Anzahlungsrechnung: Was muss alles rein?

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Lesezeit: ca. 4 Minuten
08. Juli, 2021

Anzahlungsrechnungen werden häufig für umfangreiche und/oder längerfristige Projekte verwendet.

Was unter einer Anzahlungsrechnung zu verstehen ist, erklären wir hier.


  • Was ist die Definition einer Anzahlungsrechnung?

    Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, von Ihrem Kunden eine solche Vorauszahlung zu verlangen, gibt es einiges zu beachten. Denn in einigen Punkten ähnelt die Anzahlungsrechnung einer herkömmlichen Rechnung, in anderen unterscheidet sie sich von ihr. Keine Leistung, keine Rechnung – das gilt nicht für die Anzahlungsrechnung. Schließlich geht es bei dieser Art von Rechnung darum, eine Vorauszahlung für zukünftige Leistungen zu erhalten.
    Besonders bei großen Lieferungen oder Neukunden kann die Anzahlungsrechnung ein veritabler Weg sein. Schließlich schützt man sich als Unternehmer so wenigstens zum Teil vor Zahlungsausfällen und bekommt ein wenig Planungssicherheit.

  • Genau betrachtet handelt es sich sogar gar nicht um eine Anzahlung, sondern um ein Darlehen oder einen Kredit. Denn Sie stellen die Anzahlungsrechnung schon dann an Ihren Kunden, bevor Sie die Ware geliefert oder die Leistung erbracht haben.
    Begleicht Ihr Kunde die Anzahlungsrechnung, wird diese nach Abschluss des Projekts oder der kompletten Lieferung der Ware von der Schlussrechnung abgezogen.

Angaben auf einer Anzahlungsrechnung


Da die Anzahlungsrechnung nicht nur als normale Rechnung zu betrachten ist, sondern Ihr Kunde durch seine Vorauszahlung gewissermaßen zu Ihrem Gläubiger wird, muss sie bestimmten formalen Anforderungen entsprechen.

Zu den Pflichtangaben gehören:

  • 1

    Titel des Dokuments: Die Rechnung sollte als Vorauszahlungs- oder Anzahlungsrechnung bezeichnet werden

  • 2

    Steuernummer oder die Umsatzsteuer IDentifikationsnummer (USt. ID-Nr.)

  • 3

    Ihr Name und Ihre vollständige Adresse

  • 4

    Vollständiger Name und Anschrift des Kunden

  • 5

    Ausstellungsdatum und Rechnungsnummer: Stellen Sie sicher, dass die Rechnungen fortlaufend nummeriert sind.

  • 6

    Beschreibung der Leistung: Handelt es sich um eine Anzahlung für eine Ware, sollte diese so genau wie möglich beschrieben werden. Auch im Falle einer Dienstleistung, es ist wichtig, den genauen Umfang in der Anzahlungsrechnung anzugeben

  • 7

    Lieferzeitpunkt: Voraussichtlicher oder geplanter Termin der Lieferung. Wenn noch kein Termin feststeht, steht hier „noch nicht vereinbart“ oder eine vergleichbare Formulierung.

  • 8

    Nettobetrag

  • 9

    Bruttobetrag including applicable tax rate and tax amount

Achten Sie darauf, dass alle Pflichtangaben auf der Rechnung vermerkt sind, denn nur so gilt die Anzahlungsrechnung als ordentliche Rechnung und Ihr Kunde kann den Vorsteuerabzug geltend machen.

Das ist umso wichtiger, wenn Sie die Anzahlung mit einem Neukunden vereinbaren. Sie möchten doch sicherlich nicht mit einem Fauxpas in die neue Geschäftsbeziehung starten.

Ist-Versteuerung bei Anzahlungsrechnung


Meist unterliegen Unternehmen der sogenannten Soll-Versteuerung. Das bedeutet, dass für den jeweiligen Abrechnungszeitraum die Umsatzsteuer an das Finanzamt gemeldet und gezahlt werden muss. Unabhängig davon, ob der Kunde die Rechnung und damit die Umsatzsteuer bereits beglichen hat.

Für Unternehmen heißt das, dass sie für einige Tage die Umsatzsteuer ihrer Kunden vorstrecken, wenn sie die Steuer schon an das Finanzamt überweisen, bevor der Rechnungsbetrag des Kunden auf dem Konto eingeht.

Das entfällt allerdings bei einer Anzahlungsrechnung, denn die unterliegt der sogenannten Ist-Versteuerung. Bedeutet: Die Umsatzsteuer wird erst dann an das Finanzamt gezahlt, wenn der Kunde die Rechnung überwiesen hat und das Geld auf dem Geschäftskonto eingegangen ist.

Zahlbetrag geringer als Rechnungsbetrag


Die Ist-Versteuerung hat noch einen weiteren Vorteil. Und zwar für den Fall, dass Ihr Kunde nicht die komplette Anzahlungsrechnung begleicht, sondern nur einen Teil überweist.

Dank Ist-Versteuerung gilt auch in diesem Fall, dass Sie nicht die komplette Umsatzsteuer, die Sie auf der Rechnung ausgewiesen haben, dem Finanzamt schulden. Sie müssen lediglich die Umsatzsteuer abführen, die Sie auch durch die Zahlung erhalten haben.

Rechtssichere Anzahlungsrechnung mit easybill


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Pflichtangaben, Umsatzsteuer, Ist-Versteuerung – bei einer Anzahlungsrechnung gibt es viel zu beachten. Hinzu kommt, dass Sie sich mit der ersten Rechnung sicherlich nicht bei Ihrem neuen Kunden blamieren möchten.

Müssen Sie auch nicht, wenn Sie dem Angebot von easybill vertrauen. Unser Rechnungsprogramm sorgt dafür, dass Sie garantiert keine Angaben vergessen und die Anzahlungsrechnung so ist, wie sie sein soll.

Mit easybill behalten Sie den Überblick über den aktuellen Stand des Projekts, denn auch alle weiteren Rechnungen lassen sich mit unserer Software schnell anfertigen und an den Kunden senden.

Einfacher geht es wirklich nicht – eben typisch easybill.

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