Kostenlose Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer
Auch Kleinunternehmer müssen ordnungsgemäße Rechnungen schreiben – ganz egal, ob es sich um eine einmalige Dienstleistung oder eine regelmäßige Lieferung handelt. Dabei gelten grundsätzlich die gleichen Pflichtangaben wie bei anderen Unternehmern.
Der Unterschied: Kleinunternehmer dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, da sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Stattdessen müssen sie auf den Kleinunternehmerstatus hinweisen. Wer hier sauber arbeitet, schafft Klarheit für seine Kunden und bleibt auf der sicheren Seite beim Finanzamt.
Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, hat es bei der Rechnungserstellung etwas einfacher als umsatzsteuerpflichtige Unternehmen.
TIPP: Achten Sie darauf, eine professionelle Rechnungssoftware zu nutzen, da seit 2025 die gesetzliche Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen auch für Kleingewerbe gilt. Easybill bietet diese Option an und ist jederzeit rechtskonform.
Kostenlose Rechnungsvorlage Download
Achtung: Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Geschäftsdokumente, die in Word oder Excel erstellt werden, nicht GoBD konform sind.
.docx (Word 2010) | .xlsx (Excel 2010) | .pdf (Adobe Reader) | .zip (Alle Formate)
Gesetzlich vorgeschriebene Formulierung auf der Rechnung
Eine gängige und rechtlich sichere Formulierung auf Rechnungen lautet zum Beispiel:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Diese Angabe ist verpflichtend, damit für den Rechnungsempfänger klar ist, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Fehlt dieser Hinweis, kann das zu Rückfragen vom Finanzamt oder zur nachträglichen Steuerforderung führen.
Wann gilt man als Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer ist, wer im vergangenen Kalenderjahr einen Umsatz von höchstens 25.000 Euro erzielt hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 Euro umsetzt. Die Umsatzgrenzen beziehen sich auf den Nettoumsatz, also ohne Umsatzsteuer.
Wichtig: Der Kleinunternehmerstatus ist freiwillig, muss aber aktiv beim Finanzamt beantragt bzw. erklärt werden. Wer darauf verzichtet, ist automatisch umsatzsteuerpflichtig. Ein Wechsel in die Regelbesteuerung ist frühestens nach fünf Jahren wieder möglich.
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Worauf müssen Sie beim Rechnung schreiben achten wenn Sie als Kleinunternehmer starten?
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