von Fälligkeit und Zahlungsziel ab. Wird das Ziel überschritten, fallen Zinsen an, unabhängig von Skonto.

Du berechnest die Zinsen bis zum Tag der Teilzahlung auf denvollen Betrag, danach auf den Restbetrag.

Ja, wenn der Schuldner mit einer Rate in Verzug gerät. Verzugszinsen fallen auf die überfällige Rate an (vertragliche Regelungen beachten).

Nein. Die Sätze aus § 288 BGB und der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gelten für Forderungen nach deutschem Recht. Österreich hat eigene Regeln mit eigenem Referenzzinssatz und eigenen Aufschlägen. Rechnest du gegenüber einem österreichischen Kunden ab, kläre zuerst, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. Der Rechner in diesem Beitrag ist auf deutsches Recht ausgelegt.

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