Was ist eine E‑Rechnung?

Alles, was Unternehmen über die elektronische Rechnungsstellung wissen sollten


Ab 2025 wird die Einführung der E‑Rechnungspflicht Unternehmen zwingen, sich intensiv mit diesem Thema zu befassen. Doch was verbirgt sich konkret hinter dem Begriff „E‑Rechnung“ und welche Vorteile ergeben sich daraus?

Ein Mann in einem blauen Pullover arbeitet konzentriert an seinem Laptop und recherchiert Informationen über E-Rechnungen in einer modernen Büro- oder Caféumgebung.
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Lesezeit: ca. 6 Minuten
Veröffentlicht: 28.03.24

E-Rechnung kurz erklärt

Elektronische Rechnungen, auch E‑Rechnungen genannt, werden digital erstellt, übermittelt und empfangen. Sie sind umweltfreundlich, sicher und effizient, was Zeit- und Kostenersparnisse mit sich bringt. Verschlüsselung und digitale Signaturen bieten höhere Sicherheit als Papier- oder PDF-Rechnungen.

Was ist eine E-Rechnung?

Definition und Vorteile

Die E-Rechnung ist eine elektronische Version der herkömmlichen Papierrechnung. Dies bedeutet, dass von der Erstellung bis zur Verarbeitung alles elektronisch abläuft. Im Unterschied zu gewöhnlichen digitalen Rechnungen, die vielleicht nur als PDF erstellt und per E-Mail versendet werden, umfasst die E-Rechnung den gesamten Prozess elektronisch.

Sie nutzt spezielle Formate für den Austausch von Informationen zwischen Firmen. Dies bringt viele Vorteile mit sich: Zahlungen erfolgen schneller, die Bearbeitung wird effizienter, Kosten sinken und die Übersicht verbessert sich. Dank festgelegter Datenformate lassen sich Rechnungen leichter automatisieren, was Fehler reduziert und Ressourcen schont.

Abhängig von Ort und Sektor gibt es unterschiedliche Standards für E-Rechnungen. In Deutschland entsprechen z. B. ZUGFeRD oder die XRechnung dem vorgegebenen Standard. Dies hilft Firmen, den Wechsel zu digitalen Rechnungen als Chance zu sehen, nicht nur als Pflicht.


  • Wie können sich Unternehmen frühzeitig auf die Umstellung auf E-Rechnungen vorbereiten?

    Ab 2025 müssen Unternehmen und Selbstständige in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Bei Versäumnissen könnten steuerliche Vorteile entfallen.
    Als Unternehmer oder Selbstständiger ist es unerlässlich, sich rechtzeitig auf die bevorstehende Umstellung auf E-Rechnungen ab 2025 vorzubereiten. Die Einführung dieser neuen Regelung wird nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern dient auch dazu, steuerliche Vorteile zu erhalten und Sanktionen zu vermeiden.

    Bei der Vorbereitung auf die Umstellung auf E-Rechnungen ist es wichtig, eine reibungslose Integration des neuen Systems in die bestehenden Geschäftsprozesse sicherzustellen. Dazu müssen alle relevanten Abteilungen und Mitarbeiter einbezogen und geschult werden. Es gilt frühzeitig mögliche Probleme zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln. Eine gründliche Analyse und Anpassung der Abläufe kann die Effizienz steigern und Fehler reduzieren. Die Kommunikation mit Lieferanten und Kunden sollte nicht vernachlässigt werden. Durch proaktives Handeln kann man einen Wettbewerbsvorteil erzielen und sich für die Zukunft rüsten.

    Eine E-Rechnungssoftware erleichtert die Umstellung und integriert sich nahtlos in bestehende Systeme. Sie automatisiert den Prozess und gewährleistet die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

    Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht: Kleinbetragsrechnungen

    Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt. Diese Rechnungen sind von der Pflicht zur Erstellung und Verarbeitung von elektronischen Rechnungen ausgenommen. Dies erleichtert und beschleunigt die Abwicklung solcher Rechnungen, da sie mit weniger administrativem Aufwand verbunden sind.


  • E-Rechnungspflicht 2025: Wachstumschancengesetz

    Verpflichtung zur E-Rechnung: Wer ist betroffen und wann?

    Ab dem 1. Januar 2025 wird die Einführung der E-Rechnung einen wesentlichen Wendepunkt für B2B-Transaktionen markieren. Diese Änderung, ein zentraler Bestandteil des Wachstumschancengesetzes, zielt darauf ab, den elektronischen Rechnungsaustausch zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Der Geschäftsverkehr wird so flüssiger und transparenter.

  • Umsetzungsphasen der E-Rechnung gemäß dem Wachstumschancen Gesetz

    Die Einführung der E-Rechnung wird schrittweise vollzogen, entsprechend den Richtlinien des Wachstumschancen Gesetzes:

    Phase 1: Bis 2025 – Gewährleistung der Empfangsbereitschaft

    • Zielsetzung: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
    • Integration: Schaffung einer Basis für die nahtlose Eingliederung in bestehende Systeme.
    • Aktuelle Nutzung: Viele Firmen verwenden bereits elektronische Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung für ihre Rechnungsprozesse.

    Bereits bestehende Anforderungen:

    • Für öffentliche Einrichtungen: Schon jetzt dürfen Rechnungen an Behörden und öffentliche Institutionen nur als XRechnung erfolgen. Somit müssen diese bereits seit längerem in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.
    • Nächste Schritte: Ausweitung dieser Anforderung auf den gesamten B2B-Bereich.

    Phase 2: Ab 2026 – Gesetzliche Erstellungspflicht nach dem Wachstumschancen Gesetz

    • Erwartung: Ab diesem Jahr wird die Erstellung von E-Rechnungen in mehreren Stufen bis 2028 für alle Unternehmen verpflichtend.

    Diese stufenweise Einführung ermöglicht es Unternehmen, sich schrittweise mit den Anforderungen und Vorteilen der E-Rechnung vertraut zu machen. Die Umstellung auf E-Rechnungen ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern bietet auch die Chance, Geschäftsprozesse effizienter, kostengünstiger und umweltfreundlicher zu gestalten.

    Vorteile des Wachstumschancengesetzes

    Das Wachstumschancengesetz ab 2025 bringt die E-Rechnungspflicht mit sich, die Unternehmen eine effiziente und kostensparende Alternative bietet. Durch den Wechsel zu elektronischen Rechnungen erfüllen Unternehmen nicht nur rechtliche Anforderungen, sondern leisten auch einen Beitrag zum Umweltschutz.

    Firmen, die aktiv diesen Wandel anpacken, positionieren sich besser im Wettbewerb, indem sie schon jetzt die Grundlagen für eine digitale Zukunft legen.


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    Was muss auf eine E‑Rechnung?

    Die E-Rechnung folgt in ihrem Aufbau den gleichen gesetzlichen Pflichtangaben wie eine herkömmliche Rechnung, angelehnt an § 14 UStG Absatz 4. Für den reibungslosen Vorsteuerabzug sind bestimmte Pflichtbestandteile unerlässlich. Hier die essenziellen Angaben:

    • 1

      Der vollständige Name sowie die Anschrift des Unternehmens (Rechnungsadresse)

    • 2

      Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)

    • 3

      Vollständiger Name und Anschrift des Kunden

    • 4

      Ausstellungsdatum / Rechnungsdatum

    • 5

      Fortlaufende Rechnungsnummer

    • 6

      Zeitpunkt der Lieferung / Leistung

    • 7

      Menge und die Art der Lieferung bzw. der Umfang und die Art der Leistung

    • 8

      Entgelt für die Lieferung / Leistung in Netto

    • 9

      Der auf das Nettoentgelt entfallende Umsatzsteuersatz

    • 10

      Der auf das Nettoentgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag

    E-Rechnungskonformität durch strukturierte Datenformate

    Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und eine effiziente, digitale Weiterverarbeitung Ihrer E-Rechnungen zu gewährleisten, ist es entscheidend, diese in einem strukturierten Datenformat wie XML oder EDIFACT zu erstellen. Wie erstellt man eine XRechnung/ZUGFeRD Rechnung?


    Infografik mit einer Übersicht der Pflichtangaben auf einer E-Rechnung, einschließlich Firmenname, Adresse, Steuernummer, Rechnungsdatum, Kundennummer, Artikelnummer, Bezeichnung, Nettobetrag, Umsatzsteuer und Rechnungsbetrag.

    Wie sicher sind E-Rechnungen?

    E-Rechnungen bieten zahlreiche Vorteile wie Effizienzsteigerung und Kostenersparnis. Doch wie steht es um ihre Sicherheit? Diese Frage ist von entscheidender Bedeutung für Unternehmen, die sich für die Umstellung auf elektronische Rechnungsstellung entscheiden.

    Glücklicherweise sind E-Rechnungen mit robusten Sicherheitsmechanismen ausgestattet, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der übermittelten Daten zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen gehören:

    • Verschlüsselung: Alle übertragenen Daten werden mit starken Verschlüsselungsalgorithmen geschützt, um unbefugten Zugriff zu verhindern.

    • Mehrschichtige Sicherheit: Moderne E-Rechnungssysteme verfügen über Firewalls, Intrusion Detection- und Prevention-Systeme sowie Zugriffskontrollen, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Benutzer auf die Rechnungsdaten zugreifen können.

    • Starke Authentifizierung: Durch die Verwendung von starken Authentifizierungsmethoden wie Passwörtern, Sicherheitstoken oder biometrischen Identifikationsverfahren wird sichergestellt, dass nur autorisierte Benutzer auf die Rechnungssysteme zugreifen können.

    • Regelmäßige Sicherheitsupdates und Wartung: Durch regelmäßige Aktualisierungen und Wartung bleiben die Systeme gegen bekannte Bedrohungen geschützt.


    • Alles über die E-Rechnung 2025

      Erfahren Sie, was die Einführung der E-Rechnung ab 2025 für Ihr Unternehmen bedeutet! In unserem neuesten Video auf easybill TV erklären wir alles, was Sie wissen müssen, um sich optimal vorzubereiten.

    Finanzamt-Kriterien bei E‑Rechnung

    Um die Gleichwertigkeit Ihrer E-Rechnungen mit herkömmlichen Papierrechnungen in den Augen des Finanzamts sicherzustellen, ist die Erfüllung einiger Kernkriterien unerlässlich. Beachten Sie folgende Praxisrichtlinien, um Ihre E-Rechnungen finanzamtkonform zu gestalten:

    1. Zustimmung des Empfängers: Ab dem 01.01.2025 ist das Einverständnis des Empfängers zur elektronischen Rechnungsstellung nicht mehr erforderlich.

    2. Lesbarkeit: E-Rechnungen müssen so formatiert sein, dass sie auch für den Menschen ohne technische Hilfsmittel verständlich sind.

    3. Echtheitsgarantie: Es müssen Verfahren etabliert werden, die die Authentizität der Herkunft jeder E-Rechnung zweifelsfrei belegen.

    4. Integritätssicherung: Die Unversehrtheit des Inhalts der E-Rechnung ist durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.


    Unterschiede: ZUGFeRD, XRechnung, E-Rechnung

    E-Rechnungen sind ein allgemeiner Begriff für elektronische Rechnungen und umfassen alle Arten digitaler Rechnungsstellung. ZUGFeRD und XRechnung sind Formate für E-Rechnungen, die der vorgegebenen CEN Norm EN 16931 entsprechen. ZUGFeRD kombiniert PDF und strukturierten Datensatz in einem Format. Die XRechnung enthält nur den XML-Datensatz und kommt ohne Belegbild aus. Beide dienen dem digitalen Rechnungsaustausch und sind in Deutschland standardisiert.

    ZUGFeRD:

    • Hybridformat, das PDF für Menschen und XML für Maschinen kombiniert.
    • Geeignet für den Austausch zwischen verschiedenen Unternehmen.
    • Unterstützt eine breite Palette von Geschäftsprozessen.
    • In Deutschland entwickelt und standardisiert.

    XRechnung:

    • Reines Datenformat (XML) ohne visuelle PDF-Komponente.
    • Fokussiert auf den öffentlichen Sektor und Behörden in Deutschland.
    • Erfüllt die EU-Normen für elektronische Rechnungsstellung.
    • Ermöglicht maschinelle Verarbeitung und automatisierten Datenaustausch.

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    • 2

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    • 3

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    Fragen rund um die E‑Rechnung


    Welche Konsequenzen drohen Unternehmen, wenn sie die E-Rechnungsanforderungen nicht rechtzeitig erfüllen?

    Unternehmen, die die Anforderungen für E-Rechnungen nicht fristgerecht umsetzen, riskieren, in der digitalen Transformation zurückzubleiben. Dies kann zu einem Verlust von Marktanteilen und einem geschwächten Wettbewerbsvorteil führen. Eine verspätete Anpassung kann zudem finanzielle Verluste und einen Imageverlust zur Folge haben. Daher ist es entscheidend, sich frühzeitig mit der Umstellung auf E-Rechnungen zu befassen, um diese Risiken zu minimieren.

    Was muss ich als Rechnungssteller einer E-Rechnung beachten?

    Erfragen Sie beim öffentlichen Auftraggeber immer die notwendige Leitweg-ID zur Angabe in Ihrer elektronischen Rechnung. Auch sollten Sie nach dem Zusendungsweg fragen, ob der Erhalt der E-Rechnung per E-Mail oder über ein Onlineportal mit Upload-Funktion vorgesehen ist.

    Was muss ich beachten bezüglich Größe der Datei und Umfang (Anhänge)?

    Bei den meisten Anbietern findet sich eine Größenvorgabe von max. 15 MB. In wenigen Ausnahmen können es auch 10MB sein. Hinterfragen Sie dies bevor Sie die E-Rechnung anlegen. Anhänge werden meist mit bis zu 200 Seiten unterstützt.

    Gilt auch für die E-Rechnung die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren?

    Ja und sie muss als elektronische Rechnung auch originär elektronisch aufbewahrt werden. Hier gilt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren. Die Rechnungen müssen über den genannten Zeitraum lesbar bleiben und revisionssicher aufbewahrt werden.

    Unterstützt easybill die Erstellung einer E-Rechnung?

    easybill unterstützt derzeit die Erstellung von Rechnungen im ZUGFeRD-Format und als XRechnung. Als Grundlage für die E-Rechnung kann derzeit die XRechnung 2.3 verwendet werden.

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