Neue Mehrwertsteuer in der Gastronomie ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein einheitlicher ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf alle Speisen in der Gastronomie, unabhängig davon, ob diese vor Ort verzehrt oder mitgenommen werden. Unverändert bleibt der reguläre Steuersatz von 19 Prozent für Getränke, der weiterhin separat ausgewiesen und gebucht werden muss.

Damit diese steuerliche Erleichterung korrekt umgesetzt und wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden kann, braucht es klare Prozesse, geschulte Mitarbeitende und ein funktionierendes Kassensystem.

Neue Steuersätze in der Gastronomie ab 1. Januar 2026

Ab dem 1. Januar 2026 gelten in Deutschland neue Umsatzsteuersätze für gastronomische Leistungen. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen, die Umsatzsteuer auf Speisen dauerhaft zu senken.

Die neuen Steuersätze lauten:

LeistungSteuersatzHinweis
Speisen zum Verzehr vor Ort7 %gilt für Restaurants, Cafés, Imbisse, Caterer
Speisen zum Mitnehmen7 %unabhängig vom Ort des Verzehrs
Getränke (vor Ort oder zum Mitnehmen)19 %keine Änderung
Catering mit Speisen (ohne Servicepersonal)7 %ebenfalls ermäßigt
Catering mit zusätzlicher Dienstleistung19 %bei Kombination mit Service

Die Unterscheidung zwischen Speisen und Getränken bleibt steuerlich relevant. Für gemischte Leistungen ist eine klare Abrechnung erforderlich.

Auswirkungen auf die Gastronomiebranche

Wirtschaftliche Entlastung

Durch die Reduzierung des Steuersatzes auf Speisen profitieren Gastronomiebetriebe unmittelbar. Der geringere Umsatzsteueranteil verbessert die Margen oder erlaubt eine wettbewerbsfähigere Preisgestaltung. Dies kann helfen, gestiegene Einkaufspreise oder Personalkosten teilweise abzufedern.

Vorteile für unterschiedliche Betriebsformen

Die Steuersenkung gilt nicht nur für klassische Restaurants, sondern auch für:

  • Bäckereien mit Sitzgelegenheiten
  • Metzgereien mit Imbissangebot
  • Schul- und Kita-Caterer
  • Krankenhausverpflegung
  • Betriebskantinen und Gemeinschaftsverpflegung

Auch Betriebe mit gemischtem Angebot, etwa Verkauf von Speisen und Getränken, müssen jedoch weiterhin beide Steuersätze korrekt anwenden.

Buchhalterische Umsetzung

Für die ordnungsgemäße Anwendung der Steuersätze ist eine saubere Trennung in der Buchführung erforderlich. Kassensysteme müssen beide Sätze korrekt ausweisen können. Bei Kombiangeboten (z. B. Menü mit Getränk) ist eine Aufteilung des Gesamtpreises auf die jeweiligen Komponenten notwendig.

Mehrwertsteuer korrekt ausweisen – auch bei gemischten Steuersätzen

Speisen 7 %, Getränke 19 %: Mit easybill gelingt die saubere Trennung in deinen Ausgangsrechnungen. Besonders bei Catering, Events oder Liefergeschäften sorgt easybill für eine rechtssichere Abrechnung und spart Zeit in der Buchhaltung.

Strategien für eine korrekte und wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung

Kassensystem und Speisekarte aktualisieren

Alle Kassen- und Buchungssysteme müssen die neuen Steuersätze korrekt abbilden. Das gilt auch für digitale Schnittstellen zur Buchhaltung oder zum Steuerberater. Eine fehlerhafte Zuordnung kann zu Steuernachzahlungen führen.

Mitarbeitende schulen

Das Personal muss den Unterschied zwischen Speisen und Getränken sowie den Umgang mit unterschiedlichen Steuersätzen kennen. Besonders an der Theke oder im Service ist ein sicheres Verständnis für die steuerliche Einordnung der Leistungen erforderlich.

Preisgestaltung überdenken

Die Steuersenkung eröffnet neue Spielräume in der Kalkulation. Ob diese für eine Preissenkung, Margenverbesserung oder Investitionen genutzt werden, hängt vom Geschäftsmodell ab. Wichtig ist eine transparente Kommunikation gegenüber den Gästen. Bei Angeboten oder Verträgen sollte ein klarer Hinweis aufgenommen werden, dass der endgültige Preis von der zum Leistungszeitpunkt gültigen Umsatzsteuer abhängt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Beispiel aus der Praxis

Ein Café verkauft Frühstücksteller mit Heißgetränk zum Pauschalpreis. Ab 2026 muss der Preis anteilig auf Speisen (7 %) und Getränke (19 %) aufgeteilt werden. Eine pauschale Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf das gesamte Angebot wäre steuerlich unzulässig.

Jetzt handeln und Umstellung vorbereiten

Die gesenkte Mehrwertsteuer auf Speisen bringt der Gastronomie eine spürbare Entlastung. Gleichzeitig bleibt die korrekte Anwendung der Steuersätze eine zentrale Pflicht für alle Betriebe. Wer Kassensysteme rechtzeitig anpasst, das Personal schult und die Buchhaltung auf dem aktuellen Stand hält, kann die Vorteile effektiv nutzen. Die neuen Vorgaben bieten Spielraum für wirtschaftliche Stabilität und eine bessere Wettbewerbsfähigkeit, gerade für kleinere und mittelständische Betriebe in der Gastronomie.

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