One-Stop-Shop (OSS): Umsatzsteuer zentral für alle EU-Länder melden
Der One-Stop-Shop (OSS) erleichtert es Unternehmern erheblich, ihre Umsatzsteuerpflichten bei grenzüberschreitenden Verkäufen an Privatkunden in der EU zu erfüllen. Statt sich in jedem Land einzeln registrieren zu müssen, kann die Steuer zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet werden.