Steuerlicher Jahresrückblick – Herausforderungen ohne Ende

Steuerlicher_Jahresrueckblick_2021

Es ist zwar noch nicht Dezember, aber ein steuerlicher Jahresrückblick auf 2021 lohnt sich aus unternehmerischer Sicht auch schon im November. Was war das für ein Jahr! Die Corona-Pandemie stellt die Welt auf den Kopf, obwohl ohnehin schon eine der größten Steuerreformen der Europäischen Union geplant war. Ob alle steuerlichen Anpassungen auch ihren Sinn erfüllt haben, wagen wir nicht zu beantworten. Aber werfen wir doch einmal einen Blick auf all die Vorkommnisse.

Corona – Konjunkturpaket 2020

Um die Nachfrage zu stärken und die Beschäftigung zu sichern, galt in Deutschland für den Zeitraum zwischen dem 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 das sogenannte Konjunkturpaket. Statt 19 Prozent wurde der Mehrwertsteuersatz auf 16 Prozent gesenkt. Zusätzlich wurde der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.

Ein steuerlicher Jahresrückblick auf 2020? Was selbstverständlich als Erleichterung galt, war hinterher für die meisten Unternehmer vermutlich mehr bürokratischer Aufwand, als deutlicher Nutzen. Unsere eigenen Erfahrungen haben gezeigt, dass Onlinehändler hier einen wesentlich überschaubareren Aufwand hatten, als beispielsweise der stationäre Handel. Waren mussten nicht neu etikettiert werden und Preise, da sie meist in brutto angegeben werden, konnten bestehen bleiben. Lediglich der enthaltene Steuersatz hat sich geändert.

Selbst dieser geringe Aufwand konnte mit Hilfe von easybill innerhalb von Sekunden umgesetzt werden, da die Rechnungssoftware die Steuersenkung per Knopfdruck aktivieren konnte. Unkompliziert und automatisiert – so kennen easybill-Kunden ihre Software.

Zum 1.01.2021 wurden die Steuersätze in Deutschland wieder auf ihren ursprünglichen Wert angehoben. Zum Glück musste hier so gut wie nichts mehr umgestellt werden, da easybill auch hier per Automatismus der Funktion mit eingriff. Aber als wäre die ein oder andere manuelle Anpassung zum 1.01.2021 nicht schon für einige eine Herausforderung gewesen, kam dann auch noch der BREXIT hinzu.

BREXIT zum 1.01.2021

Dass die Entscheidung zum BREXIT mit weitreichenden Konsequenzen verbunden ist, war sicherlich jedem bereits während den Verhandlungsphasen klar. In welchem Umfang es aber tatsächlich auch jeden deutschen Unternehmer oder jeden europäischen Unternehmer treffen wird, stellte sich erst im Januar dieses Jahres heraus.

Natürlich muss man erwähnen, dass gleichzeitig auch die Neuerung der Marktplatzhaftung ein entscheidender Faktor ist. Dennoch blieb oftmals die Überraschung nicht aus, dass man als Unternehmer auf einmal nicht mehr selbst für die Rechnungserstellung zuständig ist und Rechnungen „fehlen“. Bei dem ein oder anderen Marktplatz besteht sicherlich noch etwas Optimierungsbedarf für die Transparenz, Aufklärung und auch die Bereitstellung einer Rechnung, aber wir blicken hier optimistisch in die Zukunft.

UK ist nun also steuerlich ein Drittland. Ganz UK? Das wäre zu einfach. Nordirland ist nicht mit betroffen und auch Regelungen, die zwischen Endkunden (B2C) und Business-Kunden (B2B) unterscheiden, machen das ganze Vorgehen zu einer Dauer-Herausforderung. Nicht zu vergessen ist auch noch die Höhe des Bestellwertes. Ab 135 GBP aufwärts muss jede Rechnungserstellung durch den Unternehmer übernommen werden.

Wie gut, dass es auch hier Softwarelösungen wie easybill gibt, die Sie in Ihrem unternehmerischen Alltag unterstützen und das Leben erleichtern! Auch unsere steuerberatenden Partner und unser Steuerberater-Netzwerk stehen Ihnen hier jederzeit zur Seite.

Last but not least – OSS

Haben Sie schon einmal versucht – aus unternehmerischer Sicht natürlich – im Zuge von „Steuerlicher Jahresrückblick 2021“ über das vergangene Jahr zu sprechen ohne das Wort „OSS“ zu erwähnen? Quasi ein Ding der Unmöglichkeit. Nach allen steuerlichen Hürden kam zum 1.07.2021 nun der One-Stop-Shop hinzu. Was als Erleichterung angedacht ist, ist im ersten Schritt jedoch auch erst einmal eine Herausforderung. Wie alles Neue müssen sich natürlich viele beteiligte Parteien erst einmal an diese Umstellung gewöhnen.

Über unseren Blog und auch in unseren Newslettern haben wir von easybill frühzeitig alle Kunden über die neuen Vorgaben informiert. Unser Steuerberater-Netzwerk ist ebenfalls geschult im Thema OSS. Sollte Ihr Steuerberater leider noch nicht den Eindruck vermitteln, er wäre up-to-date, schauen Sie sich ggf. nach einer Alternative um. Unterschätzen Sie nicht die steuerlichen Auswirkungen, nicht rechtzeitig für den OSS registriert zu sein.

Was ist der OSS?

Für alle, die bis dato noch nicht betroffen sind, fassen wir es gerne noch einmal kurz zusammen:

  • bisherige Lieferschwellen in der EU wurden abgeschafft, dafür gibt es nun eine kumulierte Lieferschwelle für alle EU-Länder von 10.000€ Nettowarenwert
  • über die zentrale Registrierungsstelle in Ihrem Firmensitzland registrieren Sie sich zum One-Stop-Shop. Eine Registrierung ist nur zum Quartal möglich (1.07., 1.10., 1.01., 1.04.)
  • nutzt man eine Lagerung im Ausland und einen Versand aus diesem Land, muss man sich dort weiterhin lokal registrieren (Beispiel: Amazon CEE- und PAN EU-Programm)
  • für Drittländer, die Waren in die EU verbringen, gilt der sogenannte IOSS

Sollten Sie bezüglich der Einstellungen rund um den OSS im Account noch Fragen haben, steht Ihnen unser easybill Supportteam jederzeit gerne zur Verfügung. Für steuerliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Fazit steuerlicher Jahresrückblick 2021

Kaum ein Jahr war bisher so anspruchsvoll wie 2021. Möchten wir uns alle in 2022 ein wenig entspannen? Definitiv. Können easybill-Nutzer optimistisch auf diese Planung blicken? Ganz sicher. Wir behalten für Sie steuerliche Änderungen jederzeit im Auge und versichern Ihnen, dass easybill für Sie immer den komfortabelsten Weg finden wird. Dennoch hoffen wir, dass das kommende Jahr auch ohne Konjunkturpakete und Neuerungen auskommen wird. Es bleibt spannend.

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