Wie jedes Jahr sind auch 2026 zum Jahreswechsel sind zahlreiche steuerliche Änderungen in Kraft getreten. Einige davon bringen spürbare Entlastungen, andere erfordern Anpassungen in der Lohnabrechnung, Buchhaltung oder Liquiditätsplanung. In diesem Beitrag zeigen wir dir die wichtigsten steuerlichen Neuerungen 2026, verständlich erklärt und mit Blick auf Selbstständige, Unternehmen und Arbeitgeber im DACH-Raum.
Grundfreibetrag, Einkommensteuer & Solidaritätszuschlag
Höherer Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro. Im Jahr 2025 lag dieser noch bei 12.096 Euro.
- Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben komplett steuerfrei
- Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag entsprechend
Anpassung des Einkommensteuertarifs
Um die sogenannte kalte Progression abzumildern, wird der Einkommensteuertarif erneut nach rechts verschoben.
- Der Spitzensteuersatz greift 2026 erst ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen
- 2025 lag die Grenze noch bei 68.481 Euro
Solidaritätszuschlag: höhere Freigrenzen
Auch beim Solidaritätszuschlag werden die Freigrenzen angehoben:
- Soli-Pflicht ab 2026 erst ab 20.350 Euro Einkommensteuer bei Ledigen
- Zuvor lag die Grenze bei 19.450 Euro
Für die meisten Beschäftigten bleibt der Solidaritätszuschlag damit weiterhin kein Thema.
Pendlerpauschale & Mobilitätsprämie
Berufspendler profitieren 2026 von einer deutlichen Vereinfachung und Entlastung.
Einheitliche Entfernungspauschale
Ab 2026 gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer der einfachen Wegstrecke.
Bisher galt folgende Entfernungspauschale:
- 30 Cent für die ersten 20 Kilometer
- 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer
Mobilitätsprämie bleibt erhalten
Für Steuerpflichtige mit geringem Einkommen bleibt die Mobilitätsprämie dauerhaft bestehen. Sie war bislang befristet und ist nun fest im Einkommensteuergesetz verankert.
Sozialversicherung: höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Wie jedes Jahr wurden auch 2026 die Rechengrößen in der Sozialversicherung angepasst.
Krankenversicherung
- Beitragsbemessungsgrenze 2026: 69.750 Euro jährlich
- Das entspricht 5.812,50 Euro monatlich
- 2025 lag die Grenze bei 66.150 Euro
Rentenversicherung
- Neue Grenze: 101.400 Euro jährlich
- Monatlich: 8.450 Euro
- Zuvor: 96.600 Euro jährlich
Für gutverdienende Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet das: höhere maximale Sozialabgaben.
Mindestlohn, Minijobs & Ausbildung
Auch im Bereich Arbeitsentgelt gibt es mehrere relevante Änderungen.
Gesetzlicher Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. 2025 lag er noch bei 12,82 Euro.
Bereits beschlossen ist außerdem:
- Ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro pro Stunde
Neue Minijob-Grenze
Durch den höheren Mindestlohn erhöht sich auch die Minijob-Grenze:
- Neu: 603 Euro pro Monat
- Zuvor: 556 Euro
Arbeitgeber sollten prüfen, ob bestehende Arbeitsverträge angepasst werden müssen, um den Minijob-Status nicht unbeabsichtigt zu überschreiten.
Tarifliche Mindestlöhne & Ausbildung
In mehreren Branchen steigen zusätzlich die tariflichen Mindestlöhne, unter anderem:
- Gebäudereinigung
- Dachdeckerhandwerk
- Malerhandwerk
Auch die Mindestausbildungsvergütung wird angehoben:
- 724 Euro im ersten Lehrjahr für neue Ausbildungsverträge ab 2026
- 2025: 682 Euro
Umsatzsteuer in der Gastronomie
Ein besonders wichtiges Thema für Gastronomen:
Ab dem 1. Januar 2026 gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent dauerhaft für Speisen in der Gastronomie.
- Gilt für Speisen – auch beim Verzehr vor Ort
- Getränke bleiben weiterhin bei 19 Prozent Umsatzsteuer
Damit endet die jahrelange Übergangs- und Sonderregelung endgültig.
EU-Entgelttransparenz & Digitalisierung
EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Bis spätestens 7. Juni 2026 muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen.
Unternehmen müssen sich auf folgendes einstellen:
- mehr Transparenz bei Gehaltsangaben
- neue Informationspflichten im Bewerbungsprozess
Steuerbescheide nur noch digital
Ebenfalls neu:
- Steuerbescheide werden standardmäßig digital bereitgestellt
- Papierbescheide gibt es nur noch auf ausdrücklichen Antrag
Kfz-Steuer & Energiepreise
Kfz-Steuer nur noch jährlich
Ab 2026 kann die Kfz-Steuer nur noch als Jahresbetrag gezahlt werden. Unterjährige Zahlungen sind nicht mehr möglich.
Gerade Unternehmen mit größeren Fuhrparks sollten das bei ihrer Liquiditätsplanung berücksichtigen.
Sinkende Energiepreise geplant
Zusätzlich plant der Staat Maßnahmen zur Entlastung bei den Energiepreisen, unter anderem:
- Zuschüsse zu Übertragungsnetzentgelten
- Wegfall bestimmter Umlagen
- niedrigere Stromsteuern für Unternehmen
Familie, Ehrenamt & Rente
Auch Familien und Ehrenamtliche profitieren von Anpassungen.
Kindergeld & Kinderfreibetrag
- Kindergeld steigt von 255 auf 259 Euro pro Kind und Monat
- Kinderfreibetrag steigt auf 9.756 Euro pro Kind
- 2025 lag er bei 9.600 Euro
Ehrenamtspauschalen
- Übungsleiterpauschale: 3.300 Euro (zuvor 3.000 Euro)
- Ehrenamtspauschale: 960 Euro (zuvor 840 Euro)
Aktivrente
Neu ist die sogenannte Aktivrente:
- Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet
- kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen
Fazit: Gut informiert ins Steuerjahr 2026 starten
Das Jahr 2026 bringt viele Änderungen, die sich direkt auf Einkommen, Lohnabrechnung, Buchhaltung und Unternehmensplanung auswirken. Gerade Selbstständige und Unternehmen sollten die neuen Regelungen frühzeitig prüfen und ihre Prozesse entsprechend anpassen.





