Das Einzelunternehmen ist die beliebteste Unternehmensform in Deutschland. Rund 80 Prozent aller Neugründungen entfallen auf diese Rechtsform, insbesondere auf Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Solo-Selbstständige. Kein Wunder: Die Gründung ist einfach, günstig und ohne viel Bürokratie möglich.
Doch auch das Einzelunternehmen bringt auch einige rechtliche, steuerliche und organisatorische Fragen mit sich. In diesem Beitrag erfährst du, welche Varianten es gibt, wie du dein Einzelunternehmen gründest, welche Steuern anfallen und wie dich easybill und ein Steuerberater bei der täglichen Arbeit entlasten können.
Was ist ein Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen ist eine Unternehmensform, bei der eine einzelne natürliche Person allein verantwortlich handelt. Als Gründer trittst du persönlich auf, du bist Eigentümer, Geschäftsführer und oft auch die einzige Arbeitskraft. Du kannst aber natürlich auch Mitarbeiter einstellen.
Der Begriff „Einzelunternehmen“ ist gesetzlich nicht exakt definiert, beschreibt aber in der Praxis mehrere mögliche Rechtsformen, mit denen du alleine ein Unternehmen führen kannst.
Rechtsformen im Einzelunternehmen: Welche Varianten gibt es?
Ein Einzelunternehmen kann rechtlich ganz unterschiedlich ausgestaltet sein, je nachdem, wie du tätig bist und ob du haftungsbeschränkt agieren willst. Grundsätzlich lassen sich zwei Gruppen unterscheiden:
Einzelunternehmen mit persönlicher Haftung:
- Freiberufler
z. B. Designer, Ärzte, IT-Berater – keine Gewerbeanmeldung erforderlich
Tipp: Freiberufler üben eine „nicht-gewerbliche selbstständige Tätigkeit“ aus, die meist auf persönlicher Qualifikation, geistiger Arbeit und individueller Leistung beruht. Du bist nur dann Freiberufler, wenn dein Beruf unter die sogenannten Katalogberufe (§ 18 EStG) oder ähnliche Tätigkeiten fällt, und das Finanzamt dich auch als solchen anerkennt.
- Kleingewerbetreibender
einfache Gewerbeanmeldung, keine Eintragung ins Handelsregister
Ein Kleingewerbetreibender ist ein Gewerbetreibender, der sein Unternehmen in kleinem Umfang und unter eigenem Namen führt. Es handelt sich dabei um ein Einzelunternehmen ohne Eintragung ins Handelsregister. - eingetragener Kaufmann (e.K.)
gewerblicher Unternehmer mit Eintragung ins Handelsregister
Ein eingetragener Kaufmann (e.K.) ist ein Einzelunternehmer, der sich freiwillig oder verpflichtend ins Handelsregister einträgt, weil sein Unternehmen eine gewisse Größe oder Professionalität erreicht hat.
Einzelunternehmen mit beschränkter Haftung:
- 1-Personen-UG (haftungsbeschränkt)
Kapitalgesellschaft, Mindeststammkapital ab 1 € - 1-Personen-GmbH
Kapitalgesellschaft mit 25.000 € Stammkapital (12.500 € zur Gründung erforderlich)
Gründung eines Einzelunternehmens
Die Gründung ist bei allen Einzelunternehmen unkompliziert, der Ablauf variiert je nach Rechtsform.
| Schritt | Freiberufler | Kleingewerbe | e.K. | UG/GmbH |
| Gewerbeanmeldung | Nein | Ja | Ja | Ja |
| Handelsregister | Nein | Nein | Ja | Ja |
| Notar erforderlich | Nein | Nein | Ja | Ja |
| Finanzamt | Ja (Fragebogen) | Ja | Ja | Ja |
| IHK / HWK | Nein (meist) | Ja | Ja | Ja |
| Dauer | 1 Tag | 1–2 Tage | 1–2 Wochen | 2–4 Wochen |
| Kosten | 0 € | ca. 20–60 € | ca. 300 € | > 600 € |
Haftung
Die Haftungsfrage ist ein entscheidender Punkt für Gründer:
- Freiberufler, Kleingewerbe, e.K.: Du haftest uneingeschränkt mit deinem Privatvermögen.
- UG und GmbH: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, allerdings fordern Banken oft private Sicherheiten für Kredite.
Tipp: Überlege dir frühzeitig, ob du mit privaten Vermögenswerten haften willst oder mit einer Kapitalgesellschaft auf Nummer sicher gehst.
Buchhaltung und Steuern
Buchhaltung und Steuern zählen zu den zentralen Pflichten jedes Einzelunternehmens, je nach Rechtsform gelten unterschiedliche Anforderungen an Umfang, Steuerarten und Nachweispflichten.
| Rechtsform | Buchführungspflicht |
| Freiberufler | Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) |
| Kleingewerbe | EÜR, doppelte Buchführung ab 600.000 € Umsatz oder 60.000 € Gewinn |
| e.K. | EÜR oder Bilanz, abhängig von Größe |
| UG / GmbH | Immer: doppelte Buchführung, Bilanz und GuV |
Steuerarten im Überblick
| Steuer | Freiberufler | Kleingewerbe / e.K. | UG / GmbH |
| Einkommensteuer | Ja | Ja | Nein (nur bei Gewinnausschüttung an Gesellschafter) |
| Körperschaftsteuer | Nein | Nein | Ja |
| Gewerbesteuer | Nein | Ja (Freibetrag 24.500 €) | Ja |
| Umsatzsteuer | Ja (mit Kleinunternehmerregelung möglich) | Ja | Ja |
Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Gerade als Einzelunternehmer lohnt sich die frühzeitige Zusammenarbeit mit einem Steuerberater von Anfang an. Du profitierst von:
- Fachlicher Unterstützung bei Steuerfragen
- Sicherheit bei Buchführung und Jahresabschluss
- Entlastung bei Meldungen, Fristen und Plausibilitätsprüfungen
Als Gründer mit noch geringem Umsatz zahlst du in der Regel auch nur ein kleines Steuerberater-Honorar. Denn der Aufwand für die Buchhaltung und Steuerberatung ist zu Beginn meist überschaubar und Steuerberater rechnen ihr Honorar abhängig vom Umsatz und Umfang deiner Tätigkeit ab. Gerade in der Anfangsphase lohnt sich die Zusammenarbeit, weil du rechtlich abgesichert bist und dich voll auf den Aufbau deines Unternehmens konzentrieren kannst. In unserem Steuerberater-Netzwerk kannst du einen Steuerberater finden.
Als Einzelunternehmer brauchst du eine verlässliche Lösung für deine Rechnungen, Angebote und Buchhaltungsvorbereitung. Mit dem Rechnungsprogramm von easybill arbeitest du rechtssicher, effizient und steuerberaterfreundlich.
Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen im Überblick
Das Einzelunternehmen überzeugt vor allem durch seine Einfachheit und geringe Einstiegshürden bringt aber auch gewisse Risiken mit sich. Für Menschen, die sich ohne großes Team und Investitionen selbstständig machen wollen, dürfte das Einzelunternehmen die sinnvollste, weil unkomplizierteste Rechtsform sein.
| Vorteile | Nachteile |
| Einfache und schnelle Gründung | Volle persönliche Haftung (außer UG/GmbH) |
| Geringe Gründungskosten | Eingeschränkte Außenwirkung bei Banken |
| Keine Einlage notwendig (außer bei Kapitalgesellschaft) | Finanzierung oft personengebunden |
| Flexible Entscheidungsfreiheit | Veröffentlichungspflicht bei UG/GmbH |
| Steuerlich einfache Behandlung (bei EÜR) | Eingeschränkte Skalierbarkeit |
Für wen eignet sich das Einzelunternehmen?
Ein Einzelunternehmen ist ideal, wenn du:
- alleine gründest,
- schnell und unkompliziert starten willst,
- keine hohen Anfangsinvestitionen planst,
- möglichst geringe laufende Kosten haben möchtest.
Die Wahl der Rechtsform ist zwar ein wichtiger Schritt, aber sie ist nicht endgültig. Viele Unternehmer beginnen bewusst mit einem Einzelunternehmen, weil die Gründung schnell, unkompliziert und günstig ist und wechseln später in eine andere Rechtsform, z. B.:
- vom Einzelunternehmen zur UG oder GmbH, um die Haftung zu begrenzen
- von der GbR zur GmbH, wenn Investoren einsteigen oder mehr Rechtssicherheit gewünscht ist
- vom Freiberufler zum e.K. oder zur Kapitalgesellschaft, wenn der Geschäftsbetrieb größer wird
Wichtig ist: Ein Rechtsformwechsel ist mit Aufwand verbunden (z. B. Notar, Handelsregister, steuerliche Umstellung), aber grundsätzlich jederzeit möglich, besonders bei wachsenden Unternehmen ein ganz normaler Schritt.
Tipp: Es ist völlig in Ordnung, mit einer schlanken Struktur zu starten und bei Bedarf später umzusteigen. Entscheidend ist, dass du den Überblick behältst, und dich bei einem Wechsel professionell beraten lässt (z. B. durch deinen Steuerberater).
FAQ zum Einzelunternehmen
Kann ich ein Einzelunternehmen auch nebenberuflich führen?
Ja. Viele Selbstständige starten neben dem Hauptberuf. Wichtig ist, dass dein Arbeitgeber zustimmt, keine arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt werden und die nebenberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet wird.
Muss ich mich beim Gewerbeamt anmelden?
Das hängt davon ab, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist. Als Freiberufler brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Als gewerblicher Einzelunternehmer musst du dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Kleingewerbetreibenden?
Freiberufler üben katalogartige, meist akademische Berufe aus, zum Beispiel Ärzte, Journalisten, Designer oder IT-Berater. Kleingewerbetreibende sind gewerblich tätig, aber nicht im Handelsregister eingetragen und führen ihr Unternehmen in kleinerem Umfang.
Kann ich ein Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen lassen?
Ja, das ist möglich. Du trittst dann als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau (e.K.) auf. Damit gelten für dich bestimmte Pflichten nach dem Handelsgesetzbuch, etwa zur Buchführung.
Was ist mit der Kleinunternehmerregelung?
Wenn dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt, kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Du weist dann keine Umsatzsteuer auf Rechnungen aus, darfst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
Wie hoch sind die Kosten für die Gründung eines Einzelunternehmens?
In der Regel sehr gering. Die Gewerbeanmeldung kostet zwischen 20 und 60 Euro. Wenn du freiberuflich tätig bist, ist die Anmeldung beim Finanzamt kostenfrei. Weitere Kosten entstehen nur, wenn du externe Hilfe in Anspruch nimmst.
Kann ich als Einzelunternehmer Mitarbeiter beschäftigen?
Ja. Auch als Einzelunternehmer kannst du beliebig viele Mitarbeitende einstellen, in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijob. Dazu musst du dich bei der Agentur für Arbeit registrieren und eine Betriebsnummer beantragen.
Was passiert mit meinem Unternehmen, wenn ich aufhöre oder sterbe?
Ein Einzelunternehmen ist rechtlich untrennbar mit der Person des Inhabers verbunden. Bei Tod oder Aufgabe endet es. Du kannst aber Vermögenswerte oder Kundenbeziehungen auf andere übertragen, zum Beispiel im Rahmen einer Nachfolge oder Übertragung.
Kann ich mein Einzelunternehmen später in eine UG oder GmbH umwandeln?
Ja. Ein Wechsel der Rechtsform ist möglich, zum Beispiel bei wachsendem Umsatz, höherem Risiko oder geplanter Haftungsbeschränkung. Die Umwandlung muss sorgfältig geplant werden, vor allem aus steuerlicher Sicht.
Brauche ich ein Geschäftskonto als Einzelunternehmer?
Ein Geschäftskonto ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen. Es erleichtert die Buchhaltung, sorgt für klare Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen und wirkt professioneller gegenüber Kunden.





