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14. September, 2022

Lastschriften im SEPA-Verfahren


Beispiel der Pflichtangaben auf einem SEPA Lastschriftmandat

Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Pflichtangaben enthalten:

  • 1

    Name, bzw. Bezeichnung des Zahlungsempfängers (Gläubiger)

  • 2

    Die Gläubiger-Identifikationsnummer

  • 3

    Name des Zahlenden (Schuldner)

  • 4

    Name der Bank des Zahlenden

  • 5

    IBAN des Zahlenden (bei Lastschriften aus dem EU-Ausland ist zusätzlich die BIC notwendig)

  • 6

    Handschriftliche Unterschrift des Schuldners (nur bei Mandaten in Papierform)

  • Das SEPA-Mandat: Ein einmal erteiltes Lastschriftmandat gilt unbefristet, solange es nicht vom Schuldner widerrufen wird. Der Widerruf ist jederzeit möglich. Es gibt hier nur eine Ausnahme: Zieht der Gläubiger mehr als 36 Monate keine Lastschrift ein, verfällt das Mandat. Es muss anschließend vom Schuldner neu erteilt werden.

Basislastschrift oder Firmenlastschrift?

Grundsätzlich gleichen sich bei Lastschriften die beiden Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Allerdings gibt es auch wesentliche Unterschiede.


SEPA-Basislastschrift

  • Geschäfte mit Privatkunden
  • Es wird lediglich geprüft, ob ein Mandat vorliegt. Die Daten selbst werden aber nicht auf ihre Richtigkeit überprüft
  • Rückgabe einer unberechtigten Lastschrift ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 8 Tagen möglich
  • Keine speziellen formellen Voraussetzungen

SEPA-Firmenlastschrift

  • Geschäfte mit Geschäftskunden
  • Unternehmen hinterlegen Kopien ihrer Firmenlastschriften bei ihrer eigenen Bank. Überprüfung der Daten des SEPA-Firmenlastschriftmandats vor Ausführung durch die Bank des Schuldners
  • Lastschriftrückgabe ist grundsätzlich nicht möglich
  • Das SEPA-Firmenlastschriftmandat muss neben inhaltlichen Anforderungen auch bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllen

SEPA-Basislastschrift


Voraussetzungen bei einem SEPA Basislastschftift

Die Basislastschrift kommt in der Regel bei Geschäften mit Verbrauchern zum Einsatz. Grundsätzlich kann sie aber auch beim Einzug von Lastschriften für Firmenkunden genutzt werden. Der Zahlende hat bei vorliegendem und gültigem Mandat 8 Wochen die Möglichkeit einer fehlerhaften Lastschrift zu widersprechen. Das Mandat muss keine formellen Voraussetzungen erfüllen

SEPA-Firmenlastschrift


Bei der SEPA-Firmenlastschrift verhält es sich anders. Da diese vor allem im B2B-Geschäft zum Einsatz kommen kann, erteilt der Schuldner nicht nur dem Gläubiger ein Mandat zum Einzug von Lastschriften, sondern muss dies auch vor Ausführung der ersten Lastschrift bei der eigenen Bank hinterlegt haben. Da die Bank diese Daten vor Ausführung der Lastschrift prüft, ist eine Rückgabe von Lastschriften grundsätzlich nicht möglich. Hierin besteht ein großer Vorteil der Firmenlastschrift für Sie als Unternehmer.

  • Anders als bei der Basislastschrift bestehen bei der Firmenlastschrift auch formelle Voraussetzungen.

Wann kommt die SEPA Firmenlastschrift zum Einsatz?

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Möglichkeit des Widerrufs von Lastschriften

Liegt ein gültiges Mandat vor, die Lastschrift wurde aber fehlerhaft eingezogen, hat der Schuldner 8 Wochen Zeit, dies bei seiner Bank zu reklamieren und der Lastschrift zu widersprechen.

  • Wurde ohne gültiges Mandat eingezogen, verlängert sich das Widerrufsrecht auf 13 Monate nach dem Abbuchen. Hier muss der Zahlungsempfänger entsprechend nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Lastschrift ein gültiges Mandat vorgelegen hat.

Die Möglichkeiten des Widerrufs bei Lastschriften
Die Absenkungen des Mehrwertsteuersatzes in der Vergangenheit

Gebühren/Rücklastschrift-Gebühren

Wird einer Lastschrift vom Kunden widersprochen oder kann diese mangels Deckung nicht eingelöst werden, fallen Gebühren zwischen den Banken des Schuldners und des Gläubigers an. Diese werden dem Gläubiger belastet. Auch die Bank des Gläubigers kann ihm dafür zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen.

Daher prüft die Bank genauestens die Bonität und richtet den Lastschriftobligo als Höchstsumme für einen Eventualkredit ein. Durch diese Prüfung soll sichergestellt werden, dass eventuelle Rücklastschriften nicht zu großen finanziellen Problemen für das Unternehmen führen.

Praxisbeispiele

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Beispiel 1

Ein Gläubiger zieht Lastschriften im Gesamtbetrag von 10.000 EUR von seinen Kunden ein, die seinem Konto “unter Vorbehalt” gutgeschrieben werden.

Den Betrag nutzt er vollständig, um Anschaffungen für sein Unternehmen zu tätigen. Wenn diesen Lastschriften nun widersprochen wird, gerät der Kontostand ins Soll, da der Unternehmer über das Geld bereits verfügt hat.

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Beispiel 2

Es wurde ein Obligo von 5.000 EUR vereinbart.
Nun sollen 3 Lastschriften eingezogen werden:


1. Lastschrift: 1.000 EUR
2. Lastschrift: 3.000 EUR
3. Lastschrift: 2.000 EUR

Da der Gesamtbetrag nun bei 6.000 EUR und damit oberhalb des Obligo liegt, kann die letzte Lastschrift erst eingereicht werden, wenn durch das Einlösen einer der beiden ersten Lastschriften wieder ausreichend Verfügbarkeit besteht.

Vorabankündigung und Vorlaufzeiten

Gemäß den Regelungen zur SEPA-Lastschrift muss der Schuldner vorab über den Einzug informiert werden. Dies nennt sich “Pre-Notification”. Wurde keine andere Frist (z. B. über die AGB) vereinbart, muss diese Ankündigung 14 Tage vor Fälligkeit der Lastschrift erfolgen. Diese Vorabankündigung soll es dem Schuldner erlauben, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.

  • Damit eine Lastschrift zum gewünschten Zeitpunkt eingezogen werden kann, muss diese im Regelfall mindestens einen Bankarbeitstag vor Fälligkeit bei der Bank eingereicht werden.

Vorabankündigung und Vorablaufzeit bei Lastschriften
SEPA-XML-Datei

SEPA-XML-Datei

In easybill können Sie zu Ihren Rechnungen sog. SEPA-XML-Datensätze erzeugen. Bei Ihren wiederkehrenden Rechnungen kann dies sogar automatisiert erfolgen. Die Datensätze können anschließend gesammelt in einer XML-Datei heruntergeladen und bei Ihrer Bank (z. B. über das Onlinebanking) eingereicht werden: Per SEPA-Lastschrift vom Kunden einziehen


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