Kleinunternehmen gründen

Sie möchten sich selbständig machen und ein Kleinunternehmen gründen?

Viele träumen davon sich selbständig zu machen, scheuen aber den bürokratischen Aufwand, den sie als Unternehmer auf sich nehmen müssten. Denn das liegt nicht jedem und birgt dadurch auch gewisse Risiken. Die Gründung eines Kleinunternehmens kann hier sehr hilfreich sein, denn die damit verbundene Vereinfachung im Hinblick auf die Umsatzsteuer verringert den administrativen Aufwand.

Was ist ein Kleinunternehmen und worauf sollten Sie achten?

Das Kleinunternehmen ist für Gründer, die einen verringerten Jahresumsatz aufweisen. 

Die rechtliche Basis dafür bildet das Umsatzsteuergesetz §19, nach dem Sie zwei Voraussetzungen erfüllen müssen, um vom Finanzamt als Kleinunternehmer eingestuft zu werden:

  • Ihr Umsatz im vergangenen Kalenderjahr muss unter 22.000 Euro liegen (seit dem 1.1.2020, vorher 17.500 Euro Vorjahresumsatz)
  • Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr darf maximal 50.000 Euro betragen

Die Rechtsform ist dabei nicht entscheidend: Sie können als Einzelunternehmer, Freiberufler oder auch als Team (zum Beispiel in einer GbR) ein Kleinunternehmen gründen.

Änderungen bei der Kleinunternehmerregelung seit 1. Januar 2020

Als Erleichterung für viele Kleinunternehmer gilt die Anhebung der Umsatzgrenze, die ab dem 1. Januar 2020 von 17.500 Euro auf 22.000 Euro gesetzt wurde. Auch wenn diese Gesetzesänderung erst seit dem 1. Januar 2020 gilt, so ist sie dennoch rückwirkend auf das Vorjahr anwendbar. Dies bedeutet, dass Kleinunternehmer, die 2019 Umsätze über 17.500 Euro und bis hin zu einer Grenze von 22.000 Euro erzielt haben, auch 2020 weiterhin die Kleinunternehmerregelung nutzen können.

Vor- und Nachteile für Kleinunternehmer

Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Vereinfachungsregelung, denn Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer abführen. Dies kann zu Wettbewerbsvorteilen beim Verkauf an Privatkunden (B2C) führen, da Sie dem Kunden die Mehrwertsteuer nicht in Rechnung stellen müssen. Dementsprechend gibt es jedoch auch keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Da Sie als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen brauchen, entfällt für Sie auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Dies vereinfacht also erheblich Ihre Buchführung.

Sollten Sie allerdings regelmäßig Waren beziehen, kann es zu erhöhten Kosten kommen, da Sie nicht vom Vorsteuerabzug Gebrauch machen können. Als Kleinunternehmer erhalten Sie die an den Verkäufer gezahlte Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurück. Somit werden Betriebsmittel oder Investitionen für Sie teurer und können Ihre Liquidität verringern. Dies sollten Sie also bedenken wenn Sie den Status Kleinunternehmer nutzen wollen.

Wie gründe ich mein Kleinunternehmen?

Den Status als Kleinunternehmer müssen Sie beim Finanzamt anmelden. Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt erhalten Sie vom Finanzamt einen Fragebogen mit einer entsprechenden Ausfüllhilfe. In einigen Fällen kann es sich anbieten, einen Steuerberater hinzuzunehmen. Hier werden Sie auch aufgefordert Planzahlen für die Geschäftstätigkeit anzugeben. 

Kann ich als Kleinunternehmer auch Ausgaben absetzen?

Wie alle anderen Unternehmer können auch Kleinunternehmer alle Kosten für ihr Unternehmen von der Steuer absetzen, wenn sie in direkter Verbindung mit dem Unternehmenszweck stehen. Hierzu gehören beispielsweise Personalkosten, Gehälter und Löhne, Miete, Strom, Telefonkosten, Kosten für Waren, Strom-, Lager-, Versandkosten, Kosten für Dienstleistungen etc.

Gelten für Kleinunternehmer auch die Aufbewahrungsfristen?

Auch als Kleinunternehmer sind Sie verpflichtet, Ihre Dokumente geordnet aufzubewahren, denn die Aufbewahrungsfristen gehören zur steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. In der §147 Abgabeordnung und im §257 Handelsgesetzbuch ist genau geregelt, für welche Dokumente diese Aufbewahrungsfristen gelten.

Wie aktiviere ich die Kleinunternehmerregelung in easybill?

Wenn Sie als Kleinunternehmer starten in easybill, ist es erforderlich, dass Sie Ihren Account so einstellen, dass keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Lesen Sie alle notwendigen Einstellungen in unserem Hilfe-Center:
Kleinunternehmerregelung aktivieren/deaktivieren


Lesen Sie hierzu mehr in unserem Blog: https://www.easybill.de/ratgeber/rechnung_kleinunternehmer